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Mein Papa ist Beamter – diese Vorteile haben Beamte mit Kindern

Das Beamtenverhältnis ist eine der begehrtesten Anstellungsarten in Deutschland. Denn anders als in einem „normalen“ Beschäftigungsverhältnis, erhält der Beamte keinen Arbeitsvertrag, der seine Pflichten als Arbeitnehmer und andererseits die Pflichten des Arbeitgebers regelt. Vielmehr wird ein Beamter durch die Übergabe einer Urkunde ernannt. Zu der Ernennung gehört auch, dass der Beamte sich durch einen Eid verpflichtet, seine Arbeitskraft zum Wohle der Allgemeinheit zur Verfügung zu stellen. Im Gegenzug verpflichtet sich der Dienstherr, für die Bedürfnisse des Beamten in finanzieller Hinsicht zu sorgen. Das bedeutet mehr als nur eine klassische Gehaltszahlung. Und genau an dieser Stelle warten einige Vorteile des Beamtendaseins.

1)    Krankenversicherung 1. Klasse

Beamte haben Anspruch auf eine Beihilfe. Die Beihilfe ist im Prinzip nichts anderes als der Arbeitgeberanteil an der Krankenversicherung. Nur mit dem Unterschied, dass der Beamte nicht gesetzlich versichert ist. Die Beihilfe greift immer dann, wenn tatsächlich eine Rechnung zu begleichen ist. Wie hoch genau der Beihilfeanspruch ist, variiert. Das liegt daran, dass Landesbeamte nach dem jeweiligen Landesbeamtengesetz besoldet werden und Bundesbeamte nach dem Bundesbeamtengesetz. In den meisten Fälle gilt allerdings:

  • Ledige oder verheiratete Beamte mit nicht mehr als einem Kind erhalten eine Beihilfe von 50 % der beihilfefähigen Behandlungskosten
  • Beihilfeberechtigte Ehepartner von Beamten erhalten eine Beihilfe von 70 %
  • Beamte mit zwei Kindern oder mehr erhalten eine Beihilfe von 70 %
  • Beihilfeberechtigte Kinder erhalten eine Beihilfe von 80 %

Der Differenzbetrag ist über eine private Krankenversicherung für Beihilfeberechtigte abzudecken. Diese ist natürlich deutlich günstiger als eine gesetzliche Krankenversicherung, auch weil sie nur einen Anteil an den anfallenden Kosten der Behandlung und der Gesundheitsvorsorge tragen muss. Der Vorteil: Der Beamte und seine Familie sind in der Regel deutlich besser versichert als ein tariflich Beschäftigter – und das für einen geringeren Preis.

 

2)    Der Familienzuschlag

Auch an dieser Stelle variieren die Regelungen von Bundesland zu Bundesland - und auch hier hat der Bund wieder seine eigenen Regularien. Fakt ist aber, dass sich das Einkommen eines Beamten erhöht, je größer seine Familie wird. Damit wird der Tatsache Rechnung getragen, dass eine größere Familie auch mehr Kosten verursacht – und da der Dienstherr nun einmal verpflichtet ist, für die finanziellen Bedürfnisse seines Beamten Sorge zu tragen, erhöht er auch die Bezüge mit jedem zusätzlichen Kind. Dabei führen folgende Veränderungen zu einer Erhöhung der Bezüge:

  • Hochzeit
  • Geburt eines Kindes

In nahezu allen Bundesländern gilt die Regelung dahingehend, dass für das erste und das zweite Kind ein einheitlicher kinderbezogener Familienzuschlag pro Kind gezahlt wird. Ab dem dritten Kind erhöht sich der Familienzuschlag teilweise auf mehr als das Doppelte. Diese Summe setzt sich in der Folge bei allen weiteren Kindern fort.

 

3)    Erstausstattungen und besondere Leistungen zur Geburt

Ist eine Frau schwanger ist das immer auch mit zusätzlichen Kosten verbunden. Ein Geburtsvorbereitungskurs, Schwangerschaftsgymnastik, eine Vorsorge- und eine Nachsorgehebamme und eine komplette Schwangerschaftsüberwachung – je mehr Möglichkeiten der direkten Betreuung eine Mutter in Anspruch nehmen möchte, desto mehr Kosten entstehen ihr. Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt inzwischen zwar bereits einen guten Anteil der anfallenden Kosten – doch spätestens wenn zusätzliche Medikamente wie Folsäure oder Eisenpräparate ins Spiel kommen, hört auch die großzügigste gesetzliche Krankenversicherung auf, Kostenanteile zu tragen. Anders sieht es da bei der Beihilfe und der privaten Versicherung für Beihilfeempfänger/innen aus. Diese übernimmt auf jeden Fall die folgenden Kosten:

  • Kosten für die umfangreiche Überwachung der Schwangerschaft (zusätzliche Ultraschall-Untersuchungen – auch in 3D beispielsweise)
  • Geburtsvorbereitungskurse
  • Schwangerschaftsgymnastik
  • Kosten für Hebammen und Entbindungshelfer – auf Wunsch auch die Kosten für eine Entbindung in einem Geburtshaus oder besondere Kosten, die bei einer Hausgeburt anfallen
  • Ist der Mann Beamter, die Mutter des gemeinsamen Kindes aber nicht seine Ehefrau, so besteht eigentlich kein Anspruch auf Beihilfeleistungen – im Rahmen der Schwangerschaft wird die Lebensgefährtin der Ehefrau allerdings gleichgestellt

Doch auch nach der Schwangerschaft entstehen Kosten. Denn das Babyzimmer will eingerichtet werden, ein Kinderwagen, ein Kindersitz und eine Menge Babyspielzeug, -kleidung und weiterer Babybedarf muss angeschafft werden. In einer ganzen Reihe von Bundesländern gibt es für derartige Anschaffungen eine Beihilfe vom Dienstherrn. Diese variiert je nach Bundesland zwischen 128 und 250 €.