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Das ändert sich für Familien im Jahr 2013 – Betreuungsgeld, Elterngeld, Steuern, Versicherungen etc

Alle Jahre wieder stehen auch für das Jahr 2013 so einige Änderungen im Bereich Finanzen an. Betroffen sind Familien diesmal zum Beispiel von der Kürzung des Elterngeldes oder der Einführung des Betreuungsgeldes. Auch im Bereich des Ehegattensplittings hat sich einiges getan. 

Ob sich die steuerlichen und finanziellen Änderungen im Jahr 2013 lohnen, kommt in erster Regel auf die familiäre Situation, in einigen Bereichen auch auf das Alter oder das Geschlecht an. Generell lässt sich sagen: Es lohnt sich, genau hinzuschauen und zu prüfen, ob man selbst von einer der Änderungen betroffen ist. Mitunter hilft schnelles Handeln dabei, jetzt noch Kosten zu sparen – zum Beispiel, wenn es um Versicherungen geht.

 

 

Neu ab August 2013 – das Betreuungsgeld

 

Ab August 2013 erhalten Eltern mit Kleinkindern, die sich für eine häusliche Betreuung entscheiden, einen monatlichen Bonus von anfangs 100 Euro und später 150 Euro im Monat. Investiert man diese Zahlungen in die private Altersvorsorge, wird ein Zusatzbetrag von 15 Euro gewährt. Insgesamt ergibt sich so eine Förderung durch den Staat in den ersten drei Lebensjahren. So wird für 14 Monate Elterngeld bezahlt. Im Anschluss daran können Familien, die die Voraussetzungen erfüllen, bis zu 22 Monate Betreuungsgeld beziehen. Gedacht ist das Betreuungsgeld für Eltern, die sich in den ersten Lebensjahren des Kindes bewusst gegen eine Berufstätigkeit bzw. eine Unterbringung des Kindes in einer Kinderkrippe entscheiden. Innerhalb der Regierung ist das Betreuungsgeld – das oft auch als Herdprämie oder Hausfrauengehalt bezeichnet wird – umstritten. Vor allem Gewerkschaften und Arbeitgeber sind gegen diese Prämie, aber auch viele Bürger. Generell befürchten Kritiker, dass hier falsche Anreize gesetzt werden und die Ziele der Arbeits-, Bildungs- und Familienpolitik unterminiert werden. Auch hier bei vaterfreuden wurde schon an verschiedener Stelle berichtet und zu diesem brisanten Thema diskutiert.

 

 

Weniger Elterngeld

 

Die Berechnung des Elterngeldes wird ab 2013 modifiziert. Die Neuberechnung gilt für alle Kinder, die ab nächstes Jahr geboren werden. Statt der tatsächlich gezahlten Sozialversicherungsbeiträge wird zukünftig eine Pauschale in Höhe von 21% vom durchschnittlichen Bruttogehalt der letzten 12 Monate vor der Geburt abgezogen. Damit kommen nach Einschätzung der Lohnsteuerhilfe-Vereine sehr viele Arbeitnehmer deutlich schlechter weg als bisher. Entlastend kann hier ein Wechsel der Steuerklasse sein, denn ab nächstes Jahr wird die Steuerklasse angerechnet, die im Jahr vor der Geburt überwogen hat. Bisher konnte der Elternteil, der den größten Teil des Elterngeldes in Anspruch nehmen wollte, in die Steuerklasse III wechseln. Werdende Eltern sollten sich rechtzeitig informieren, zum Beispiel beim Steuerberater oder bei der Lohnsteuerhilfe. Experten meinen: Ein Wechsel der Steuerklasse muss mindestens sieben Monate vor der Geburt des Kindes stattfinden. Meist lohnt sich der Wechsel, im besten Fall ergeben sich dadurch für das Elterngeld mehrere hundert Euro pro Monat mehr. 

 

 

Änderungen beim Ehegattensplitting

 

Ab Januar soll die Bürokratie beim Ehegattensplitting vermindert werden. Statt der bisherigen sieben verschiedenen Varianten, gibt es nur noch vier Möglichkeiten, die Steuerlast zwischen den Ehepartnern aufzuteilen. Abgeschafft wird auch die getrennte Veranlagung, die bisher als Sonderform für Ehepaare möglich war. Folgende Möglichkeiten sind übrig geblieben:

  • Konventionelles Ehegattensplitting
  • Einzelveranlagung als Ehegatten-Splitting mit Grundtarif
  • Einzelveranlagung als Witwen-Splitting
  • Einzelveranlagung als Sonder-Splitting für Paare im Trennungsjahr.

Neu bei den Formen der Einzelveranlagung ist, dass die Einkünfte getrennt ermittelt werden. Sonderausgaben und ungewöhnliche Belastungen werden dem Ehepartner zugerechnet, bei dem sie anfallen. Auf Antrag können diese Aufwendungen jedoch auch hälftig angerechnet werden.

 

 

Was sich sonst noch in 2013 ändert

 

Abgesehen von den Änderungen, die vor allem Familien betreffen, gibt es noch weitere Neuerungen im Jahr 2013, die Ehegatten ebenso sowie Alleinerziehende oder Kinderlose betreffen können:

 

  • Der Steuerbonus für Übungsleiter wird um 300 Euro auf 2.400 Euro erhöht, diese Pauschale gilt auch für Menschen, die die häusliche Pflege übernehmen.
  • Elektrofahrzeuge bleiben ab 2013 für zehn Jahre steuerfrei, bisher waren es nur fünf Jahre.
  • Die Beitragsbemessungsgrenzen für die Sozialabgaben steigen um 200 Euro im Westen und 100 Euro in den neuen Bundesländern, die Beitragsbemessungsgrenze für die Krankenversicherung wird bundesweit vereinheitlicht, dadurch steigen die Beiträge in den neuen Bundesländern.
  • Die Einkünfte für Minijobber steigen von 400 auf 450 Euro an, dies betrifft ebenso die Gleitzone zwischen Mini- und Vollzeitjob.
  • Die Regelsätze im Hartz-IV-Bezug steigen um fünf bis acht Euro pro Monat an. 
  • Die Renten steigen im Juli 2013 um voraussichtlich drei Prozent, gleichzeitig sinken die Beitragssätze ab Januar 2013 von 19,6 auf 18,9%.
  • Die Praxisgebühr wird abgeschafft.
  • Der Beitragssatz zur Pflegeversicherung steigt von 1,95 auf 2,05%, für Kinderlose auf 2,3%.
  • Der Steuerbonus für Rürup-Sparer steigt an.
  • Die GEZ-Gebühr wird vereinheitlicht und zukünftig pro Haushalt, statt wie bisher für angemeldete Geräte, berechnet. 

 

Wenn Sie von einer der Änderungen betroffen sein sollten, lohnt es sich, sich zu informieren – sowohl über Einsparmöglichkeiten als auch über die für nächstes Jahr anstehenden finanziellen Zusatzbelastungen.