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Gesetzlich oder privat - welche Krankenversicherung für Eltern die bessere Wahl ist

Spätestens seit 01.01.2009 muss in Deutschland jeder Mensch eine Krankenversicherung haben. Der Markt teilt sich in gesetzliche und private Krankenkassen auf, die sich grundlegend voneinander unterscheiden. Eine Wahlmöglichkeit zwischen beiden haben allerdings nur bestimmte Personengruppen.

Die Unterschiede zwischen beiden Systemen liegen vor allem bei den Kosten und Leistungen. Als Eltern müssen Sie sich ganz besonders gut überlegen, für welches Sie sich entscheiden.


Zugangsvoraussetzungen - so werden Sie Mitglied einer Krankenversicherung

In den meisten Fällen können Sie nicht selbst entscheiden, ob Sie Kassen- oder lieber Privatpatient werden wollen, da es hierfür gesetzliche Regelungen (SGB V) gibt. Aus diesem Grunde gehören etwa 90 Prozent der Bevölkerung gezwungenermaßen einer gesetzlichen Krankenkasse an. Eine echte Wahlmöglichkeit haben Sie also nur dann, wenn Sie sich zum Rest zählen.

  • Als Arbeiter, Angestellter oder Auszubildender mit einem durchschnittlichen Monatseinkommen von derzeit höchstens 4.462,50 Euro sind Sie automatisch ein  Pflichtmitglied der gesetzlichen Krankenversicherung. Erst wenn Sie diese sogenannte Jahresarbeitsentgeltgrenze ("Pflichtversicherungsgrenze") überschreiten, können Sie entweder Privatpatient werden oder als freiwilliges Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung verbleiben. Als Pflichtversicherter haben Sie freie Auswahl unter den zahlreichen Anbietern. Eine Ablehnung (z. B. wegen chronischer Erkrankungen) brauchen Sie hier nicht zu befürchten, da die gesetzlichen Krankenkassen verpflichtet sind, jeden Bewerber aufzunehmen.
  • Zugang zur privaten Krankenversicherung haben somit lediglich Arbeitnehmer mit einem Einkommen oberhalb der Pflichtversicherungsgrenze sowie Beamte, Freiberufler und Selbstständige. Bei Arbeitnehmern ist der Arbeitgeber unter Umständen verpflichtet (§ 257 SGB V), einen Beitragszuschuss in Höhe von 50 Prozent zu leisten. Auch Beamte brauchen sich nicht komplett selbst zu versichern, da sie einen Beihilfeanspruch gegen ihren Dienstherrn haben. Von einer Krankenvollversicherung spricht man erst dann, wenn jemand seinen Versicherungsschutz komplett selbst bezahlen muss – beispielsweise Selbstständige. Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung muss eine private Krankenkasse einen Bewerber nicht zwingend aufnehmen, sondern kann die Mitgliedschaft ablehnen. Manchmal wird auch ein Risikozuschlag oder ein ärztlicher Gesundheitscheck gefordert.


Leistungen – das bekommen Sie für Ihr Geld

Ganz egal, ob gesetzlich oder privat: Eine Krankenversicherung kostet Monat für Monat
ziemlich viel Geld. Sie sollten deshalb wissen, was Sie dafür erwarten können.

  • Die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung richten sich zu 95 Prozent nach einem bundesweit einheitlichen Leistungskatalog. Bezahlt wird nur das, was darin aufgeführt ist. Somit macht es wenig Sinn, die verschiedenen Krankenkassen miteinander zu vergleichen, da bestenfalls einige Details den Unterschied ausmachen. Leider stellen die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung nur allzu oft einen Spielball der Politik dar und werden je nach Kassenlage beliebig gekürzt oder gestrichen. So mussten Versicherte in der Vergangenheit beispielsweise höhere Zuzahlungen und Leistungskürzungen (z. B. bei künstlicher Befruchtung und Sehhilfen)  hinnehmen. Wer mehr will, kann aber gegen einen Extrabeitrag eine ganze Reihe an Zusatzversicherungen abschließen.
  • Bei der privaten Krankenversicherung ergeben sich die Leistungen aus dem vereinbarten Tarif sowie den dazugehörigen Tarifbedingungen. Was einmal vertraglich fixiert wurde, kann nicht einfach von der Versicherung gekürzt oder gestrichen werden. Falls diese ihre Beiträge jedoch erhöhen will, ohne gleichzeitig auch die Leistungen zu verbessern, hat der Kunde ein Sonderkündigungsrecht. Ehrlicherweise muss man aber sagen: Auch wenn Privatpatienten oftmals als besonders privilegiert angesehen werden, so bekommen auch sie nichts geschenkt. Wirklich günstig ist nur der Basistarif, der ungefähr dem Leistungskatalog der gesetzlichen Kassen entspricht. Wer mehr wünscht (z. B. Chefarztbehandlung, Einzelzimmer), muss auch bei den Privaten entsprechend dafür bezahlen.


Kosten – für Familien meistens ausschlaggebend

Besonders Familien müssen jeden Cent zweimal umdrehen. Es ist ist daher wichtig, dass eine Krankenversicherung kein allzu großes Loch in die Haushaltskasse reißt.

