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Scheidung – heute noch geliebt und morgen schon geschieden?

Scheidung - das Lösungswort für gescheiterte einst liebevoll geführte Partnerschaften, die in einer Ehe gefestigt waren! Seit 20 Jahren scheint "der Wurm drin zu sein", nicht nur, dass die Quote der Eheschließungen in den letzten Jahren drastisch gesunken ist, auch hat sich die Scheidungsrate auf über 50% erhöht.

Heute trennen und morgen scheiden lassen ist aber nicht drin! Bevor Sie den Scheidungsantrag einreichen können, müssen Sie das Trennungsjahr einhalten. Das Trennungsjahr soll Ihnen und Ihrer Partnerin die Möglichkeit zur Versöhnung geben, was jedoch in den wenigsten Fällen funktioniert. Es beginnt mit der räumlichen und "seelischen" Trennung, mit Auszug eines Ehepartners. Unter Umständen kann ein Trennungsjahr aber auch vorher beginnen, wenn Bett und Tisch (sozusagen) getrennt sind.

Jede zweite Ehe findet ihr Ende in einem Scheidungsverfahren. Scheidungsverfahren bedeutet jedoch nicht nur, dass man einen Antrag einreicht und schnellstmöglich geschieden wird. Innerhalb des Scheidungsverfahrens werden im Grunde zwei Dinge vom Gericht aufgegriffen:

  • Scheidung der Ehe
  • Versorgungsausgleich

 

Was sollten Sie  wissen, wenn es um das Thema Scheidung geht?

Um einen Scheidungsantrag einzureichen, ist es besser, wenn Sie  einen Rechtsanwalt beauftragen, denn ein solcher Antrag ist an bestimmte formelle Voraussetzungen geknüpft.

Im Grunde handelt es sich hierbei um einen kurzen Schriftsatz, der Ihre Ehedaten enthält sowie den Antrag auf die Scheidung. In der Antragsbegründung wird "kurz" geschildert, dass die Ehe gescheitert ist und keine Aussicht auf eine Weiterführung besteht. Des Weiteren wird aufgegriffen, ob Kinder aus der Ehe entsprungen sind und ob Scheidungsfolgesachen bestehen.

Sofern es sich um eine einvernehmliche Scheidung handelt, der keine Kinder entsprungen sind, wird dies im Scheidungsantrag erwähnt. Das Gericht bestimmt sodann recht kurzfristig einen Scheidungstermin.

Der Antrag auf den Versorgungsausgleich wird ebenfalls im Scheidungsantrag gestellt. Das Gericht wird hier von Amts wegen die Rentenkassen anschreiben und einen Rentenbescheid zwecks Versorgungsausgleichs anfordern.

 

Einvernehmliche Scheidungen sind angenehmer!

Trennen Sie sich einvernehmlich, kann dies im Scheidungsverfahren dazu führen, dass eine Art "vereinfachtes Verfahren" eingeführt wird und der Versorgungsausgleich vom eigentlichen Scheidungsverfahren abgegrenzt wird. In relativ kurzer Zeit wird der Scheidungstermin anberaumt, der auch nur wenig Zeit der Parteien in Anspruch nimmt.

Der Versorgungsausgleich stellt kein eigenes Verfahren dar, sondern ist in der Regel mit dem Scheidungsverfahren verbunden. Dies bedeutet, dass die Rentenkassen beider Parteien Auskunft zu den Rentenanwartschaften erteilen und das Gericht letztendlich bestimmt, welcher Ehepartner Anspruch auf den Versorgungsausgleich hat. Oftmals ist es die Frau, die aufgrund von Erziehungszeiten weniger Rentenanwartschaften aufbauen konnte und daher die Hälfte der Differenz zu den Anwartschaften ihres Ehemannes erhält. Hierbei handelt es sich nicht um auszuzahlende Gelder, sondern um Anwartschaften, die von Rentenkasse zu Rentenkasse auf das jeweilige "Konto" übertragen werden. Liegen diese Rentenbescheide vor, und streiten Sie hierüber nicht, wird das Gericht einen Termin zur Ehescheidung anberaumen.

 

Streitigkeiten und Scheidungsfolgesachen während der Trennungszeit

Leider werden viele Ehen  nicht einvernehmlich geschieden, sondern viele Streitpunkte in die "Verhandlungen" aufgenommen.

Die typischen Streitigkeiten, die bereits während der Trennungszeit entstehen können, sind:

  • Streitigkeiten um Kindesunterhalt und Trennungsunterhalt
  • Zugewinnausgleich
  • Hausratsteilung

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Die Trennungszeit dient in diesem Zusammenhang den Rechtsanwälten, bis zur endgültigen Scheidung soweit wie möglich die Scheidungsfolgesachen abzuklären, damit nachher eventuell ein einvernehmlicher Scheidungsantrag gestellt werden kann. Leider ergeben sich oftmals aus reiner Bosheit zwischen dem Trennungspaar Streitigkeiten, die häufig nur als kindisch bezeichnet werden können. Es gibt Paare, die sich trefflich um eine Kaffeemaschine gestritten haben. Selbst innerhalb der Hausratsteilung kann "Schmutzwäsche" gewaschen werden, was Sie jedoch tunlichst vermeiden sollten - nicht nur um ihren eigenen Willen, sondern auch um die Gerichte zu schonen. Richter und Rechtspfleger kümmern sich innerhalb eines Scheidungsverfahrens niemals um "schmutzige Wäsche", sondern um die gesetzlich festgelegten Tatsachen zur Ehescheidung.

 

Streitigkeiten, die sich über den Scheidungstermin hinaus ziehen können
In der Regel handelt es sich um streitgefüllte  Scheidungen, in denen es Streit um Trennungsunterhalt, Zugewinnausgleich und Co.  Gibt. Mitunter wird ein monatelanger Streit entfacht, da Auskunftsansprüche geltend gemacht werden, eventuelle Forderungen nicht "freiwillig" erledigt werden und sich der Ehescheidung der "Nacheheliche Unterhalt" anschließt. So finden Ehepaare immer wieder Streittatbestände, um Rechtsanwälte und Gericht zu bemühen.

 

Fazit:

Eine Scheidung kostet Zeit, Nerven und vor allem Geld! Vielleicht wäre es besser, wenn Sie sich vor dieser Entscheidung zur Scheidung einer Eheberatung unterziehen würden? Versuchen Sie zumindest, Aber eine einvernehmliche Trennung zustande zu bekommen.! So können sie Zeit, Geld und Nerven sparen …

 

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