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Streit mit den Nachbarn wegen der Kinder – Ihre Rechte

Zu Nachbarschaftsstreitigkeiten kann es aus vielen Gründen kommen. Leider sind auch Kinder häufige Ursache dafür, dass sich Nachbarn in die Haare bekommen. Schon vor 20 Jahren kam das Oberverwaltungsgericht in Münster zu dem Schluss: „Wer Kinderlärm als lästig empfindet, hat eine falsche Einstellung zu Kindern.“

 

Kinderlärm: Reizthema Nummer eins

Kinder sind laut, das ist eine unveränderliche Tatsache und der häufigste Grund, warum es unter Nachbarn zum Streit wegen der Kinder kommt. Kinder können sich generell noch nicht vollständig regulieren und selbst wenn sie sich Mühe geben, vergessen sie doch immer wieder, dass man in der Wohnung im 1. Stock nicht hüpfen, rennen oder trampeln soll. Auch Kindergeschrei macht Lärm und ist unvermeidlich.

Zwar gibt es keine klare Gesetzgebung wie laut Kinder in Mietswohnungen sein dürfen und die Rechtssprechung ist nicht immer einheitlich, doch sie bietet gute Anhaltspunkte, welche Rechte Eltern als Mieter haben:

  • Wie viel Ruhe ein Kind einhalten muss, ist altersabhängig. Kindern unter 7 Jahren kann eine Selbstkontrolle noch nicht zugemutet werden. Das heißt, die Nachbarn müssen Spielgeräusche innerhalb der Wohnung genauso hinnehmen wie lautes Kindergeschrei von Kleinkindern in der Trotzphase oder Babys mit Bauchschmerzen. Allerdings ist nicht alles erlaubt: Wer seine Kinder in der Wohnung übermäßig toben lässt und das auch noch während der Ruhezeiten, muss mit einem berechtigten Einspruch der Nachbarn rechnen.
  • Außerhalb der Wohnung gilt: Wenn kein Kinderspielplatz in der Nähe ist, zu dem das Kind allein gehen kann, dann muss auch Kinderlärm auf dem Grundstück hingenommen werden. Das gilt für Rennen, Laufen, Toben, Schreien, auch Fußballspielen ist erlaubt. Nicht erlaubt ist das gezielte Krachmachen, zum Beispiel durch Trillerpfeifen oder Musikanlagen.
  • Wenn das Kind ein Musikinstrument lernt, dann kann der Nachbar ebenfalls keinen Einspruch erheben. Allerdings müssen hier die Ruhezeiten eingehalten werden, die innerhalb der Kommunen unterschiedlich geregelt sein können.

 

Wohin mit Kinderwagen und Dreirad?

Neben dem Lärm, den Kinder erzeugen, gibt es oft Streit wegen im Hausflur abgestellten Kinderwägen, Rollern oder Dreirädern. Nicht selten landen solche Fälle vor Gericht. Entschieden wird meist auf folgende Art und Weise:

  • Kinderwägen und Co dürfen dann zeitweise im Hausflur abgestellt werden, wenn der Durchgang nicht behindert oder Fluchtwege versperrt werden.
  • Wenn es keinen anderen Abstellort gibt.
    Dauerparken geht aber nur, wenn Vermieter und Mitmieter dem zustimmen.

 

Wenn es Ärger mit den Nachbarn gibt…

… sollte an erster Stelle das Gespräch gesucht werden. Hören Sie sich die Beschwerden der Nachbarn in Ruhe an und überlegen Sie anschließend gemeinsam, wie die Situation verbessert werden kann. Wichtig ist Kompromissbereitschaft auf beiden Seiten, allerdings auch eine realistische Einschätzung Ihrerseits, was Sie Ihren Kindern abverlangen können und was nicht.

Hilfe und Informationen finden betroffene Eltern hier bei den Kinder- und Jugendbeauftragten der Städte und Gemeinden. Wenn Reden nichts bringt, dann kann der Gang zur Schlichtungsstelle oder zu einer Mediation weiterhelfen. Als Schlichter fungieren oft Notare oder Rechtsanwälte, die über die regionalen Kammern vermittelt werden. Wenn auch dieser Weg erfolglos bleibt, dann muss als letztes Mittel doch der Rechtsweg eingeschlagen werden. Vor allem dann, wenn die Nachbarn sich an die Kinder wenden: Beschimpfungen oder Einschüchterungsversuche der Kinder durch den aufgebrachten Nachbarn sollten sich Eltern keinesfalls gefallen lassen.  Um dies zu verhindern, können Sie im schlimmsten Fall eine Unterlassungsklage starten.

Übrigens: Der Vermieter ist nicht berechtigt, das Mietverhältnis zu kündigen, wenn er sich durch den Kinderlärm und das Spielverhalten gestört fühlt. Vorher muss immer eine Abmahnung stattfinden. Dann haben Sie als Mieter und Elternteil die Möglichkeit, sich über die Rechtslage zu informieren. Ansprechpartner sind hier Rechtsanwälte oder der Mieterverein.

 

Zum Weiterlesen:
http://www.focus.de/immobilien/mieten/urteile/nachbarrecht_aid_25522.html