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Elterngeld-Wegweiser: So geht es sicher in die Elternzeit!

Mit dem Familienzuwachs steht den Eltern eine der spannendsten Zeiten bevor. Elterngeld, Mutterschutz und Kindergeld gehören zu den bestimmenden finanziellen Überlegungen, mit denen werdende Eltern zu tun haben. Hier gilt es, rechtzeitig vorzusorgen, um mit der neuen Familie auf finanziell sicheren Beinen zu stehen, ohne ein Elternteil zu überlasten.

Wie lange gibt es Elterngeld?

Zunächst einmal steht den Vätern und Müttern nicht nur das Kindergeld zu, sondern auch Elterngeld. Vorausgesetzt, sie betreuen das Kind in den ersten 14 Monaten nach der Geburt selbst. Das Elterngeld pendelt in seiner Höhe zwischen 300 € und maximal 1800 €. Es wird 12 Monate lang gezahlt und kann durch zwei „Vätermonate“ verlängert werden. Bei den frisch gebackenen Müttern zieht man wahlweise noch zwei Monate Mutterschaftsgeld ab.

Beim Elterngeld Plus ist es später möglich, sich zwei Monate von der Arbeit abzuseilen und nur für das Baby da zu sein. Dann erhalten die Eltern insgesamt 14 Monate Elterngeld. Doch die Wahl dieser Option zwischen Elterngeld und Elterngeld Plus steht nur all denen zu, deren Kinder ab dem 1. Juli 2015 auf die Welt gekommen sind. Ab diesem Zeitpunkt ist es sogar möglich, die Grenzen für das Elterngeld auszudehnen.


Beantragung und Kombination des Elterngelds

Auf jeden Fall ist es sinnvoll, sich rechtzeitig mit den Behörden in Kontakte zu setzen, um das Elterngeld abzuklären. Vorab gilt es, genauestens zu kalkulieren, wie man die Elternzeit aufteilen möchte. Jedes Bundesland hat einen Extra-Antrag für das Elterngeld.

Das Bundesfamilienministerium hat einen Rechner für das Elterngeld online gestellt, welcher die gemeinsame Planung und Kalkulation erleichtert. Darüber hinaus helfen die regionalen Lohnsteuervereine bei der Berechnung und der Planung der ersten Monate und Jahre nach der Geburt.

Schlussendlich stehen drei verschiedene Optionen zur Auswahl:

  • Elterngeld
  • Elterngeld plus
  • Elterngeld und Elterngeld Plus

Außerdem ist es aus finanzieller Perspektive sinnvoll, in die Steuerklasse 3 zu wechseln, wenn ein Elternteil für die Betreuung des Kindes nach der Geburt aufkommen möchte. Das setzt nämlich das Nettoeinkommen nach oben und wirkt sich maßgeblich auf die Berechnung des Elterngelds aus, das anhand des aktuellen Nettoeinkommens zu kalkulieren ist.

Sicherlich ist es nicht ganz so einfach, nach der Geburt des Kindes zurück in den Arbeitsalltag zu finden. Viele Familien haben Angst, die Karriere aufzugeben oder den guten Job aufs Spiel zu setzen. Nicht zu vernachlässigen ist der Verdienstausfall, der sich ergibt, wenn einer der beiden zuhause bleibt.

Zu den entscheidenden Neuerungen dieses Jahrhunderts gehört die Regelung, dass beide Eltern gleichermaßen das Recht haben, Elterngeld zu beziehen und sich nach der Geburt um das Kind zu kümmern. Dennoch ist es nicht möglich, im bezahlten Urlaub zusätzlich Elterngeld zu beziehen und das Kind zu betreuen.


Welche Eltern bekommen kein Elterngeld?

