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Die Elternzeit – Anspruch, Regelungen und Aufteilung

Es ist einfach wunderschön, sein Kind aufwachsen zu sehen, dies gilt besonders in den ersten Jahren. Mit der Elternzeit wird dies – zumindest für einen begrenzten Zeitraum - möglich. Anspruch besteht für beide Elternteile, genommen werden kann die Elternzeit getrennt oder gleichzeitig. Hier die wichtigsten Fakten zur Elternzeit.

Zum Januar 2013 sind in Bezug auf Elternzeit und auch Elterngeld neue Regelungen in Kraft getreten. Die grundsätzliche Form ist jedoch gleich geblieben. Jeder Elternteil kann die Zeit mit dem Kind beantragen, der Arbeitgeber kann dies nicht verweigern. Insgesamt besteht ein Elterngeldanspruch von drei Jahren, die Bezüge, die als Gehaltsausgleich dienen sollen,  sind jedoch nur im Rahmen des Elterngeldes für die ersten 12 bzw. 14 Monate gesichert.

 

Die wichtigsten Regelungen der Elternzeit

 

  • Beide Elternteile können einzeln oder gleichzeitig bis zu drei Jahre Elternzeit bis zum vollendeten dritten Lebensjahr des Kindes beanspruchen.
  • Stimmt der Arbeitgeber zu, können bis zu 12 Monate Elternzeit flexibel übertragen werden. Dies gilt für den Zeitraum zwischen drittem und zwölftem Geburtstag.
  • Die Elternzeit muss spätestens sieben Wochen vor Beginn schriftlich beim Arbeitgeber gemeldet werden.
  • Bei der Anmeldung müssen sich die Eltern für zwei Jahre festlegen, um dem Arbeitgeber eine gewisse Planungssicherheit zu verschaffen.
  • Während der Elternzeit ist Teilzeitarbeit erlaubt. Die Arbeitsstunden dürfen bis zu 30 Wochenstunden betragen. Dieser Wert gilt für jedes Elternteil einzeln.
  • In Betrieben mit mehr als 15 Beschäftigten haben die Eltern Anspruch auf einen Teilzeitarbeitsplatz. Nach dem Ende der Elternzeit besteht ein Rückkehranspruch auf eine Vollzeitstelle. Der Anspruch kann versagt werden, wenn wichtige betriebliche Gründe dagegen sprechen.
  • Sobald die Elternzeit beim Arbeitgeber angemeldet ist, besteht prinzipiell Kündigungsschutz.
  • Die Elternzeit kann von Müttern vorzeitig beendet werden, um die gesetzlichen Mutterschutzfristen einzuhalten. Dies ist dem Arbeitgeber mitzuteilen.
  • Das Elterngeld berechnet sich aus dem Bruttoeinkommen der letzten 12 Monate vor der Geburt. Es beträgt einkommensabhängig zwischen 65 und 100 Prozent des EDV-berechneten fiktiven Nettoeinkommens und beträgt maximal € 1.800, mindestens jedoch € 300 pro Monat. Unter Umständen werden andere Sozialleistungen, die gezahlt werden, auf das Elterngeld angerechnet.

Alle aktuellen Regelungen in Sachen Elternzeit und auch Elterngeld sind in der Broschüre „Elterngeld und Elternzeit - Das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz für Geburten ab 01.01.2013“ des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vollständig zusammengefasst.

 

Elternzeit und Karriereknick

Bei der Überlegung, welcher Elternteil die Elternzeit in Anspruch nimmt und die erste Zeit zuhause mit dem Baby verbringt, fällt die Wahl immer noch zum Großteil auf die Mutter. Allerdings ist die Tendenz der Elternzeit-Väter steigend, etwa ein Viertel der Väter entschließen sich mittlerweile dazu, wenigstens einige Monate zuhause mit dem Kind zu verbringen. Leider führt die Zeit, in der das Berufsleben außen vor bleibt, häufig noch immer zu einem Karriereknick. So kollidiert der Wunsch nach mehr Zeit fürs Kind immer wieder mit der Angst, im Berufsleben auf der Strecke zu bleiben. Dies führt dazu, dass gerade Väter meist maximal die beiden „Partnermonate“ in Anspruch nehmen und dann wieder in den Vollzeitberuf zurückkehren. Doch nicht nur die Angst vor dem Karriereknick hält die Väter von der Elternzeit ab. Aller Gleichberechtigung zum Trotz herrscht in vielen Köpfen nach wie vor das traditionelle Bild vor, dass der Mann das Geld heranschafft, während die Frau die Kinder großzieht.

Doch allen Ängsten und eingeimpften Rollenbildern zum Trotz – die Zeiten ändern sich. In einer Trendstudie der Väter gGmbH wird ausführlich untersucht, wie sich das Selbstbild moderner Väter bereits verändert hat und noch weiter verändern wird.

 

Elternzeit ist Kinderzeit – ein Plädoyer für die Zeit mit Kind

In Vollzeit arbeitende Väter geraten leicht in die Gefahr, im Leben eines Kindes nur eine Randerscheinung zu sein. Kinder, die ihren Vater lediglich am Abend kurz sehen und einige Stunden mit ihnen am Wochenende verbringen, werden nie die starke Bindung entwickeln können, die zur Mutter besteht. Andersherum ist es ähnlich. Damit ein Vater eine Bindung zum Kind aufbaut, braucht es gemeinsame Zeit. Dies gilt vor allem auch in den ersten Lebenstagen, -wochen und –monaten, wenn das sogenannte Bonding stattfindet. Eine schwach ausgeprägte Vater-Kind-Bindung in den ersten Lebensjahren lässt sich kaum nachholen. Nutzen Sie diese erste Zeit mit dem Kind und schaffen Sie eine Verbindung der Liebe, die ein ganzes Leben lang halten wird.