Wenn eine Partnerschaft in die Brüche geht, dann ist das erst einmal unschön. Weit schlimmer ist es, wenn Kinder involviert sind. Denn dann gibt es bei nicht wenigen Paaren Streitigkeiten um Sorgerecht und Aufenthaltsbestimmungsrecht. Immer mehr Väter kämpfen darum, auch weiter am Leben ihrer Kinder teilhaben zu dürfen. In den Gerichten herrscht noch immer ein traditionelles Rollenbild vor und daher entscheiden diese in den meisten Fällen noch immer zugunsten der Mütter – und nicht immer zum Wohle des Kindes. Der Väteraufbruch für Kinder e.V. (VafK) setzt sich für ein gemeinsames Sorgerecht beider Eltern ein.
Wo bleiben die Kinder, wenn es mit der Partnerschaft nicht mehr klappt?
Jedes Jahr werden in Deutschland etwa 200.000 Ehen geschieden, durch diese Scheidungen sind pro Jahr etwa 150.000 minderjährige Kinder betroffen. Bei diesen Zahlen sind jedoch nicht die Paare berücksichtigt, die ohne Trauschein zusammengelebt haben. Pro Jahr werden in Deutschland etwa 110.000 Kinder außerehelich geboren.
Ehepaare haben in Deutschland per Gesetz ein gemeinsames Sorgerecht für die gemeinsamen Kinder. Bei Paaren, die nicht verheiratet sind, liegt das Sorgerecht bei der Mutter, wenn nicht beide Partner eine gemeinsame Sorgerechtserklärung abgegeben haben. Bei einer Scheidung wird das Sorgerecht den beiden bisherigen Partnern gemeinsam übertragen, wenn nicht außergewöhnliche Gründe dagegen sprechen. 90% der Kinder in Deutschland leben nach einer Trennung der Eltern bei der Mutter. Bei der großen Mehrheit der Paare „funktioniert“ das gemeinsame Sorgerecht und beide Elternteile haben an der Erziehung und der Entwicklung der gemeinsamen Kinder teil.
Wenn das betreuende Elternteil nicht mitspielt
Wirklich problematisch wird es, wenn ein Elternteil versucht, den anderen Elternteil vom gemeinsamen Kind auszugrenzen. Die Gründe hierfür können vielfältig sein: empfundene Kränkungen durch die Trennung, persönliche Abneigung gegen den ehemaligen Partner oder schlicht die Tatsache, dass der Ex nicht mehr zum neuen Lebensentwurf passt. Mitunter wird das Kind auch als Druckmittel gegen den Partner missbraucht. In diesen Fällen werden häufig persönliche Streitigkeiten auf dem Rücken der Kinder ausgetragen, für die dies eine enorme Belastung darstellt.
Der Partner, bei dem das Kind nicht lebt - und dies sind eben in 90% der Fälle die Väter - ist hier in der Regel deutlich im Nachteil. Wenn der betreuende Elternteil es darauf anlegt, das Kind vom Ex-Partner zu entfremden, so beginnt für Kind und (in den meisten Fällen) Vater eine schwere Zeit. Umgangstermine werden abgesagt, der andere Elternteil vor dem Kind schlecht gemacht. Muss im schlimmsten Fall das Umgangsrecht über ein Gericht eingefordert werden, so wird zunächst ein Gutachten erstellt und der gesamte Prozess inklusive Gerichtstermin dauert häufig weit mehr als ein Jahr. Viele Kinder sind in dieser Zeit so vom anderen Elternteil entfremdet worden, dass der betreffende Richter kaum eine Wahl sieht, als den Status Quo festzuschreiben und dem bisher betreuenden Elternteil das alleinige Sorgerecht zuzusprechen. Somit hat der intrigierende Elternteil sein Ziel erreicht – das Kindeswohl ist in diesem Fall auf der Strecke geblieben.
Immer mehr Väter engagieren und organisieren sich
Die Zahl der Sorge- und Umgangsrechtsprozesse in Deutschland steigt. Es ist ein Zeichen dafür, dass mehr Väter am Leben der von ihnen getrennt lebenden Kinder Anteil haben wollen und notfalls auch bereit sind, dafür zu kämpfen.
