Ganz bestimmt haben auch Sie diesen Satz schon einmal auf einem leuchtend gelben Schild an einer Baustelle gelesen. Natürlich entspricht die Aussage nicht der tatsächlichen Rechtslage. Wie bei so vielen anderen Rechtsmythen, die sich hartnäckig halten.

Egal wie glücklich eine Beziehung einmal begann – Menschen verändern sich und aus der einstmals großen Liebe kann ein Gerangel um Geld und Kinder werden. Doch auch wenn mit harten Bandagen gekämpft wird, gibt es Regeln, die beachtet werden müssen. Vor Kurzem wurde die Gesetzgebung im Scheidungsrecht geändert.

Damit hatten die Richter aus Köln wohl nicht unbedingt gerechnet. Nachdem sie die religiös motivierte Beschneidung von Jungen als strafbar eingestuft hatten, begann eine Debatte, die in der ganzen Republik für Aufregung sorgte. Nun wird täglich über die Frage diskutiert, was Vorrang hat - die religiöse Freiheit und ihre lange Tradition oder der Schutz des Kindes. Auch die medizinische Notwendigkeit wird in die Waagschale geworfen.

Kindern in Deutschland geht es – vergleicht man die Situation mit vielen anderen Ländern – scheinbar gut. Doch ein Blick hinter die Kulissen zeigt, dass einiges im Argen liegt. Kinderrechte in Deutschland mögen oberflächlich vorhanden sein. Faktisch aber bleibt davon bei näherer Betrachtung nicht sehr viel übrig.

Nach vielen Jahren musste der Gesetzgeber am Sorgerecht für unverheiratete Väter notgedrungen etwas ändern. Was dabei herausgekommen ist, hört sich zwar vielversprechend an, bringt Männern aber nur bedingt einen Vorteil.

Der Bundesgerichtshof öffnet den Weg zum Auskunftsanspruch des sog. Scheinvaters gegen die Mutter zur Vorbereitung eines Unterhaltsregresses gegen den biologischen Vater.

Wenn eine Partnerschaft in die Brüche geht, dann ist das erst einmal unschön. Weit schlimmer ist es, wenn Kinder involviert sind. Denn dann gibt es bei nicht wenigen Paaren Streitigkeiten um Sorgerecht und Aufenthaltsbestimmungsrecht. Immer mehr Väter kämpfen darum, auch weiter am Leben ihrer Kinder teilhaben zu dürfen. In den Gerichten herrscht noch immer ein traditionelles Rollenbild vor und daher entscheiden diese in den meisten Fällen noch immer zugunsten der Mütter – und nicht immer zum Wohle des Kindes. Der Väteraufbruch für Kinder e.V. (VafK) setzt sich für ein gemeinsames Sorgerecht beider Eltern ein.

Viele Arbeitnehmer organisieren ihr Privat- um ihr Erwerbsleben herum und opfern gerne viel Zeit für ihren Beruf, denn hier bekommen sie Anerkennung und Erfolgserlebnisse. Mit der Geburt des ersten Kindes verschieben sich diese Prioritäten häufig. Für diejenigen, die in den ersten Monaten viel Zeit mit dem neuen Kind verbringen möchten, aber dennoch auch zeitweise nicht ganz aus dem Beruf aussteigen wollen, gibt es den Anspruch auf eine Teilzeitstelle während der Elternzeit.

“Vater werden ist nicht schwer, Vater sein dagegen sehr“ – dieser altbekannte Ausspruch gewinnt vor dem Hintergrund eine ganz neue Dimension, wenn keine so rechten Vater-Glücksgefühle aufkommen wollen und Zweifel des vermeintlichen biologischen Vaters an einer Vaterschaft – ob berechtigt oder unberechtigt – bestehen.

Seit dem Jahre 2008 wurden vom Bundesgerichtshof bestimmte Grundsätze zur Bemessung und Berechnung des nachehelichen Unterhalts neu entwickelt. Schlagwörter hierfür sind die sogenannten „wandelbaren ehelichen Lebensverhältnisse“ sowie die sog. „Dreiteilungs- oder Drittelmethode“.