  • Gesetzliche Krankenkassen erheben ihre Beiträge nach dem Solidaritätsprinzip: Wer viel verdient, bezahlt auch viel. Was Sie monatlich löhnen müssen, richtet sich also nach Ihrem individuellen Einkommen. Zuschläge wegen Alter oder Krankheiten gibt es allerdings nicht. Der Beitragssatz beträgt einheitlich 15,5 Prozent, von denen 8,2 Prozent der Arbeitnehmer und 7,3 Prozent der Arbeitgeber zu tragen hat. Nach oben wird dem Ganzen in Form der Beitragsbemessungsgrenze (4.050 Euro/Monat) aber ein Riegel vorgeschoben. Wer mehr verdient, wird deswegen nicht stärker zur Kasse gebeten. Ähnlich wie die Leistungen ist auch der Beitragsatz in der gesetzlichen Krankenversicherung den Launen der Politik ausgeliefert. Mal wird er erhöht, dann wieder medienwirksam gesenkt, um ihn kurz darauf wieder zu erhöhen. Ein großer Vorteil besteht jedoch darin, dass sich die Beiträge bei sinkendem Einkommen (z. B. wegen Krankheit oder bei Teilzeitarbeit) entsprechend verringern. Arbeiten Sie vorübergehend gar nicht (z. B. bei Arbeitslosigkeit oder in der Elternzeit), bleibt die Pflichtmitgliedschaft normalerweise bestehen und der Staat bezahlt die Beiträge. Ein weiterer Vorteil ist, dass Sie als Kassenpatient nichts mit der Leistungsabrechnung zu tun haben, sondern beim Arztbesuch einfach die Chipkarte vorzeigen.
  • Private Krankenkassen berechnen ihre Beiträge nicht nach dem Einkommen, sondern nach individuellen Risikofaktoren wie Alter und Vorerkrankungen, so wie man das von Lebensversicherungen kennt. Davon profitieren vor allem junge und gesunde Besserverdiener, die sich (zunächst) zum Schnäppchenpreis versichern können. Wer eine Gehaltserhöhung bekommt, muss deshalb auch keine höheren Prämien bezahlen. Im Gegenzug wird der volle Beitrag aber auch dann fällig, wenn es einmal finanziell nicht so gut läuft (z. B. durch Teilzeitarbeit oder im Ruhestand). Wenn Sie als Privatpatient also beispielsweise in Elternzeit gehen möchten, dann müssen Sie sich überlegen, ob Sie sich die Versicherung überhaupt noch leisten können. Nachdem private Krankenkassen nicht aus Nächstenliebe arbeiten und Gewinne erzielen wollen, sind kräftige Beitragserhöhungen jederzeit möglich und auch sehr wahrscheinlich. So richtig preiswert ist es nur dann, wenn man als junger und gesunder Mensch einsteigt. Im mittleren Alter und zunehmender Krankheitsgeschichte ist ein Neuabschluss hingegen kaum mehr wirtschaftlich. Als Privatpatient bekommen Sie sämtliche Rechnungen (z. B. von Arzt, Krankenhaus oder Apotheke) immer direkt zugeschickt und müssen diese zunächst selbst bezahlen. Anschließend reichen Sie die Belege zur Erstattung bei der Krankenversicherung ein. Dabei werden Sie eventuell Ihren Dispokredit ausreizen müssen. Zudem kann das Abrechnen - besonders bei Familien mit Kindern – in einem recht unübersichtlichen Papierkram ausarten.


Familienversicherung – für Väter häufig der Knackpunkt

Als Vater denkt man nicht nur an sich selbst, sondern an die ganze Familie. Schließlich sollen alle einen guten und gleichzeitig preiswerten Versicherungsschutz zu bekommen.

  • Bei der gesetzlichen Krankenversicherung können der Ehegatte und die Kinder eines Versicherten im Rahmen einer Familienversicherung beitragsfrei mitversichert werden. Es wird also immer nur der normale Beitrag fällig, egal ob Sie ein Kind haben oder gleich zehn. Voraussetzung hierfür ist lediglich, dass der mitversicherte Angehörige selbst nicht versicherungsfrei ist (z. B. Beamte), nicht hauptberuflich selbstständig ist und nicht mehr als 395 Euro (bei Minijobs: 450 Euro) im Monat verdient. Zudem springt die Familienversicherung immer nur nachrangig ein, wenn es keine andere Form der Krankheitsfürsorge (z. B. eigene Versicherungspflicht, Arbeitslosigkeit) für den Angehörigen gibt.
  • In der privaten Krankenversicherung ist hingegen keine beitragsfreie Familienversicherung vorgesehen. Hier müssen Sie für jedes Familienmitglied einen eigenen Beitrag entrichten, der wiederum nach individuellen Risikomerkmalen kalkuliert wird. Für eine vierköpfige Familie kann auf diese Weise schnell ein vierstelliger Monatsbeitrag fällig werden, den ein Normalverdiener eigentlich gar nicht aufbringen kann.


Fazit: Für Familien geht die Tendenz eindeutig in Richtung gesetzliche Krankenversicherung

Als Familienvater stehen Sie mit der gesetzlichen Krankenversicherung definitiv besser da. Sie bietet zwar weniger Leistungen, die aber insgesamt als solide bezeichnet werden können. Haben Sie vorübergehend einmal weniger Geld zur Verfügung, sinkt auch der Versicherungsbeitrag und bleibt damit langfristig tragbar. Private Krankenversicherungen locken zwar mit üppigen Leistungen, die Sie aber auch entsprechend bezahlen müssen. Die Beiträge können zudem nach Belieben angehoben werden und sind unabhängig von der jeweiligen Lebens- und Einkommenssituation stets in vollem Umfang fällig. Das kann vor allem bei finanziellen Engpässen oder im Alter zu einem existenziellen Problem werden. Das wichtigste Argument für die gesetzliche Krankenversicherung ist aber sicherlich die kostenlose Familienversicherung, die es bei den Privaten nicht gibt.