Eine Urlaubsreise mit Freunden ist für Kinder eine wichtige Erfahrung. (Bild: pixabay.com © PublicDomainPictures (CC0 Creative Commons))

Fremde Kinder in den Urlaub mitnehmen: Das sollten Väter wissen

Mal eben schnell die Kinder vom Schwimmen abholen, zur Schule bringen oder gar einen Sonntagsausflug machen – dass Väter ihre Kinder und deren Freunde chauffieren, ist an der Tagesordnung. Doch was geschieht eigentlich, wenn ein Unfall passiert? Wer haftet dafür? Müssen Eltern eine Einverständniserklärung unterzeichnen, wenn sie ihr Kind in ein fremdes Fahrzeug steigen lassen? Diese und andere Fragen stellen sich Eltern regelmäßig.

Wer Kinder hat, der weiß, dass eine Einverständniserklärung zu unterzeichnen ist, wenn diese mit einem Veranstalter zu einer Ferienfreizeit aufbrechen. Inhalt der Erklärung ist in der Regel eine Haftungsvereinbarung, die den Veranstalter ein Stück weit aus der Verantwortung entlässt. Was für gewerbliche Veranstalter an der Tagesordnung ist, wirft im Privatleben Fragen auf. Die wichtigsten Fragen zum Urlaub mit einem fremden Kind beantwortet dieser Beitrag.

 

Wer ist über die übliche Kfz-Haftpflichtversicherung abgesichert?

Die Kfz-Haftpflichtversicherung sichert grundsätzlich sämtliche Insassen ab, das gilt für einen Familienausflug genauso, wie für eine Urlaubsreise. Der Verwandtschaftsgrad spielt keine Rolle. Fremde Kinder sind deshalb bei üblichen Fahrten im Alltag mit versichert. Die Kfz-Haftpflichtversicherung deckt Personenschäden ab. Die Höhe ist in der Police angegeben. 

 

Wie hoch sollte die Absicherung für Personenschäden sein?

Experten empfehlen, die gesetzlich verankerte Mindestdeckungssumme gem. § 4 Pflichtversicherungsgesetz (PflVG) von 2,5 Millionen Euro für Personenschäden nach oben anzupassen. Wer mit Autoversicherung-vergleich.info eine passende Versicherung sucht, wird auf der Website lesen, dass eine Deckungssumme von 50 oder 100 Millionen Euro pauschal für Personen- und Sach- sowie Vermögensschäden sinnvoll ist. Üblicherweise bieten Versicherungen eine Aufteilung von 8 oder 10 Millionen Euro für Personenschäden und die restliche Summe für Sach- und Vermögensschäden an. Gegen einen kleinen Aufpreis lässt sich der Personenschutz weiter erhöhen.

 

Sind fremde Kinder bei Urlaubsfahrten ebenfalls über die gängige Kfz-Haftpflicht-Versicherung geschützt?

Ja, mit Einschränkung. Bei Reisen ins Ausland müssen die mitgenommenen Kinder gültige Ausweispapiere mit sich führen. Das gilt auch für Babys. Diese konnten bis 2011 noch über einen Eintrag im Reisepass der Eltern mitreisen, doch seit 2012 gilt diese Regelung nicht mehr.

 

Müssen fremde Kinder eine Einverständniserklärung ihrer Eltern mit in den Urlaub nehmen?

In vielen Fällen ist das zwingend notwendig und grundsätzlich ist es ratsam. Nicht nur Kinder, sondern auch Jugendliche müssen auf Nachfrage eine Einverständniserklärung vorlegen, dass sie im Ausland mit einer anderen Familie/einer anderen Person unterwegs sein dürfen. Eine amtliche Beglaubigung dieser Vollmacht ist sogar nötig, wenn die Reise nach Griechenland, Mazedonien oder Bosnien& Herzegowina führt. 

 

Was muss in einer Einverständniserklärung stehen?

Jedes Land macht dazu eigene Vorschriften. Zu finden sind die Vorschriften beim Auswärtigen Amt. Im Abschnitt „Hinweise für die Einreise von Minderjährigen“ der Einreisebestimmungen steht, was generell gefordert wird. Beispielsweise hat Griechenland diesen Hinweis aufgenommen: 

„Hinweise für die Einreise von Minderjährigen
Alleinreisende Minderjährige benötigen eine amtlich beglaubigte Einverständniserklärung der Eltern/ Erziehungsberechtigten. Wenn ein Kind mit nur einem Elternteil reist, empfiehlt es sich, eine Einverständniserklärung des anderen sorgeberechtigten Elternteils mitzuführen.“

Die konkrete Einverständniserklärung kann formlos erfolgen. Alternativ eignet sich ein Standard-Formular über die Reisevollmacht minderjähriger Kinder. Am sichersten ist es, ein deutsches, ein englisches und ein Exemplar in der Landessprache des Reiselandes mitzuführen.

 

Wie ist die Aufsichtspflicht geregelt?

Nehmen Eltern ein fremdes Kind mit in den Urlaub, übernehmen sie die Aufsichtspflicht. Eine Verletzung der Aufsichtspflicht im Ausland hat dieselben Konsequenzen, wie im Inland. Es ist auch zu bedenken, dass ein fremdes Kind eventuell Medikamente braucht, deren Einnahme ebenfalls sicherzustellen ist. Aus diesem Grund sollte vor der Reise geklärt werden, ob

  • Allergien bestehen,
  • Unverträglichkeiten oder Vorerkrankungen zu berücksichtigen sind,
  • Eine Medikamenteneinnahme zu überwachen ist. 

Ratsam ist in diesem Zusammenhang, eine passende Reiseapotheke für das mitreisende fremde Kind zu erbitten und ggf. zu vereinbaren, dass eine Reisekrankenversicherung abgeschlossen wird.

 

Was tun, wenn die Reise kurzfristig storniert wird? Wer trägt die Kosten?

Am besten wird die Reise im Reisebüro gebucht. Die Profis vor Ort helfen dabei, die passende Reiserücktritts- oder Reiseabbruchversicherung abzuschließen.

Ähnliche Artikel