Die Interessen von Eltern, denen ihre Kinder vorenthalten werden, vertritt der Väteraufbruch für Kinder e.V. (VafK), der sich für ein gemeinsames Sorgerecht beider Elternteile einsetzt. Der Verein entstand bereits im Jahre 1988, nachdem die Zeitungsanzeige eines Vaters, der sich mit seiner Partnerin im Streit um die Kinder befand und auf diesem Weg nach Gleichgesinnten suchte, große Resonanz fand. Inzwischen ist der VafK mit rund 3.000 Mitgliedern und 100 lokalen Kreisvereinen Deutschlands größter Väterverein. Der Väteraufbruch vertritt – trotz seines Namens – nicht nur Väter, sondern auch Mütter, denen ihr Kind vorenthalten wird. Der VAFK setzt sich für eine gelebte Elternschaft auch nach Trennung und Scheidung ein. Weitere Kerngebiete des Engagements des VAFK sind das Elterngeld und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
Der Verein arbeitet mit Vätern vor Ort in den lokalen Gruppen, berät seine Mitglieder, betreut sie psychisch und begleitet sie auch zu Gerichtsverhandlungen. Der VAFK tritt auf Kongressen zum Thema auf und veranstaltet selbst jeweils einmal im Jahr einen Väterkongress und einen Familienkongress. Darüber hinaus betreibt er politische Lobbyarbeit, um die Rolle des Vaters allgemein aufzuwerten und die Interessen von Vätern durchzusetzen. In Kontakt mit dem Väteraufbruch für Kinder e.V. kommen Sie über die Website www.vaeteraufbruch.de oder über die zentrale Hotline 0700 – 82 83 77 83.
Warum ein gemeinsames Sorgerecht für beide Eltern so wichtig ist
Bei Scheidungen und Trennungen mit kleinen Kindern können die Kinder noch nicht angehört werden. Die Meinung, dass ein Kind generell am besten bei der Mutter aufgehoben ist, ist noch immer sehr weit verbreitet – in weiten Teilen der Gesellschaft, aber auch in Ämtern und unter Richtern. Statistiken zeigen, dass Kinder ab einem Alter von neun Jahren immer öfter beim Vater leben wollen.
Erschreckend ist jedoch vor allem eines der Ergebnisse einer umfassenden Studie zum Thema Scheidungseltern und Scheidungskinder. In diese hatten mehr als 40% der Elternteile, die nach einer Scheidung zwar ein Umgangsrecht, aber kein Sorgerecht hatten, nach zwei Jahren kaum oder gar keinen Kontakt mehr zu ihren Kindern. „Die alleinige Sorge führe in hohem Maße zu einer Ausgrenzung des Elternteils, der ein Umgangsrecht zu seinen Kindern hat,“ so ist es dort zu lesen. Damit werden die Kinder um ihr Recht an beiden Eltern gebracht. Mit häufig nicht absehbaren psychischen Folgen …
Diesem Artikel liegt ein Interview mit Herrn Helge Messer, Bundesvorstand des vom Väteraufbruch für Kinder e.V. (VAFK), zugrunde, bei dem wir uns bedanken.
Herr Messner ist selbst stolzer Vater eines Jungen. Als Gymnasiallehrer ist er für mehrere Schüler verantwortlich, hat aber als nichtsorgeberechtigter Vater keinen Anspruch mit den Lehrern seines Kindes zu sprechen.
Weitere Informationen:
http://www.berlinonline.de/berliner-zeitung/archiv/.bin/dump.fcgi/2007/1212/feuilleton/0002/index.html
http://www.dradio.de/dkultur/sendungen/thema/1081108/
http://www.youtube.com/watch?v=CcjKa2xKrAY&feature=related
http://www.youtube.com/watch?v=woALDIpoTrI&feature=related
http://www.vaeter-aktuell.de/studien/welcome.htm
http://www.stern.de/tv/sterntv/das-drama-der-scheidungsvaeter-du-wirst-dein-kind-nie-wieder-sehen-701885.html