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Wenn das Geld knapp ist- So klappt es trotzdem mit dem Familienurlaub

Für Familien mit geringem Einkommen scheint der gemeinsame Sommerurlaub ein unerreichbarer Wunschtraum zu sein – das Geld reicht einfach nicht aus. Unterstützung erhalten Familien in dieser Lage vom Staat. In einigen Bundesländern wird der gemeinsame Urlaub finanziell gefördert.

Auch wenn es nicht für die Flugreise in den Süden oder das Ferienhaus an der Ostsee reicht: finanziell schwache Familien müssen dennoch nicht auf den Sommerurlaub verzichten. Unter verschiedener Trägerschaft gibt es Familienferienstätten, die Familien besonders günstige Konditionen für einen Urlaub bieten und deren Buchung zusätzlich aus dem Fördertopf der Bundesländer unterstützt wird. Die Förderbedingungen der Länder variieren, hier finden Sie die individuellen Konditionen.

 

Familienferienstätten – perfekt auf Kinder und Familie eingestellt

Träger der Familienferienstätten sind die Kirche, das Deutsche Rote Kreuz oder der Paritätische Wohlfahrtsverband. Die Angebote richten sich an Familien mit wenig Einkommen, vielen Kindern oder auch Kindern mit körperlicher oder psychischer Beeinträchtigung sowie an Alleinerziehende. Familienferienstätten gibt es in ganz Deutschland. Sie verfügen zum Teil über abwechslungsreiche Kinderprogramme und bieten die Möglichkeit zu vielfältigen Aktivitäten für die Familie. Je nach Familienferienstätte gibt es unter anderem Angebote für:

  • Spaß und Spiel
  • Umwelt- und Naturpädagogik
  • Bildungs- und Gesprächsangebote
  • Gesundheitsvorsorge

In den mehr als 90 Einrichtungen, die von den Alpen bis zum Meer verteilt sind, bietet sich die Möglichkeit zum Austausch mit anderen Familien sowie Zeit und Raum für die eigenen Bedürfnisse. 

 

Die Förderung der Familienferienstätten durch die Bundesländer

Die Familienferienstätten selbst bieten Urlaub für die ganze Familie zu günstigen und zum Teil zu noch ermäßigten Preisen an. Zuschüsse zum Familienurlaub in einer der Familienferienstätten über die Landesförderung gibt es aktuell (Stand Mai 2018) in

  • Bayern 
  • Berlin
  • Brandenburg
  • Bremen
  • Mecklenburg-Vorpommern
  • Niedersachsen
  • Rheinland-Pfalz
  • Saarland
  • Sachsen
  • Thüringen

Die Fördervoraussetzungen wie Anzahl der Kinder und Einkommensgrenzen der Eltern variieren je Bundesland. Die Antragstellung erfolgt dort, wo der gemeinsame Wohnsitz liegt. In der Regel werden Tageszuschüsse gewährt. Diese Zuschüsse sind ebenfalls in den verschiedenen Bundesländern unterschiedlich. Grundsätzlich wichtig: Der Antrag auf die Landesförderung muss vor Urlaubsbeginn gestellt werden und auch bewilligt sein. Die Vergabe richtet sich danach, ob noch Geld im entsprechenden Fördertopf ist.