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Haftpflichtversicherung – warum jeder Vater eine haben sollte

Väter tragen nicht nur für sich selbst, sondern auch für ihre Kinder die Verantwortung. Sich finanziell abzusichern, gehört mit zu den elterlichen Pflichten. Der Schutz vor hohen Schadensersatzansprüchen ist eine von vielen Maßnahmen, die zur Gewährleistung des Lebensstandards der ganzen Familie beitragen sollen. Dafür brauchen Väter unbedingt eine Haftpflichtversicherung. Die kann meist problemlos auf die ganze Familie ausgeweitet werden. 

Absicherung vor Schadensersatzansprüchen

Im Leben können jederzeit unvorhergesehene Dinge passieren. Bereits eine kleine Unachtsamkeit kann zu einem Unfall mit verheerenden Folgen führen. Für die daraus resultierenden Kosten muss laut Strafgesetzbuch der Verursacher aufkommen. Das kann in manchen Fällen geradewegs in den finanziellen Ruin führen. Für Väter, die vielleicht noch ein Haus abbezahlen oder die ihren Kindern die bestmögliche Ausbildung bieten möchten, kann sich das zu einer echten Katastrophe entwickeln. Deswegen ist es essenziell, sich rechtzeitig abzusichern. Eine private Haftpflicht greift zum Beispiel, wenn der Vater selbst oder eines der Familienmitglieder einen Unfall zu verschulden hat, Schäden an der Mietwohnung verursacht oder wenn fremde Schlüssel verloren gegangen sind. Damit sie auch wirklich den passenden Schutz bietet, sollten Väter die Leistungen des Tarifs genau in Augenschein nehmen. Sie ähneln sich oft, können abhängig vom Versicherer und vom jeweiligen Tarif dennoch Unterschiede aufweisen. 

Private Haftpflicht für Eltern und Kinder

Leben beide Eltern im gleichen Haushalt mit den Kindern zusammen, kann eine Familienhaftpflicht abgeschlossen werden. Sie schützt alle Personen, die zur Familie gehören. Auch Stiefkinder oder Adoptivkinder sind inbegriffen. Wenn das erste Kind das Elternhaus verlässt, um sich um seine Ausbildung zu kümmern, kann es gegebenenfalls sein, dass es sich selbst versichern muss. Bei vielen Anbietern darf es bis zum Ende seiner Ausbildung aber in der Familienversicherung verbleiben, sodass keine zusätzliche finanzielle Belastung entsteht. Die private Haftpflicht übernimmt unter anderem die folgenden Kosten: 

  • Bergungs- und Behandlungskosten von verletzten Personen
  • Verdienstausfall infolge eines Personenschadens
  • Lebenslage Rente aufgrund eines Personenschadens mit bleibenden Schäden
  • Ersatzkosten für das verloren gegangene oder beschädigte Eigentum Dritter

Außerdem kümmert sich die Haftpflicht um die Abwehr von unberechtigten Schadensersatzansprüchen. Darum müssten sich Väter ohne Haftpflicht sonst selbst kümmern und gegebenenfalls hohe Summen für einen Anwalt aufbringen. 

Haftpflicht Absicherung
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Gut zu wissen: Wenn beide Elternteile im gleichen Haushalt leben, genügt es, wenn einer von beiden eine Familienversicherung abschließt und die anderen Familienmitglieder mitversichert. Der Versicherungsnehmer kann also auch die Mutter sein. 

Eltern haften für ihre Kinder

Ein Vater muss nicht nur für die Schäden aufkommen, die er selbst verursacht hat, sondern haftet gemeinsam mit der Mutter für seine Kinder. Das gilt zumindest, wenn diese über sieben Jahre alt sind. Jüngere Kinder gelten als nicht deliktfähig. Kinder zwischen sieben und zehn Jahren können außerdem für verursachte Schäden im Straßenverkehr nur schwer belangt werden. Falls der Vater seine Aufsichtspflicht verletzt hat, kann er theoretisch dennoch haftbar gemacht werden. Deswegen ist es meist am einfachsten, einen Tarif zu wählen, in dem explizit auch deliktunfähige Kinder versichert sind. Damit sind Eltern auf der sicheren Seite und müssen sich keine Gedanken machen, wenn der Nachwuchs versehentlich mit dem Fahrrad in das Auto des Nachbarn fährt oder dessen Fensterscheibe mit dem Fußball zertrümmert. 

Was nicht in der Haftpflichtversicherung inbegriffen ist

Eine Haftpflichtversicherung bietet einen hervorragenden Schutz bei Schäden, die der Vater oder seine Kinder anderen zufügen. Üblicherweise ist sie aber nicht zuständig, wenn sich die Familienmitglieder gegenseitig schaden. Wenn also das eigene Kind den Laptop des Vaters zerstört, wäre das kein Fall für die Haftpflichtversicherung, es sei denn, im Tarif ist eine entsprechende Zusatzleistung inbegriffen. Auch der Familienhund ist nicht mit abgesichert. Für diesen sollte eine besondere Tierhalterhaftpflicht abgeschlossen werden. Schäden, die durch das Führen eines Kraftfahrzeuges entstehen, fallen ebenfalls nicht in den Bereich der privaten Haftpflicht. Hier greift stattdessen die Kfz-Haftpflicht. Da diese gesetzlich vorgeschrieben ist, sollte ein entsprechender Schutz aber ohnehin vorliegen. Außerdem werden keine Schäden von der Haftpflicht ersetzt, die aufgrund einer vorsätzlichen Tat entstanden sind. Bei Fahrlässigkeit ist sie jedoch trotzdem zuständig. 

 

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