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Tücken der Elternzeit – mögliche Nachteile im Job

Frauen haben es schon nicht leicht, im Job zu bestehen, wenn zu Hause Kinder auf die Mama warten … die Herren der Schöpfung haben es indes noch schwerer, sich im Job zu behaupten, gerade wenn sie als Alleinerzieher auftreten.

Warum das so ist?

Nun, für viele Arbeitgeber und Kollegin sind Haushalt und Kindererziehung Frauensache. Wenn jetzt ein „echter Mann“ die Elternzeit beantragt, gilt dieser schnell als „Weichei“!

 

Absoluter Blödsinn: alleinerziehende Väter oder auch Ehemänner und Väter in Elternzeit sind modern, einsatzbereit und zu 100% keine Weicheier! Was für die Damenwelt im Grunde Gang und Gebe ist, kann einem Mann im Job zum Verhängnis werden.

 

Vater und Hausmann: Statistik pur

 

Zur Einführung der neuen Elternzeit- und Elterngeldgesetze waren es gerade einmal knapp über 7% der Männer, die Elternzeit in Anspruch genommen habe. Bis heute hat sich diese Zahl um 11% auf ca. 18% erhöht.

 

Indes reichen noch relativ wenige Männer die Elternzeit bei ihren Arbeitgebern ein. Nicht zuletzt liegt dies aber auch noch an den trotz Emanzipation unterschiedlichen Verdienstmöglichkeiten von Mann und Frau. Ehepaare wägen ab, derjenige Ehepartner mit dem geringeren Gehalt nimmt die Elternzeit in Anspruch, der Besserverdiener bleibt im Job.

 

Kündigung trotz Elternzeit?

 

Im Grunde wissen Männer, dass die Elternzeit beiden Partnern zusteht, so kann entweder die Frau die Elternzeit beantragen, der Mann oder auch beide Partner zeitgleich für einen gewissen Zeitraum.

 

Es hat sich jedoch eine Gesetzeslücke aufgetan, die von der Bundesregierung bestätigt wurde. Diese Gesetzeslücke betrifft den Kündigungsschutz, den ein Arbeitnehmer (ganz gleich ob Mann oder Frau) genießt, wenn Elternzeit beantragt bzw. genommen wird.

 

Aufgrund der Unterschiede zwischen Mann und Frau, mithin aufgrund der Tatsache, dass kein Mann das Kind gebärt und daher auch bezüglich des Mutterschutzes keine Berücksichtigung findet, gelten auch andere Gesetze für das Beantragen der Elternzeit.

 

Frühestens 8 Wochen vor dem Beginn der geplanten Elternzeit kann ein Mann seinem Arbeitgeber erst davon berichten – im Gegenzug MUSS die Elternzeit aber auch spätestens 8 Wochen vor Beginn derselben beim Arbeitgeber beantragt worden sein. Dies bedeutet, dass die Männer gerade einmal einen Tag haben, um sich kündigungsgeschützt um die Elternzeit zu kümmern. (Quelle: www.elterngeld.net/elternzeit.html)

 

Männer aufgepasst: erkundigen Sie sich vor Anmeldung der Elternzeit frühzeitig bei Ihrem Betriebsrat bzw. Personalrat, damit Sie keine Fehler machen und Ihren Job nicht riskieren.

 

Knallhart voraus …

 

Kollegen und Arbeitgeber können „Schweine“ sein, wenn es darum geht, dass ein Mann nicht das Männlichste der Welt vornimmt, nämlich ihrer Meinung nach arbeiten geht und das Familienoberhaupt darstellt, sondern die Elternzeit nimmt und die Frau als Familienversorger fungieren lässt. Da wird gehänselt, da wird gemobbt – alles wie im Kindergarten!

 

Lassen Sie sich durch ebensolche Aussagen und Mobbingversuche nicht von Ihrer Entscheidung abbringen. Sie haben das gute Recht, die Elternzeit zu nehmen und sollten diese in vollen Zügen genießen. Messen Sie den Aussagen und Meinungen Ihrer Kollegen und Vorgesetzten keine zu große Bedeutung bei – Sie machen alles richtig, es zählen Sie, Ihre Partnerin und Ihre Kinder.

Weitere Informationen finden Sie auch unter http://www.familienhandbuch.de/cmain/f_Aktuelles/a_Elternschaft/s_905.html

 

Fazit: es ist Ihre Entscheidung

 

Überlegen Sie es sich sehr gut, aber lassen Sie nicht Ihre Kollegen oder Vorgesetzten darüber entscheiden, ob Sie Elternzeit beantragen oder nicht.