Ganz bestimmt haben auch Sie diesen Satz schon einmal auf einem leuchtend gelben Schild an einer Baustelle gelesen. Natürlich entspricht die Aussage nicht der tatsächlichen Rechtslage. Wie bei so vielen anderen Rechtsmythen, die sich hartnäckig halten.

Zu Nachbarschaftsstreitigkeiten kann es aus vielen Gründen kommen. Leider sind auch Kinder häufige Ursache dafür, dass sich Nachbarn in die Haare bekommen. Schon vor 20 Jahren kam das Oberverwaltungsgericht in Münster zu dem Schluss: „Wer Kinderlärm als lästig empfindet, hat eine falsche Einstellung zu Kindern.“

Besonders im Zusammenhang mit Trennung und Scheidung kommen viele Menschen zum ersten Mal in ihrem Leben mit der Justiz in Kontakt. Da ist es ganz verständlich, dass man sich hilflos und ausgeliefert fühlt. Wie bei jedem Gerichtsverfahren gibt es aber auch bei Familiensachen klare Spielregeln, nach denen man sich richten sollte.

Wer ein Kind erwartet, muss viele Sachen neu kaufen. Aber nicht immer hält ein Artikel auch das, was er verspricht. Viele Menschen wissen überhaupt nicht, welche Rechte sie bei Reklamationen haben.

Schon als nur Kinder den Anspruch auf einen Kita-Platz hatten, die drei Jahre oder älter waren, fehlten tausende Plätze. Ab August 2013 sollen auch Kinder unter drei Jahren ein gesetzliches Anrecht auf eine Kita-Stelle haben. Man kann es drehen, man kann es wenden, übrig bleibt im Wesentlichen der Eindruck, dass dieses Vorhaben zum Scheitern verurteilt ist. 

Jedes Kind in Deutschland hat das Recht auf einen Kindergartenplatz. Dieser Rechtsanspruch ist allerdings nutzlos, wenn es einfach keine Plätze gibt. Kindergarten- und auch Krippenplätze sind in einigen Regionen Deutschlands Mangelware. Das bringt viele Eltern in eine schwierige Lage.

Die Geburt eines Kindes bedeutet nicht nur das Glück der Gründung oder Erweiterung einer Familie, sondern hat neben finanziellen auch rechtliche Auswirkungen auf fast jeden Lebensbereich. So werden grundsätzlich beide Eltern sorgeberechtigt und unterhaltspflichtig (Familienrecht), das Neugeborene wird mit der Durchtrennung der Nabelschnur rechtsfähig (allgemeines Zivilrecht) und bereits das Ungeborene, der sog. nasciturus, ist erbfähig (Erbrecht). Darüber hinaus betrifft eine Geburt noch viele weitere Bereiche des alltäglichen (Rechts-) Lebens, an die man vielleicht nicht gleich denkt. In diesem Artikel soll der Kündigungsschutz der in einem Arbeitsverhältnis stehenden werdenden Eltern näher betrachtet werden.

Bekommt ein Paar ein Kind, so stehen meist andere Dinge im Vordergrund als die daraus erwachsenden Rechte und Pflichten. Gerade bei nicht verheirateten Eltern macht es aber durchaus Sinn, sich hierüber bereits im Vorfeld zu informieren, um Nachteile zu vermeiden.

Im Prozess einer Scheidung werden ganze Lebensentwürfe auseinander-dividiert. Es muss für die jeweilige Ehe herausgefunden werden, welcher der Partner welche Pflichten über-nehmen soll und welche Lasten zumutbar sind. Selbst wenn ein Paar eine einvernehmliche Trennung anstrebt, gibt es erfahrungsgemäß einige Punkte, über die in der Regel gestritten wird und die häufig gerichtlicher Klärung bedürfen.

Führen Sie sich bitte zunächst folgende erstaunliche Erkenntnis vor Augen: Schon dann wenn und so lange eine Familie intakt ist und funktioniert, werden bestehende gesetzliche Vorschriften ganz intuitiv gelebt. Es werden gemeinsame Entscheidungen in wichtigen Angelegenheiten der Kinder getroffen, die zur Verfügung stehenden Einkünfte dienen der gesamten Familie, die Aufgaben zur Betreuung der Kinder werden verteilt, das für das eigene Kind am besten geeignete Betreuungsmodell wird gefunden, freie Zeit mit den Kindern verbracht, Erziehung gemeinsam gelebt.

Seit dem Jahre 2008 wurden vom Bundesgerichtshof bestimmte Grundsätze zur Bemessung und Berechnung des nachehelichen Unterhalts neu entwickelt. Schlagwörter hierfür sind die sogenannten „wandelbaren ehelichen Lebensverhältnisse“ sowie die sog. „Dreiteilungs- oder Drittelmethode“.

Im Jahr 2008 arbeiteten laut Statistischem Bundesamt gerade mal 5% aller Väter Teilzeit. Mütter nehmen das Angebot, nach der Geburt eines Kindes weniger zu arbeiten, deutlich öfter an. Dies hat meist wirtschaftliche Gründe. Auch für Väter kann Teilzeitarbeit möglich sein und hilft mit, eine starke Bindung zum Kind aufzubauen.