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Ratgeber Weiterbildungen – so gelingt der nächste Karriereschritt

Steht Familienzuwachs an, wird oft das ganze Leben auf den Kopf gestellt. Vor allem die Frage, wie die Elternzeit genutzt wird und wie es für einen selbst und den Partner beruflich weitergehen soll, beschäftigt viele. Weiterbildungen können nicht nur das eigene Bewerbungsprofil schärfen und damit neue Jobperspektiven eröffnen, sondern auch dabei helfen, den Weg zurück in den alten Job zu finden. Welche Unterschiede es bei Weiterbildungen gibt, wann eine berufliche Neuorientierung sinnvoll ist und in welchen Fällen Weiterbildungen gefördert werden können, verraten wir hier.

Weiterbildung während der Elternzeit ist eine beliebte Variante, bereits vorhandene berufliche Kompetenzen zu erhalten und zu erweitern, neue hinzuzugewinnen oder sich komplett neu zu orientieren. Die Regelungen zur Elternzeit erlauben immerhin, dass beide Elternteile einzeln oder gleichzeitig bis zu drei Jahre Elternzeit bis zum vollendeten dritten Lebensjahr ihres Kindes beanspruchen können. Während der Elternzeit ist Arbeiten in Teilzeit erlaubt. Dies lässt auch Spielraum, um sich beruflich up to date zu halten, etwa mit einer beruflichen Weiterbildung.

 

Tipps zum Thema Weiterbildung

Bei vielen frisch gebackenen Eltern herrscht Unsicherheit darüber, wie es finanziell weitergehen soll. Sofern man familiäre Unterstützung von Eltern oder anderen Verwandten bekommt, spricht grundsätzlich nichts dagegen, dass beide Elternteile weiterhin arbeiten gehen. Vor allem dann, wenn der Sprössling alt genug für den Kindergarten ist, nutzen viele Eltern die Gelegenheit, einem Teilzeitjob nachzugehen. Was aber, wenn Teilzeitarbeit im aktuellen Job nicht möglich ist? Dann ist es nicht verkehrt, sich umzuschauen, ob man mit einer Fortbildung oder Weiterbildung vielleicht eine neue Position bekleiden kann, mit der Teilzeit arbeiten möglich ist. Während der Elternzeit ist es erlaubt, sich fortzubilden, zu studieren oder an Volkshochschulkursen teilzunehmen. Auch der Bezug von Elterngeld steht dem nicht im Weg. Für Studium, Aus- und Fortbildung gilt die Obergrenze von maximal 32 Arbeitsstunden in der Woche nämlich nicht.

Wenn man sich für eine Weiterbildung entscheiden möchte, sollte zunächst geklärt werden, ob man seinem Chef von den Plänen erzählt. Auf diese Frage gibt es keine einfache Antwort, denn es kommt darauf an, wie und wo man sich weiterbildet. Findet die Weiterbildung in einem berufsfremden Bereich statt, weil man sich nach der Elternzeit neu orientieren möchte, ist Offenheit nicht unbedingt ratsam. Möchte man hingegen seine Qualifikationen für seinen bestehenden Job verbessern, wird diese Neuigkeit vom Arbeitgeber sicherlich positiv aufgenommen. Dann ist es sogar möglich, dass der Chef als Anerkennung der Eigeninitiative einen finanziellen Beitrag dazu leistet.

Folgender kleiner Leitfaden kann helfen, herauszufinden was man möchte:

  • Welches berufliche Ziel möchte ich erreichen und welche Maßnahmen brauche ich dafür?
  • Wie viel Zeit kann ich (in der Elternzeit) in meine Weiterbildung investieren?
  • Wie viel Geld darf die Weiterbildung kosten?
  • Gibt es finanzielle Zuschüsse von Staat, Bundesland oder Arbeitgeber?

 

Welche Art von Weiterbildungen gibt es?

Es gibt verschiedene Varianten um sich weiterzubilden. Während eine Weiterbildung unabhängig vom bestehenden beruflichen Profil stattfinden kann, basiert eine Fortbildung immer auf vorhandenen beruflichen Qualifikationen. Im Bereich Fortbildung wird zwischen vier grundsätzlich verschiedenen Arten von Fortbildung unterschieden.