Hier sind die Verdienstgrenzen ausschlaggebend. Handelt es sich um ein Elternpaar, das zu den Spitzenverdienern mit einem Einkommen von mehr als einer halben Million Euro im Jahr gehört, steht dieser Familie kein Elterngeld zu. Bei Alleinerziehenden entfällt der Anspruch ab einer Viertelmillion Euro Verdienst im Jahr. Für die Berechnung werden alle Einkommensquellen zurate gezogen.

Die ALG 1 Empfänger bekommen nicht nur weiter ihr Arbeitslosengeld, sondern auch einen so genannten Sockelbetrag in Höhe von 300 €. Diesen Betrag erhalten auch Hausmänner und Hausfrauen ebenso wie Studierende oder Auszubildende. Bei den ALG 2 Empfängern wird das Elterngeld wie das eigentliche Einkommen behandelt, so dass sich in Sachen Bezug nach der Geburt beim Empfänger selbst nichts verändert.


Wie viel Elterngeld gibt es nach der Geburt?

Grundlage für die Berechnung des Elterngelds bildet das Nettoeinkommen. In Abhängigkeit von dessen Höhe gibt es 65-100 % des Nettoeinkommens Elterngeld. Die untere Grenze ist dieser Sockelbetrag in Höhe von 300 € und die obere Grenze 1800 € im Monat. Auf jeden Fall ist es sinnvoll, einen Elterngeld-Rechner zu nutzen, um das individuelle Elterngeld für die eigene Familie berechnen zu können.

Extrabeiträge und Provisionen wurden vorab schon als Einkommen behandelt und für die Berechnung zugrunde gelegt. Auch das hat sich 2015 verändert, so dass die Elterngeldstelle diese Einnahmen als sonstige Beiträge außen vor lässt. Infolgedessen gehören weder das Urlaubsgeld noch das Weihnachtsgeld zum Elterngeld. Eine Ausnahme bildet die Berechnung für Selbstständige, denn hier wird das Jahreseinkommen aus dem Jahr vor der Geburt zugrunde gelegt.

Selbständige haben bei der Steuererklärung die Möglichkeit, etwas mehr herauszuholen. Denn die Berechnungsgrundlage ist der Gewinn, der nach den Abzügen und Ausgaben versteuert wird. Erscheinen also geringere Ausgaben in der Steuererklärung, steigen damit der Gewinn und im Nachhinein auch die Elterngeld-Zahlungen.


Wie holen Eltern das Maximum an Elterngeld heraus?

Besonders interessant sind die Abstufungen für die Berechnung, so dass unter einem Gehalt von 1200 € im Monat 67 % des Nettogehalts als Elterngeld ausgezahlt wird. Stufe für Stufe nimmt diese prozentuale Gewichtung ab. Jedoch können alle Eltern davon ausgehen, dass sie ab 2770 € bei der Bemessungsgrenze angekommen sind und Anspruch auf den Höchstsatz in Höhe von € 1.800 haben.

Profitieren können die Eltern, die schon ältere Kinder bekommen haben. In diesem Fall gibt es einen Bonus für die Geschwister. Eine Voraussetzung gilt in diesem Zusammenhang: Das Geschwisterkind muss noch unter drei Jahre alt sein, bei zwei Geschwistern müssen diese unter sechs Jahre alt sein. Dann gibt es einen 10-prozentigen Bonus oder mindestens 75 €. Aus Gründen der Fairness geht die Elterngeldstelle davon aus, dass die Eltern aufgrund der Geburt der anderen Kinder nicht in der Lage waren, ein entsprechend hohes Nettoeinkommen vorzuweisen.

Abschließend bieten die Partnermonate für die beiden Eltern enorme Flexibilität. Sie können sich abwechselnd in der Elternzeit um das Baby kümmern. So ist es möglich, entweder über die vollen 12 Monate das Elterngeld zu beziehen, oder untereinander zu wechseln. Eines bleibt jedoch gleich: Es gibt maximal über die Basismonate von 14 Monaten die volle Elterngeldzahlung.

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