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Finanzielle Beihilfen für Familien

Eine Familiengründung kostet Geld– für viele junge Paare ist dies ein Grund, mit dem Kinder kriegen noch zu warten und es immer weiter nach hinten zu schieben. Ganz mittellos sollte man idealerweise natürlich nicht sein, wenn es aber knapp wird, springen verschiedene Institutionen mit finanzieller Unterstützung ein.

Kinderreiche Familien, Alleinerziehende, Eltern mit geringem Einkommen – sie alle haben oft mit finanziellen Nöten zu kämpfen, um das Leben ihrer Kinder zu finanzieren. Die vorgesehene staatliche Unterstützung in Form von Kinder- oder Elterngeld fällt dabei in Deutschland nicht besonders üppig aus. Deshalb können sich Eltern zusätzliche Hilfe bei verschiedenen staatlichen und nichtstaatlichen Institutionen holen.


Wer kann beraten?

Wer sich über die Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung für Familien informieren möchte, kann sich an verschiedene Institutionen wenden, um sich einen ersten Überblick zu verschaffen. Es gibt eine Vielzahl von Anlaufstellen, die oft nicht ganz leicht zu finden sind. Über Förder- und Unterstützungsmöglichkeiten informieren zum Beispiel:

  • Pro Familia, ein gemeinnütziger nicht-staatlicher Verband, der sich mit allen Fragen zur Sexualität befasst. Dort werden kostenlose Beratungstermine angeboten. Pro Familia Beratungsstellen gibt es in fast allen Städten in Deutschland.

http://www.profamilia.de

  • Die Arbeitsagentur informiert über die Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung für Familien durch den Staat.

https://www.arbeitsagentur.de/web/content/DE/BuergerinnenUndBuerger/FinanzielleHilfen/index.htm

  • Auf der Webseite des Bundesministeriums für Familie, Frauen, Senioren und Jugend finden sich viele Informationen über die einzelnen staatlichen Hilfen und über die Voraussetzungen, unter denen diese gewährt werden können.

 

Nutzt man staatliche Einrichtungen für Informationsgespräche, sollte man immer beachten, dass dort bestimmte Informationen „unterschlagen“ werden können. Nach Möglichkeit sollte man sich immer an unabhängige Beratungsstellen wenden. Teilweise bieten auch die örtlichen kirchlichen Institutionen wie Caritas oder Diakonisches Werk sowie die öffentlichen Bildungsträger Information und Beratung zu finanziellen Familienbeihilfen an.


Beihilfen des Staates

Der Staat bietet verschiedene finanzielle Hilfen für Familien an. Einige davon wie Kindergeld bzw. Kinderzuschlag oder Elterngeld werden grundsätzlich gewährt, andere müssen speziell beantragt werden und werden nur unter bestimmten Voraussetzungen bewilligt.

- Kinderzuschlag

Der Kinderzuschlag ist für Familien mit schwachem Einkommen vorgesehen und muss bei der örtlichen Familienkasse beantragt werden. Grundvoraussetzungen für die Bewilligung des Zuschlages sind ein vorhandener Kindergeldanspruch, ein Mindesteinkommen von 600 € (für Alleinerziehende) und 900 € (für Paare) sowie ein Höchsteinkommen, dass die Grenze nach ALG II nicht überschreitet. Kinderzuschlag wird nur dann gewährt, wenn kein Anspruch auf ALG II besteht.
https://www.arbeitsagentur.de/web/content/DE/BuergerinnenUndBuerger/FamilieundKinder/KindergeldKinderzuschlag/Detail/index.htm?dfContentId=L6019022DSTBAI494693

- Unterhaltsvorschusszahlungen
Diese Unterstützung wird alleinerziehenden Elternteilen für höchstens sechs Jahre und für Kinder zwischen 0 und 12 Jahren gewährt. Voraussetzung für den Bezug ist, dass der unterhaltspflichtige Elternteil keinen oder zu wenig Unterhalt bezahlt. Der Unterhaltsvorschuss wird als Darlehen gewährt und wird vom unterhaltspflichtigen Elternteil zurückgefordert.


