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Auf Reisen gut versichert - darauf sollten Sie bei Reisen mit Kindern achten

Die Versicherungsbranche will dem lieben Kunden stets so viele Versicherungen wie möglich aufs Auge drücken und schafft es dabei, immer wieder neue „Notwendigkeiten“ zu kreieren, die man dann auch mit den entsprechenden Schreckensszenarien gut verkaufen kann. Doch welche Versicherungen braucht man wirklich, wenn man sich mit Kindern auf eine Urlaubsreise begibt? Bzw. gibt es tatsächlich Versicherungen, die unverzichtbar sind? Die Antwort ist relativ einfach: Manches ist sinnvoll, doch nur eine Versicherung ist wirklich unerlässlich.

1)    Das Wichtigste zu Beginn – die Auslandskrankenversicherung

Und das hat gute Gründe. Denn für die Kosten einer Krankenversorgung im Ausland kommt die heimische Krankenkasse nur in den seltensten Fällen auf. Und selbst wenn Sie sich in einem Land aufhalten, mit dem ein entsprechendes Abkommen besteht, werden nur geringe Anteile der tatsächlichen Kosten übernommen. Generell treten Sie für die Kosten, die entstehen, in Vorleistung – aber das tun Sie auch, wenn Sie eine Auslandskrankenversicherung haben. Was viel wichtiger ist: Kommt es wirklich einmal zu einer ernsthaften Verletzung oder Erkrankung, die zu einem Krankenhausaufenthalt führt, können die Kosten schnell explodieren. Und wer schon einmal mit Kindern unterwegs war weiß, dass ein solcher Fall schneller eintreten kann, als man erwarten würde.

Doch es gibt noch einen viel wichtigeren Punkt beim Thema Auslandskrankenversicherung, der leider nicht in jeder Versicherung abgedeckt ist, auf den Sie aber unbedingt achten sollten: Der Krankenrücktransport. Denn für den Krankenrücktransport zahlen Sie unter Umständen eine gute Stange Geld – die Kosten für einen Liegendtransport mit Flug liegen schnell im vierstelligen Bereich oder höher. Doch es gibt Situationen, in denen Sie einfach ein besseres Gefühl haben, wenn Ihr Kind im heimischen Krankenhaus behandelt wird und nicht in einer Klinik irgendwo in Thailand, in der Türkei, in Ägypten oder in Tunesien – oder wohin es Sie auch immer gerade verschlagen hat. Wenn Sie die teilweise sehr hohen Kosten für einen solchen Krankenrücktransport nicht selbst tragen wollen, sollten Sie sichergehen, dass Ihre Auslandskrankenversicherung einen Krankenrücktransport auch dann finanziert, wenn er nicht unbedingt gesundheitlich notwendig ist. Diese Einschränkung machen viele Versicherer, was im Endeffekt bedeutet, dass ein Krankenrücktransport nur dann finanziert wird, wenn die Ärzte vor Ort ihn für notwendig halten, um die Behandlung erfolgreich fortzusetzen.

In Kürze – deshalb ist die Auslandskrankenversicherung wichtig und darauf sollten Sie achten

  • Die Kosten für eine Behandlung im Ausland werden von Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung nicht getragen
  • So gehen Sie auf Nummer Sicher, dass Sie gar nicht in die Versuchung kommen, eine günstigere Behandlung vorzuziehen, nur weil die bessere Behandlungsvariante Ihr Budget übersteigen könnte
  • Die Kosten für einen Krankenrücktransport können Sie schnell finanziell stark schädigen – vor allem wenn der Rücktransport nicht gesundheitlich unabdingbar nötig ist

 

 

2)    Die Reiserücktrittversicherung – eine sinnvolle Versicherung, aber kein Muss

Wer eine Reise in einem Reisebüro bucht, wird im Rahmen einer guten Beratung immer darauf hingewiesen, dass der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung Sinn machen kann. Schließt man eine solche auf eine einzelne Reise bezogen ab, entstehen Kosten, die sich an den tatsächlichen Kosten der Reise orientieren. Außerdem gilt diese Versicherung nur für eine Reise. Viel sinnvoller ist es daher, eine generelle Reiserücktrittsversicherung abzuschließen. Diese umfasst alle gebuchten (Urlaubs)reisen im Jahr der Beitragszahlung. Natürlich ist die Auszahlung im Versicherungsfall an gewisse Bedingungen geknüpft – aber in der Regel verzichtet man ja auch nicht ohne Grund auf eine einmal gebuchte Reise. Wird ein Familienmitglied (wie beispielsweise ein Kind) ernsthaft krank, ist das ein Grund für einen Reiserücktritt. Ebenfalls Gründe sind eine unerwartete Schwangerschaft, Eintritt einer Arbeitslosigkeit oder Ähnliches.

In Kürze – das macht eine Reiserücktrittsversicherung sinnvoll

 

 

3)    Der Auslandsschutzbrief – für alle die mit dem Auto unterwegs sind

Ein Auslandsschutzbrief sorgt für ein gewisses Maß an Sicherheit im Fall einer Autopanne im Ausland – dafür nämlich, dass Sie schnell versorgt werden und sich manche Unannehmlichkeit ersparen. Gerade wenn man Kinder auf der Rückbank sitzen hat ist eine Autopanne im Ausland besonders unangenehm und nervenaufreibend. Die vergleichsweise niedrigen Kosten für den Schutzbrief, den Sie bei Ihrer KFZ-Versicherung bekommen, machen sich da allemal bezahlt.

In Kürze – das macht den Schutzbrief sinnvoll

  • Wenn Sie mit dem Auto im Ausland unterwegs und es kommt zu einer Panne, ist es einfach angenehmer, wenn Sie wissen, dass Sie schnell versorgt werden – vor allem, wenn Kinder mit von der Partie sind.
  • Die Kosten für die Pannenhilfe werden von der Versicherung getragen.

 

 

4)    Der einfachste Weg zu den wichtigsten Versicherungen 

Es gibt einen besonders einfachen Weg zu einer Auslandskrankenversicherung (bei der Sie allerdings unbedingt darauf achten sollten, ob Sie die wichtigsten Punkte enthält) und zu einer generellen Reiserücktrittversicherung: Eine Kreditkarte. Die goldene Mastercard der Sparkasse beispielsweise beinhaltet in ihrem Leistungspaket eine Auslandskrankenversicherung und eine Reiserücktrittversicherung – andere Kreditkarten bieten denselben Service. Die Gebühren für die Kreditkarte liegen dabei in der Regel deutlich unter den Versicherungsbeiträgen, die Sie zahlen würden, wenn Sie die entsprechenden Versicherungen einzeln abschließen würden. Zusätzlich stellt eine hochwertige Kreditkarte ein gern gesehenes Zahlungsmittel im Inn- und Ausland dar. Außerdem können Sie beispielsweise mit der Mastercard Gold weltweit kostenlos Geld an Bankautomaten abheben – ein Vorteil, den Sie mit Ihrer einfachen Bankkarte nicht nutzen haben. Eines sollten sie jedoch im Vorfeld zur Sicherheit abklären: besteht der Schutz auch, wenn Sie die Reise nicht mit der Kreditkarte gezahlt haben?