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Elternzeit – wie gemacht für Väter

Elternzeit für Väter? Ja das gibt es und viele wissen es gar nicht. Andere nehmen bewusst keine Elternzeit. Ihnen passt sie nicht recht ins Rollenempfinden. Manche würden gerne, können aber nicht, weil der Arbeitgeber keine Freigabe erteilt oder weil sie Angst vor Kommentaren der Kollegen haben. Wir haben einen jungen Vater gesprochen, für den die Elternzeit die schönste Zeit seines Lebens war.

Hendrik S. aus Düsseldorf. Er hat es geschafft. Er ist Vater geworden und darüber freut er sich sehr. Nimmt er Elternzeit oder nicht? Hendrik weiß, dass er Vaterschaftsurlaub nehmen kann und darauf freut er sich auch.
Noch etwas Erfreuliches: Sein Arbeitgeber gibt ihm grünes Licht, die Auftragslage ist momentan entspannt, er hat keine Ressentiments seiner Kollegen zu befürchten. Ja, er möchte in Elternzeit gehen und seiner Familie für zwei Monate voll und ganz zur Verfügung stehen.

 

Was ist eigentlich Elternzeit? – Tipps für Anfänger

Aus finanziellen Gründen entscheiden viele Paare, die Familiengründung zumindest aufzuschieben. Daher hatte einst die damalige Familienministerin von der Leyen (CDU) beschlossen, Eltern finanziell mehr zu unterstützen, um einen zeitweiligen Berufsausstieg zu ermöglichen, damit sich wieder mehr Menschen entscheiden, Kinder zu bekommen.

In den zwölf Monaten nach der Geburt kann man daher bis zu 12 Monate lang Elterngeld beziehen, 14 wenn auch der Partner in Elternzeit geht („Partnermonate“).
Für den Antrag gibt es kein zentrales oder generell zuständiges Amt bei dem Sie den Antrag auf Elternzeit abholen und wieder abgeben müssen. Die zuständige Behörde ist je nach Bundesland variierend und zum Beispiel auf http://www.elterngeld.net/elterngeldstellen.html einsehbar.

Stellen Sie den Antrag rechtzeitig aber mindestens sieben Wochen vor dem gewünschten Anfangstermin. Die Staffelung der Fristen und Leistungen ist kompliziert.

Erster Tipp: Bis zur Vollendung den 14. Lebensmonats Ihres Kindes haben Sie Anspruch auf immerhin 67% des Nettogehaltes, oder maximal 1800€ im Monat.
Hierbei ist wichtig zu beachten, dass bei der Berechnung für die finanziellen Leistungen während Ihrer Elternzeit das Gehalt zu Grunde liegt, das Sie in den 12 Monaten vor der Geburt hatten. Also schlechte Karten für Berufseinsteiger.

Zweiter Tipp: Wählen Sie den Anfangstermin deckend mit den Lebensmonaten des Kindes. Das Amt legt beim Bemessungszeitraum die Lebensmonate des Kindes und nicht Kalendermonate zu Grunde. Denn wenn Sie innerhalb der Elternzeit noch ein, zwei Tage arbeiten weil die Zeiträume sich nicht decken, wollen die Ämter das Gehalt dieser Arbeitszeit gegenrechnen. Der folgende Briefverkehr ist äußerst mühselig und verzögert vor allem die Auszahlung des Eltergeldes.

Dritter Tipp: Es besteht kein Grund zur Angst vor Kündigung. Während der Elternzeit besteht ein Kündigungsschutz.

 

Der Anfang ist gemacht. Aber nur wenige Väter machen mit

Warum nehmen so wenige Väter Elternzeit? Nur ein geringer Teil aller Anträge auf Elterngeld gehen auf Männer zurück -  nicht einmal 20%. Viele Männer wissen gar nicht, dass auch sie für die Elternzeit, oder auch die Partnermonate, in Frage kommen.
Andere haben nicht genug verdient, sind neu im Job und bekämen nicht genug Unterstützung vom Staat. Bei anderen sind die finanziellen Verpflichtungen der Familie eventuell so groß, dass man sich keinen noch so kleinen Ausfall leisten kann oder möchte.

