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Studieren mit Kind - Eltern in der Ausbildung

Wer studiert oder in einer Ausbildung steckt und zusätzlich noch ein Kind zu versorgen und zu finanzieren hat, ist mit den Schwierigkeiten dieser Doppelrolle schnell überfordert. Zwar leisten viele Unis und auch der Staat Unterstützung, die emotionale Last müssen die meist noch jungen Eltern allerdings selbst stemmen.

An der Hochschule Bremen gibt es einen Solidaritätsfond für studierende Eltern, der Staat steht mit Kinderbetreuungszuschlägen, sozialen Unterstützungsdarlehen oder Unterhaltsvorschuss zur Seite. Studierende können sich an vielen Stellen Hilfe holen. Vaterfreuden informiert über die Möglichkeiten, die die Doppelbelastung Studium bzw. Ausbildung und Kind erleichtern. Eine eigene gezielte Planung hilft den Eltern weiterhin, mit dem Studium klarzukommen

 

 

Hilfen vom Staat für studierende Eltern

 

Der Staat hilft mit finanziellen Leistungen, allerdings müssen diese von den Eltern selbsttätig beantragt werden und sind nicht immer ganz leicht aufzuspüren:

  • BAföG gibt es normalerweise nur solange der Auszubildende das 30. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Eine Ausnahme wird gemacht, wenn aufgrund der Kindererziehung die Aufnahme des Studiums oder der Ausbildung vorher nicht möglich war. Auch Verzögerungen werden berücksichtigt. Wird eine Frau im Grundstudium schwanger oder kann wegen eines Kindes nicht zügig weiterstudieren, muss dem BAföG-Amt diese Verzögerung rechtzeitig angezeigt werden. Dann darf der Leistungsnachweis, der sonst am Ende des 4. Semesters erbracht werden muss ein Semester später abgegeben werden, ohne dass die BAföG-Zahlungen gekürzt werden. Normalerweise gibt es eine Förderungshöchstdauer, die zwischen sieben und elf Semestern beträgt. Werden aufgrund von Schwangerschaft und Kindererziehung Zusatzsemester finanziert, wird diese zusätzliche Leistung als Vollzuschuss bewilligt. Verlängerungen der Förderungshöchstdauer um ein Semester gibt es in der Regel für die Schwangerschaft, bis zum 5. Jahr pro Lebensjahr des Kindes, für die Elternzeit im 6. Und 7. Lebensjahr, für Erziehungszeiten im achten bis zehnten Lebensjahr. Je nach Alter des Kindes erhöht sich der Bedarfssatz um den Kinderbetreuungszuschlag: Er beträgt für im Haushalt lebende Kinder 113 Euro für das erste, 85 Euro für weitere Kinder. Der Zuschlag wird für Kinder bis zum 10. Lebensjahr gewährt.

http://www.das-neue-bafoeg.de/de/199.php

 

  • Finanzielle Hilfen durch Bildungskredite sollen Eltern in Ausbildung finanziell entlasten. Dieser zeitlich befristete, zinsbegünstigte Kredit wird gewährt, wenn Auszubildende oder Studenten kein BAföG erhalten oder auch zusätzlich zur Ausbildungsförderung. Um die Konditionen für den Kredit günstig zu halten übernimmt der Bund eine Ausfallbürgschaft. Der Bildungskredit wird monatlich in Raten von 300 Euro ausbezahlt, bewilligt werden können innerhalb eines Ausbildungsabschnittes 24 Monatsraten.
  • Freitische, das sind Marken für kostenfreies Mensaessen werden auf Antrag ab dem 3. Fachsemester vergeben.
  • Einmal pro Semester kann ein Unterstützungsdarlehen in Höhe von 800 Euro beantragt werden, wenn die entsprechenden Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind.
  • Damit das Studium irgendwann auch zu Ende gebracht werden kann, kann ein Studienabschlussverfahren beim Land beantragt werden. Frühestens ein Jahr vor dem Examen können maximal 1.800 Euro beantragt werden. Die Rückzahlung wird ein Jahr ausgesetzt und dann verzinst und in 12 gleichen Raten zurückgefordert.
  • Reichen die gesetzlichen Ansprüche und sonstige Hilfen nicht aus, stellt die Bundesstiftung „Mutter und Kind“ werdenden Müttern ergänzende finanzielle Mittel zur Verfügung. Die Einkommenssituation wird gründlich überprüft, Auskunft erhalten Sie bei der örtlichen Schwangerenberatungsstelle.
  • Nur wer sein Kind betreuen lässt, hat überhaupt eine Chance die Ausbildung oder das Studium zu Ende zu bringen. Um die Kosten dafür abzudecken, kann das Jugendamt Unterstützung leisten und die Elternbeiträge bezuschussen oder komplett übernehmen.
  • Obwohl Studenten keinen Anspruch auf Hartz IV haben, können Sie dies unter Umständen doch erhalten, um das Existenzminimum abzusichern. Allerdings muss man sich als Student dazu beurlauben lassen.

 

 

Verlässliche Kinderbetreuung als Voraussetzung des Studiums

 

Nur wer einen freien Kopf hat, kann sich auf ein Studium oder eine Ausbildung konzentrieren. Mit Kind ist das schwer, nahezu unmöglich. Also ist eine zuverlässige und regelmäßige Kinderbetreuung wichtig – besonders vor Prüfungen und in anderen heißen Phasen der Ausbildung. Organisationstalent und ein gut funktionierendes soziales Netzwerk sind ebenso wichtig wie sehr viel Selbstdisziplin. Ist der Nachwuchs endlich im Bett, muss man sich noch einmal aufraffen und die Nase in die Bücher stecken. Tatkräftig, wie Studenten und Studentinnen sind, gibt es an vielen Hochschulen Initiativen wie zum Beispiel die Unieltern oder auch die Studentenwerke, die dafür sorgen, dass sich Eltern unter den Studierenden finden und sich gegenseitig bei der Kinderbetreuung unter die Arme greifen. Einige Hochschulen haben sogar eigene Kitas, in denen die Kinder stunden- oder tageweise betreut werden können. Sehr wichtig sind diese Einrichtungen für Kinder unter drei. Denn für diese Altersklasse findet sich oft nur schwer ein Krippen- oder Kitaplatz.

Viele Paare verzichten im Angesicht der Schwierigkeiten bewusst auf ein Kind, solange sie studieren. Andere dagegen nutzen die Zeit und die Flexibilität, die das Studium mit sich bringt und integrieren gerade dann ein Kind in ihr Leben.

 

http://www.studentenkind.de/