1.    Die Erhaltungsfortbildung:
Hier geht es darum, bereits vorhandenes Wissen aufzufrischen. Das kann vor allem dann sinnvoll sein, wenn man nach der Elternzeit zurück in den alten Beruf möchte. Aber auch sonst kann es von Zeit zu Zeit hilfreich sein, sich die grundlegenden Ausbildungsinhalte wieder ins Gedächtnis zu rufen. Schließlich liegen diese oft Jahre zurück.
2.    Die Anpassungsfortbildung:
Wenn es im Berufsfeld konkreten Aktualisierungsbedarf gibt – etwa weil neue Geräte, Softwarelösungen oder Arbeitsabläufe eingeführt wurden – findet die Fortbildung in Form einer Anpassungsfortbildung statt. Die Teilnehmer werden sowohl in Theorie als auch in Praxis auf den aktuellen Stand gebracht.
3.    Die Erweiterungsfortbildung:
Um Karriere zu machen, gibt es zwei Möglichkeiten – man wird vom Chef befördert oder man erwirbt weitere Kompetenzen, dank derer man eine neue Position bekleiden kann. Mit einer Erweiterungsfortbildung kann man durchaus die Chancen auf eine Beförderung steigern. Allerdings muss eine Erweiterungsfortbildung nicht zwangsweise mit einer Beförderung einhergehen. Vielmehr erkundet man einen neuen Zweig des eigenen Berufsfeldes. Ein typisches Beispiel wäre ein Arbeiter aus der Automobilherstellung, der von der Motoren- in die Getriebefertigung versetzt wird.
4.    Die Aufstiegsfortbildung:
Geht es um den nächsten Karriereschritt, sind Aufstiegsfortbildungen die beste Wahl. Eine solche Fortbildung bereitet auf den Wechsel in eine höhere, verantwortungsvollere und oftmals besser bezahlte Position vor. In vielen Fällen führt die Aufstiegsfortbildung zu einem neuen Abschluss. Den meisten ist diese Art von Fortbildung in Form der Meister-Ausbildung bekannt. Man kann sich je nach Branche aber auch zum Fachwirt, Betriebswirt oder Fachkaufmann fortbilden lassen.

 

Wann eine berufliche Neuorientierung ratsam ist

Nicht immer kann oder möchte man nach Geburt und Elternzeit den bisherigen Beruf weiter ausüben. Körperliche Beeinträchtigungen durch Schwangerschaft und Beruf können ein Grund sein. Aber auch unflexible, starre Arbeitszeiten wegen Schichtdienst oder Wochenendarbeit können dazu bewegen, beruflich neue Wege zu gehen. Wer seinen bisherigen Beruf nicht mehr ausüben kann oder möchte, kann eine Umschulung anstreben. Diese zweite Ausbildung kann verkürzt werden, wenn man die Voraussetzungen für eine Umschulung erfüllt. Dazu gehören,

  • dass der bereits erlernte und bislang ausgeübte Beruf nicht mehr weiter ausgeübt werden kann
  • dass der neue Beruf auf die bisherige berufliche Tätigkeit aufbaut
  • dass es eine ausreichende Aussicht auf eine Arbeitsstelle nach der Umschulung gibt

Die Vorteile einer Umschulung statt einer regulären zweiten Ausbildung liegen auf der Hand. Nicht nur, dass man von einer verkürzten Umschulungszeit profitiert – anstatt einer geringen Ausbildungsvergütung erhält man auch ein Umschulungsgehalt.

Anlaufstellen für die Übernahme der Umschulungskosten sind die Agentur für Arbeit, das Jobcenter und die Rentenversicherung.

 

So werden Weiterbildungen während der Elternzeit gefördert

Für die berufliche Weiterbildung in der Elternzeit gibt es unterschiedliche finanzielle Fördermöglichkeiten. Die bekanntesten sind der Bildungsgutschein und der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS). Ob eine der beiden Optionen oder ein anderes Förderprogramm infrage kommt, kann man mit seinem zuständigen Sachbearbeiter bei der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters klären. In der Regel muss für eine solche Förderung eine der folgenden Voraussetzungen gegeben sein:

  • Sie sind arbeitsuchend oder arbeitslos
  • Sie sind von Arbeitslosigkeit bedroht
  • Ihre berufliche Wiedereingliederung erfordert eine Weiterbildung
  • Um Ihren bereits bestehenden Arbeitsplatz zu sichern, ist eine berufliche Weiterbildung erforderlich
     

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