© Stockfotos-MG - Fotolia.com

Elterngeld und ElterngeldPlus – staatliche Hilfe für die erste Zeit mit Kind

Wie hoch ist das Elterngeld, das werdende Eltern erwarten können? Was steckt hinter dem Begriff ElterngeldPlus? Wie kann man die maximale Unterstützung von Staat herausholen? Wir geben einen Überblick.

Die Geburt eines Kindes bedeutet immer ein einschneidendes Erlebnis im Leben der Eltern. Egal ob alleinerziehend oder als Paar – ein Kind verändert das Leben zur Gänze. Dem trägt der Staat seit Jahren Rechnung, indem er mit dem Elterngeld Neu-Eltern die Möglichkeit bietet, die Betreuung ihres Kindes zu übernehmen und trotzdem nicht komplett auf ihr Erwerbseinkommen verzichten zu müssen. 

Dabei wurde das Elterngeld im letzten Jahrzehnt mehrfach reformiert und so immer besser auf die Bedürfnisse junger Eltern zugeschnitten. Wir möchten an dieser Stelle die aktuellsten Möglichkeiten, die das Elterngeld für Ehepaare und vor allem auch Väter bereithält, einmal näher vorstellen. Denn gerade Väter haben von der letzten Reform in Sachen Elterngeld am meisten profitiert.

 

Aus dem klassischen Elterngeld wird Elterngeld und ElterngeldPlus

Früher gab es für Eltern ein bedarfsabhängiges Erziehungsgeld von höchstens 300 € im Monat. Je höher das verbliebene Familieneinkommen war, desto niedriger war das Elterngeld. Dann kam zum Jahr die erste große Elterngeldreform und aus einem bedarfsabhängigen Einkommen wurde plötzlich eine einkommensabhängige Einkommensersatzleistung. Von staatlicher Seite war der Gedanke geboren, Eltern nicht einfach nur ein wenig finanziell zu unterstützen, wenn diese selbst nicht hinreichend Einkommen erzielen konnten, sondern nunmehr einen echten Ausgleich für entgangene Einkünfte aus Erwerbstätigkeit zu schaffen – zumindest für eine Elternzeitphase von 12 – 14 oder gar 24 – 28 Monaten.

Mit der nächsten Reform, die erst vor wenigen Jahren das Elterngeld noch einmal etwas modifiziert und zukunftsfähiger gestaltet hat, wurde neben dem klassischen Elterngeld auch das ElterngeldPlus eingebracht. So sollten Eltern die Möglichkeit bekommen, zum Beispiel zum Ende der Elternzeit hin langsam wieder in den Job einzusteigen. Deutschlandweit wird das ElterngeldPlus sehr gut angenommen und vor allem von Vätern sehr häufig genutzt.

 

Das ist das „normale“ Elterngeld

Das „normale“ Elterngeld wird für bis zu zwölf Monate gezahlt, wenn ein Elternteil in dieser Zeit beruflich kürzer tritt oder gar ganz aufhört zu arbeiten, um für den Nachwuchs da zu sein. Entscheiden sich beide Elternteile, für einige Zeit die Arbeit ruhen zu lassen, erhöht sich der Gesamtzeitraum auf insgesamt 14 Monate, die dann unter den Eltern aufgeteilt werden können. Dabei spielt es übrigens keine Rolle, ob die Eltern zusammen leben, ein Paar sind oder einfach nur ein gemeinsames Kind haben. Ein Elternteil kann auch in dieser Variante maximal 12 Monate Elternzeit nutzen. Die Mindest-Bezugszeit beträgt 2 Monate. Das Elterngeld beträgt stets mindestens 300 € - egal, ob das Elternteil vorher berufstätig war oder nicht. Wer in der Elternzeit nicht mehr als maximal 30 Std. in der Woche arbeitet, hat Anspruch auf das Elterngeld. Geringverdiener können über das Elterngeld bis zu 100 % ihres Netto-Einkommens ausgleichen. Je höher das Einkommen des Elternteils in Elternzeit ist, desto niedriger wird der Prozentsatz, der hier an Elterngeld gewährt wird. Vom Prozentsatz her kann das Elterngeld zwischen 65 % und 100 % des Netto-Einkommens betragen. Allerdings ist das Elterngeld pro Elternteil auf 1.800 € als Maximalsumme monatlich festgeschrieben.

