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Checkliste Trennung - damit es fair bleibt, auch fürs Kind

Wenn in einer Beziehung nichts mehr geht, wird es irgendwann Zeit, Fakten zu schaffen. Ist eine Trennung unausweichlich betrifft das nicht nur das Paar selbst, sondern in hohem Maße auch die Kinder. Fair - auch für die Kinder - so sollte das Ende einer Beziehung geregelt werden, damit die Schäden für alle Beteiligten so gering wie möglich bleiben.

Sich im Guten zu trennen, ist eine große Anstrengung. Vor allem dann, wenn dem endgültigen Entschluss eine lange Phase des Streits und der Unzufriedenheit vorausgegangen ist. Paare, die auf den so häufig ausbrechenden Kleinkrieg verzichten wollen, können dafür Einiges tun.

 

Streitpunkt Geld und Besitz

Meist nicht der Hauptgrund, trotzdem ein häufig strapazierter Faktor ist das Thema Geld. Darüber lässt es sich wunderbar streiten, die echten Hintergründe der Trennung werden damit wirkungsvoll vertuscht. Gibt es einen Ehevertrag, dann haben die (Ex-) Partner Glück. Vieles wurde bereits geklärt und das zu einem Zeitpunkt als die Beziehung noch harmonisch war und man sich eine Trennung überhaupt nicht vorstellen konnte. Ist dies nicht der Fall, versuchen Sie sich zu diesem Thema möglichst schnell und einvernehmlich zu einigen. Denn ist die Frage „Wer bekommt was?“ erst einmal vom Tisch, sind Sie schon einen großen Schritt weiter.

Misstrauen und Entfremdung

Diese beiden Punkte führen letztendlich dazu, dass eine Beziehung endet. Für eine friedliche Trennung ist es besonders wichtig, diese Gefühle nicht weiter zu verstärken, sondern bewusst zu kontrollieren. Dies ist deshalb so wichtig, weil eine Trennung im Guten nur dann möglich ist, wenn Sie und Ihre Partnerin kooperationsbereit sind. Das werden Sie aber nicht sein, wenn Sie sich gegenseitig misstrauen und nur das Schlechteste voneinander denken. Eine einvernehmliche Trennung bedeutet, dass Sie sich einigen und die zu klärenden Punkte gemeinschaftlich regeln. Dazu gehört die Bereitschaft, in manchen Punkten auch zurückzustecken. Ist das bei jemandem möglich, dem ich misstraue und mit dem man auch auf persönlicher Ebene gebrochen hat? Sicher nicht!

Leicht ist es nicht, aber auch nicht unmöglich. Entscheidend ist in erster Linie, dass Sie dem Anderen richtig zuhören und versuchen, ihn zu verstehen. Strengen Sie sich an, denn erst dann, wenn Sie Ihre gegenseitige Sichtweise eines Sachverhaltes verstanden haben, kann eine Lösung gefunden werden. Wenn Sie merken, dass Sie dies alleine nicht schaffen, kann es sinnvoll sein, sich an einen sogenannten Mediator, einen Schlichter zu wenden. Dies kann ein Eheberater sein oder ein Mitarbeiter in einer caritativen Einrichtung, der als Familientherapeut ausgebildet ist.

Wir trennen uns – Wie sagen wir´s dem Kind?

Dies ist der schwerste Punkt. Es dem Kind zu sagen, ist immer schmerzhaft, wird aber leichter für alle, wenn Sie und Ihre Exfrau sich einig sind. Wenn das Kind fühlt, dass Sie beide hinter dem Entschluss stehen, sich zu trennen, bleibt ihm zwar nicht der Schmerz erspart, es gerät jedoch auch nicht in einen Loyalitätskonflikt. Je kleiner das Kind, umso mehr sollten Sie sich auf die unbedingt nötigen Informationen beschränken. Beantworten Sie eventuelle Fragen kindgerecht und ehrlich, weihen Sie das Kind aber nicht in alle Höhen und Tiefen ein, die mit dieser Entscheidung zusammenhängen. Wenn Sie mit Ihrem Kind sprechen, sollten Sie die wichtigsten Punkte wie Besuchsregelungen, Anrufe und Wohnsitz des Kindes auf jeden Fall bereits geklärt haben.

Meist sind mehrere Gespräche nötig, bis das Kind die Information „geschluckt“ hat. Hören Sie Ihrem Kind auch zu, achten Sie auf seine Befindlichkeiten und Ängste. Auch auf Wut- und Gefühlsausbrüche, die bis zur Aggression reichen können, sollten Sie sich vorbereiten. Die Welt Ihres Kindes bricht zusammen. Es sucht einen Schuldigen und der sind nun einmal Sie und Ihre Partnerin. Vergessen Sie aber auf keinem Fall, Ihrem Kind zu sagen, dass es selbst nicht der Grund für die Trennung ist.

 

Zum Weiterlesen:

http://www.focus.de/finanzen/recht/tid-10255/trennung-checkliste-trennung-was-nun_aid_307032.html