Früher waren sie aus dem Alltag nicht wegzudenken und auch heute sind Laufställe nachwievor wichtige und nützliche Hilfsmittel für das Leben mit Kind. Allerdings ist ein Laufstall kein Daueraufenthaltsort für ein Kind. Er sollte nur im Notfall genutzt werden, um das Kind vor Gefahren zu schützen.

Eigentlich war es absehbar. Es musste einfach Probleme geben. Seitdem die Bundesregierung einen Rechtsanspruch auf Betreuungsplätze für Kinder beschlossen hat, unken Kritiker, dass die Umsetzung problematisch werden könnte. Seit 1. August 2013 gibt es nun diesen Anspruch. Als Lösung für den daraus resultierenden Personalmangel sollen Tageseltern helfen, das Problem zu lösen. Doch der Plan ist schon im Ansatz zum Scheitern verurteilt. 

Irgendwie war es schon schön: Wenn Mann abends nach Hause kommt, erwarten ihn Frau und Kind, wenn der Tag gut und der Nachwuchs gut gelaunt war, gibt es sogar was zum Abendessen. Irgendwann wollen oder müssen jedoch die Mütter wieder zurück ins Berufsleben und dazu brauchen sie Ihre Unterstützung.

Wenn am 1. August 2013 der gesetzliche Anspruch auf einen Kinderbetreuungsplatz in Kraft tritt, können sich viele Eltern davon überhaupt nichts kaufen. Denn es werden voraussichtlich mehr als 100.000 Betreuungsplätze fehlen. Eine mögliche Alternative sind private Anbieter, doch die lassen sich ihren Service gut bezahlen.

Wer freut sich eigentlich mehr, wenn das Baby zur Welt kommt: Mama und Papa, oder Oma und Opa? Eines ist jedenfalls klar: Wenn aus Eltern Großeltern werden, rutscht die Verantwortung automatisch eine Generation nach hinten. Die Großeltern können sich nun mit Wohlwollen zurücklehnen und die Sahne vom Oma-und-Opa-sein abschöpfen: Wenn die Kinder mit dem Kindeskindern kommen, heißt es, das Leben mit dem Kleinen zu genießen und nach ein paar Stunden wieder Ruhe zu haben. Großeltern sein, muss großartig sein!

Schon als nur Kinder den Anspruch auf einen Kita-Platz hatten, die drei Jahre oder älter waren, fehlten tausende Plätze. Ab August 2013 sollen auch Kinder unter drei Jahren ein gesetzliches Anrecht auf eine Kita-Stelle haben. Man kann es drehen, man kann es wenden, übrig bleibt im Wesentlichen der Eindruck, dass dieses Vorhaben zum Scheitern verurteilt ist. 

Das Betreuungsgeld ist in aller Munde. Kontrovers, teilweise sogar unsachlich wird diskutiert, ob die Maßnahme nun gut ist oder nicht. Die Meinungen könnten kaum weiter auseinander liegen und jeder redet irgendwie mit. Doch wie steht es eigentlich mit den Vätern? Auch sie haben Anspruch auf das Betreuungsgeld. Ihre Meinung dazu wird jedoch in den Medien kaum bemerkt, geschweige denn publik gemacht. Wir wagen einen Blick auf die Ansichten der Väter.

Betreuungsgeld hin oder her – es gibt viele Eltern, für die sich die Wahl nicht stellt, weil sie berufstätig sind und das sein müssen. Für sie ist das Betreuungsangebot der Kitas von größter Bedeutung. Doch die Kita-Plätze sind begehrt, die Wartelisten lang. Erst recht, wenn Eltern im Schichtdienst arbeiten. Wohin mit den Kindern, wenn die Kindertagesstätte noch gar nicht geöffnet hat?

Ab dem 1. August 2013 hat jedes Kind in Deutschland einen gesetzlichen Anspruch auf einen Krippenplatz. Das ist höchste Zeit. Denn wer heute einen Betreuungsplatz für seinen Nachwuchs sucht, begibt sich auf eine Ochsentour. Und viele Eltern sind frustriert. Ein Erfahrungsbericht aus München.

Selbst wenn man sich bemüht, sachlich zu bleiben, fällt spontan doch der Vergleich mit dem Schwarzen Peter ein, der hin- und her- und wieder hin- und noch einmal hergeschoben wird. Die Kinderbetreuung in Deutschland ist besonders für die Politik ein wichtiges Thema, schließlich lassen sich damit Wählerstimmen gewinnen. Im besten Fall zumindest. Doch auch wenn jeder die Fahne in den Händen hält, auf der groß und breit „Kinderbetreuung“ steht, für die Kosten sollen doch bitte möglichst die anderen aufkommen. Die mit dem Schwarzen Peter eben.

Ist die Arbeit eines Hausmannes mit einem „richtigen“ Job zu vergleichen? In einem 30tägigen „Selbstversuch“ ist der Autor dieser Frage nachgegangen und zu erstaunlichen Einsichten und Erkenntnissen gelangt.

Der französische Begriff „au pair“ heißt übersetzt „auf Gegenleistung“ und bezeichnet junge Erwachsene aus dem Ausland, die für einen festgelegten Zeitraum in einer Familie leben und dort im Gegenzug einen Teil der Kinderbetreuung übernehmen. Was darf man von einem Au Pair Mädchen oder -Jungen konkret erwarten?

Kinder sind teuer. Das statistische Bundesamt nennt eine Zahl von rund 120.000 €, die ein Kind seine Eltern von Geburt bis zur Volljährigkeit kostet. In diesen Betrag sind nicht einmal die Ausbildungskosten bis zur vollständigen Verselbständigung Ihres Kindes eingerechnet. Es gilt die Faustregel: Je älter das Kind, desto teurer wird es auch. Neben den reinen Lebenshaltungskosten fallen besonders die Kosten für Betreuung und Ausbildung ins Gewicht.

Ein Jahr ist es nun schon her, dass der gesetzliche Anspruch auf einen KiTa-Platz Realität wurde. Oder besser: Realität hätte werden sollen. Denn es ist längst nicht alles im Lot in den Krabbel- und Spielecken in Deutschlands KiTas.