Nach §1631 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) haben Eltern die Pflicht, für ihre Kinder zu sorgen. Dies beinhaltet ebenso die Aufsichtspflicht, die zum einen die Kinder, zum anderen aber auch Dritte schützen soll. Wird die Aufsichtspflicht fahrlässig verletzt, kann das weitreichende Konsequenzen haben.

Noch vor wenigen Jahrzehnten erregte es die Gemüter, wenn Eltern eines Kindes in „wilder Ehe“ zusammenlebten. Mittlerweile ist diese Lebensform weit verbreitet und gesellschaftlich akzeptiert. Das belegen die Erhebungen des statistischen Bundesamtes, wonach im Jahre 2012 neun Prozent aller Kinder in nichtehelichen Lebensgemeinschaften aufwuchsen.

Nach vielen Jahren musste der Gesetzgeber am Sorgerecht für unverheiratete Väter notgedrungen etwas ändern. Was dabei herausgekommen ist, hört sich zwar vielversprechend an, bringt Männern aber nur bedingt einen Vorteil.

Leider ist das kein Einzelfall: Nach einer Trennung macht die Partnerin alle Türen zu und sperrt den Ex-Partner aus dem Leben der gemeinsamen Kinder aus. Das ist leidvoll für die verschmähten Männer, vor allem aber auch für die Kinder, die plötzlich ohne Vater auskommen müssen.

Gleichberechtigung war schon seit es diesen Begriff gibt, ein Zankapfel. Konservative taten sie von Anfang an als überflüssig ab. Befürworter halten sie für unabdingbar, wenn man in einer modernen Gesellschaft leben will. Das Wechselmodell soll Trennungsväter schützen. Doch es ist auch mit Vorsicht zu genießen.

Gut gedacht ist bekanntlich nicht immer gut gemacht. Im Falle des neuen gemeinsamen Sorgerechts trifft das wohl in besonderer Weise zu. Sollte es ursprünglich darum gehen, Vätern mehr Entscheidungshilfe an die Hand zu geben, hagelt es zeitgleich von allen möglichen Seiten Kritik. Wie ist das neue Sorgerecht aufgebaut und was bedeutet es für Väter, Mütter und Kinder?

Wenn eine Partnerschaft in die Brüche geht, dann ist das erst einmal unschön. Weit schlimmer ist es, wenn Kinder involviert sind. Denn dann gibt es bei nicht wenigen Paaren Streitigkeiten um Sorgerecht und Aufenthaltsbestimmungsrecht. Immer mehr Väter kämpfen darum, auch weiter am Leben ihrer Kinder teilhaben zu dürfen. In den Gerichten herrscht noch immer ein traditionelles Rollenbild vor und daher entscheiden diese in den meisten Fällen noch immer zugunsten der Mütter – und nicht immer zum Wohle des Kindes. Der Väteraufbruch für Kinder e.V. (VafK) setzt sich für ein gemeinsames Sorgerecht beider Eltern ein.

Bekommt ein Paar ein Kind, so stehen meist andere Dinge im Vordergrund als die daraus erwachsenden Rechte und Pflichten. Gerade bei nicht verheirateten Eltern macht es aber durchaus Sinn, sich hierüber bereits im Vorfeld zu informieren, um Nachteile zu vermeiden.