- Wohngeld
Wohngeld wird als Mietzuschuss und als Heizkostenzuschuss gewährt, allerdings nur dann, wenn kein Familienmitglied bereits Anspruch auf ALGII, auf Leistungen nach dem Berufsausbildungsförderungsgesetz (BAföG) oder nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) hat.

 

Neben den direkten finanziellen Beihilfen gibt es auch Hilfen, die sich in Steuervergünstigungen und Freibeträgen auswirken. Dazu gehören zum Beispiel:

  • Ausbildungsfreibeträge in Höhe von 924€ für ein auswärtig untergebrachtes Kind, das eine Berufsausbildung absolviert.
  • Entlastungsbeträge für Alleinerziehende als Steuerbonus von 1.308 €.
  • Familienzuschläge für Beamte durch den öffentlichen Arbeitgeber.
  • Kinderzulage für die Riesterrente in Höhe von 185 € pro Jahr und Kind.
  • Reduzierung der zumutbaren Eigenbelastungen.
  • Schulgeld als Sonderausgabe absetzbar.
  • Steuerbonus bei Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer.
  • Wohnungsbauprämie in Abhängigkeit vom jährlichen Einkommen (51.200 für Paare/ 25.600 € für Ledige).
  • Das Arbeitslosengeld für Eltern beträgt 67% (60% bei kinderlosen Arbeitslosen).


Beihilfen in den einzelnen Bundesländern

Neben den Beihilfen des Staates bieten die Länder verschiedene Programme an. Die Einrichtungen sind zum Teil staatliche Landesstiftungen, zum Teil springen gemeinnützige oder kirchliche Träger ein und bieten bedürftigen Familien finanzielle Unterstützung. Die Antragstellung erfolgt hier jeweils vor Ort, die Leistungen sind je nach Institution verschieden und folgen bestimmten Vergabegrundsätzen. Ein Rechtsanspruch auf die Leistungen besteht in der Regel nicht.
http://www.bundesstiftung-mutter-und-kind.de/einrichtungen-der-bundeslaender.html


Einige Bundesländer gewähren darüber hinaus das sogenannte Landeserziehungsgeld. Diese Leistung erhalten Eltern in Baden-Württemberg, Bayern, Sachsen und Thüringen. Auch hier unterscheiden sich die Anspruchsberechtigung und die gewährte Leistung von Bundesland zu Bundesland. Das Landeserziehungsgeld wird nach dem Ende des Bezuges von Elterngeld gewährt und muss bei der zuständigen Kommune beantragt werden.
http://www.rund-ums-baby.de/familienvorsorge/landeserziehungsgeld.htm


Zuschüsse zur Familienerholung

Eine besondere Form des finanziellen Zuschusses bietet in vielen Bundesländern die Unterstützung der Familienerholung. Auf Antrag können Eltern Beihilfen zur Urlaubsfinanzierung beantragen. Die Gewährung und die Höhe der Beihilfe sind in den einzelnen Bundesländern individuell geregelt. Um den Zuschuss beanspruchen zu können, muss der Urlaub in einer der gemeinnützigen Familienerholungsstätten in Deutschland verbracht werden, in Ausnahmefällen werden auch andere Urlaubsziele anerkannt.
http://www.geldsparen.de/sparen/Familie_Soziales/familienerholung.php#Tabelle

Wer Kinder hat, möchte diesen eine abgesicherte Existenz und einen angemessenen Lebensstandard bieten. Hier können die verschiedenen finanziellen Angebote von Staat, Ländern und Wohlfahrtsverbänden helfen. Allerdings ersetzen diese Fördermöglichkeiten nicht die Erfordernis auch selbst dafür zu sorgen, die Existenz der Familie und vor allem auch der Kinder abzusichern.