 

ElterngeldPlus – eine Möglichkeit mit dem Elterngeld noch flexibler in die Kinderbetreuung zu starten

ElterngeldPlus wurde als Möglichkeit, flexibler mit der Elternzeit umzugehen, eingeführt. Im Prinzip wurde dabei erst einmal eine Möglichkeit, die es auch im alten Elterngeld schon gab, in ElterngeldPlus umgetauft: nämlich die Variante, dass man den Auszahlungszeitraum verlängert, indem man nur die Hälfte des eigentlich zustehenden Elterngeldbetrages auszahlen lässt. Wer also einen Anspruch auf 1.500 € Elterngeld im Monat hätte kann sich für die doppelte Anzahl der Monate 750 € im Monat auszahlen lassen. Doch das ElterngeldPlus ist keine Mogelpackung, bei der einer längst bekannten Leistung einfach nur ein neuer Name gegeben wurde. Denn die Idee hinter dem ElterngeldPlus war es, vor allem die Eltern zu stärken, bei denen beide wieder in den Beruf einsteigen wollen. Denn im ElterngeldPlus bietet sich die Möglichkeit, das Elterngeld noch einmal um 4 Monate zu verlängern, wenn beide Elternteile in diesem Zeitraum zwischen 25 und 30 Stunden in der Woche arbeiten. So stehen den Eltern insgesamt 8 weitere Monate Elternzeit zu (4 pro Elternteil), in denen sie mit Teilzeitarbeit die Arbeit und das Leben mit dem Kind nach und nach in Einklang bringen können, bevor sie wieder voll ins Arbeitsleben einsteigen. So können nicht nur Kosten für die Kinderbetreuung gespart werden – vielen Eltern wird auch die Angst vor dem Wiedereinstieg ins Berufsleben genommen, weil der Übergang langsamer vonstattengeht und man nicht von heute auf morgen wieder voll durchstarten muss. 

Weitere Informationen zum Elterngeld und dem ElterngeldPlus sowie ein Beispiel, wie man sich die Zeit im ElterngeldPlus aufteilen kann, findet man im folgenden offiziellen Video des zuständigen Ministeriums: https://www.youtube.com/watch?v=dCQNmLkIJTo

Und wer frühzeitig wissen möchte, mit wieviel Elterngeld er wohl in etwa wird rechnen können, der sollte sich unbedingt den offiziellen Elterngeldrechner einmal näher ansehen. Diesen findet man hier.

 

Fazit: Der Staat ermöglicht es Eltern, sich in ersten Lebensjahren um ihre Kinder zu kümmern

Und das ohne dabei auf altbewährte Rollenbilder zu setzen. Denn das Elterngeld können Väter ebenso in Gänze nutzen wie Mütter. Wie die maximal 14 Monate klassisches Elterngeld oder die Zeit des Elterngeldes Plus auf die beiden Elternteile aufgeteilt werden, entscheiden allein die Eltern. Und einem alleinerziehenden Vater stehen ohnehin die vollen 14 Monate (plus ggfls. Bonusmonate im ElterngeldPlus) zu. Somit ist das Elterngeld eine gute staatliche Unterstützung dabei, eine tiefe und andauernde Beziehung zu seinem Kind aufzubauen - und das in der Phase, in der das Kind noch mit am stärksten geprägt wird. Dazu kommt, dass auch die Elternzeit noch flexibler genutzt werden kann. So kann jedes Elternteil zwischen dem Dritten und dem achten Geburtstag des Kindes eine (unbezahlte) Elternzeit von maximal 24 Monaten nehmen. So werden – natürlich nur bei ausreichend finanziellen Rücklagen – die Möglichkeiten geschaffen, auch in späteren Phasen der Kindheit für das Kind da zu sein.