Doch was ist mit den Vätern, die bewusst nicht in Elternzeit gehen? Vielleicht kommt die Elternzeit für sie aus traditionellem Rollendenken heraus nicht in Frage, weil für Männer andere Standards gelten als für Frauen.
Andere Männer befürchten eventuell, im Arbeitsumfeld keine Akzeptanz für die Zeit zu Hause zu erfahren, haben Angst vor Sticheleien der Kollegen oder gar vor Konsequenzen durch den Arbeitgeber selbst.

Sicher spielen alle Faktoren zusammen, warum viele Väter bewusst keine Elternzeit nehmen. Sicher bleibt es ihnen selbst überlassen, doch bestimmt verpassen sie auch eine schöne Zeit, fragt man Herrn S. aus Düsseldorf.

 

67% Lohn, 100% Liebe

Natürlich hat auch Hendrik S. aus Düsseldorf kurz über diese Faktoren nachgedacht. Doch bei ihm passt alles. Also, auf in die Elternzeit.
In den folgenden zwei Monaten zu Hause erlebt Hendrik, wie sein Sohn um zwei Monate älter wird, wächst und neue Dinge lernt. Vater und Sohn lernen zusammen: Das Baby lernt Sehen, Brabbeln, Verdauen, Hendrik lernt Wickeln, Baden, Ölmassage. Mit seiner Frau wechselt er sich bei den Nachtschichten ab. In dieser Zeit profitieren alle, und die Familie wächst enorm zusammen. Hendrik nennt diese zwei Monate „die schönste Zeit meines Lebens“!

Doch dann ist sie vorbei, die Zeit. Hendrik muss wieder zur Arbeit. In der Firma angekommen: Die Auftragslage ist momentan mau, Kurzarbeit. Eine kleine Verlängerung der schönsten Zeit seines Lebens. Auch schön…

Zum Weiterlesen:

http://www.focus.de/finanzen/recht/tid-10002/elternzeit-zehn-fakten-zum-elterngeld_aid_302201.html

 

Update: Änderungen zum Elterngeld 2013

Für Kinder, die im Jahr 2013 geboren werden, müssen Eltern einige Änderungen beim Elterngeld mit einplanen. Der Gesetzgeber hat mit den Änderungen einige Vereinfachungen eingeführt – dies gilt vor allem hinsichtlich der Ermittlung des Erwerbseinkommens, das wiederum die Höhe des Elterngeldes bestimmt.

  • Um die Verwaltung zu entlasten und die Beantragungszeiten zu verkürzen, werden Steuern und Abgaben zukünftig nach Pauschalsätzen ermittelt – das gilt sowohl für sozialversicherungspflichtig Beschäftigte, als auch für Selbständige. Der Satz beträgt 21% vom durchschnittlichen Bruttogehalt der letzten 12 Monate. Damit kommen viele Arbeitnehmer schlechter weg als bisher.
  • Wer Gewinneinkünfte aus selbständiger Arbeit, Gewerbebetrieben oder Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft bezieht, für den wird das Elterngeld auf Grundlage des letzten Steuerbescheids vor der Geburt des Kindes berechnet. Das Einkommen während des Bezugs wird wie bisher per Einnahmen-Überschuss-Rechnung ermittelt, für Betriebsausgaben kann allerdings eine Pauschale von 25% angesetzt werden.
  • Eine weitere Änderung, die auf den ersten Blick harmlos erscheint, kann Eltern viel Geld kosten: So muss spätestens sieben Monate vor dem Geburtstermin die günstigere Steuerklasse III wechseln. Wird dieser Termin verpasst, dann zählt die zuvor gültige Steuerklasse.