© Heino Pattschull - Fotolia.com

Staatliche Programme zur finanziellen Unterstützung von Familien

Kinder zu haben ist anstrengend und darüber hinaus auch teuer. Um zumindest einige der finanziellen Belastungen abzumildern, gibt es verschiedene Programme, mit denen der Staat einkommensschwache Familien mit Kindern unterstützt.

Landeserziehungsgeld

In Bayern, Sachsen und Thüringen kann im dritten Lebensjahr des Kindes bzw. im Anschluss an das Elterngeld Landeserziehungsgeld beantragt werden. Das macht es zumindest einem Elternteil möglich, auch noch über das zweite Lebensjahr hinaus ganz für das Kind da zu sein und seine Entwicklung zu verfolgen. Die Höhe des Zuschusses ist abhängig vom Bundesland und von der Höhe des Einkommens. Die Beantragung erfolgt bei der zuständigen Erziehungsgeldstelle Ihres Wohnortes.
http://www.zbfs.bayern.de/erziehungsgeld/index.html

http://www.jena.de/sixcms/detail.php?id=15187&_nav_id1=11217&_nav_id2=11329&_nav_id3=15071&_lang=de

http://www.familie.sachsen.de/86.html

 

Kindergeld oder Kinderfreibetrag?

 

Kindergeld wird ab dem Tag der Geburt gezahlt und beträgt für das erste und zweite Kind jeweils 194 Euro, für das dritte Kind 200 Euro und ab dem vierten Kind 225 Euro pro Kind und Monat. Beantragt wird das Kindergeld bei der Familienkasse der zuständigen Arbeitsagenturen.

Das Finanzamt prüft, ob für Sie der Kinderfreibetrag günstiger als der Bezug von Kindergeld ist. Wenn der unterhaltspflichtige Elternteil weniger als 75% des Unterhalts bezahlt, kann auf Antrag der Freibetrag auf den alleinerziehenden Elternteil übertragen werden (sonst ist der Freibetrag halbiert). Weitere Freibeträge gibt es für Betreuung und Erziehung oder Ausbildung sowie für erwerbsbedingte Kinderbetreuungskosten und einen Entlastungsbetrag für Alleinerziehende, der in der Steuerklasse 2 bereits enthalten sein sollte.

http://www.steuerlexikon-online.de/Kinderfreibetrag.html

 

Kinderzuschlag

 

Der Kinderzuschlag für einkommensschwache Familien wird bei der Familienkasse der Arbeitsagentur beantragt und wird unter bestimmten Voraussetzungen gewährt:

 

  • Ein Kindergeldanspruch für das Kind muss vorhanden sein,
  • die Eltern müssen eine monatliche Mindesteinkommensgrenze von 900 € bei Ehepaaren und 600 € bei Alleinerziehenden erreichen,
  • das Einkommen und Vermögen darf die Höchsteinkommensgrenze nach den Regelungen des Arbeitslosengeldes II nicht übersteigen.

 

Unterhaltsvorschusszahlungen

 

Unterhaltsvorschuss kann gewährt werden, wenn der unterhaltspflichtige Elternteil gar keinen oder zu wenig Unterhalt bezahlt. Dieser Vorschuss kann für Kinder unter zwölf Jahren für maximal 6 Jahre gewährt werden und muss vom unterhaltspflichtigen Elternteil zurückgezahlt werden. Der Zuschuss beträgt für Kinder unter sechs Jahren monatlich 133 €, für Kinder zwischen sechs und zwölf Jahren monatlich 180 €. Die Beantragung erfolgt bei dem Jugendamt, das für Ihren Wohnort zuständig ist.

http://www.bmfsfj.de/wegweiser/stichwortverzeichnis,did=41018.html

http://www.suchen.de/kategorie-katalog/jugendamt.html

Wer Kinder hat und finanzielle Engpässe befürchtet, sollte sich nicht scheuen, die finanziellen staatlichen Hilfen in Anspruch zu nehmen. Denn wer von Existenzängsten befreit ist, hat mehr Zeit, Geduld und Ruhe, um seine Kinder zu genießen und sie in Ihrer Entwicklung zu begleiten.