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Vater wider Willen – wenn die Partnerin unerwartet schwanger wird

Wenn Frauen ungewollt schwanger werden, dann bleibt ihnen die Wahl, ob sie das Baby haben möchten oder nicht. Väter haben diese Entscheidungsfreiheit nicht. Wenn sich die Frau entschließt, ein Baby zu bekommen, dann sind sie – zumindest biologisch und rechtlich – mit dabei.

Die feine Art ist es natürlich nicht und manchmal auch keine Absicht. Wenn aus einer Verbindung zwischen Mann und Frau ungewollt ein Kind entsteht, sollten beide Elternteile entscheiden, wie es weitergeht. Frei nach der Devise „Mein Bauch gehört mir“ entscheiden sich Frauen aber auch im Alleingang für ihr Kind – auch gegen den Willen des Vaters.


Umgang mit der ungewollten Schwangerschaft

Eine ungewollte Schwangerschaft kann verschiedene Ursachen haben, meist sind es Fehler im Umgang mit der Verhütung. Innerhalb einer Partnerschaft überlegen Mann und Frau in der Regel gemeinsam, ob sie sich eine Elternschaft nicht vielleicht doch vorstellen können. Meist wird auch ein gemeinschaftlicher Entschluss gefasst – für oder gegen das Baby und das Eltern sein.

Manchmal ist der Wunsch einer Frau, ein Baby zu haben so stark, dass sie diese Entscheidung über den Kopf des Mannes hinweg trifft – und ihn erst dann mit der Schwangerschaft konfrontiert, wenn es keine Alternativen mehr gibt. Eine schwierige Situation, die die Beziehung auf eine sehr harte Probe stellt. Einerseits gibt es den riesigen Vertrauensbruch, auf der anderen Seite steht (hoffentlich) die Liebe zur Partnerin und das Verantwortungsgefühl dem neuen Leben gegenüber. Die ganze Lebensplanung wird umgeworfen und der künftige Vater wird vor die Wahl gestellt: Nehme ich mein Kind an und finde mich mit der Situation ab oder ziehe ich mich aus der Verantwortung und lehne die Vaterschaft und meine Partnerin ab.


Ich wollte kein Kind – und sage jetzt trotzdem „ja“ zum Baby

So unangenehm und schwierig diese Situation ist: Viele Männer überwinden den Schock darüber, dass ihr Leben nun in komplett andere Bahnen gelenkt wird und entscheiden sich für ihr Kind. Sie müssen damit auch einen Lebensentwurf aufgeben, sich umstellen, neue Ziele und Werte finden, die zu einem Leben als Familie passen. Oft stellt man fest, dass man sich nach und nach auf das Baby freut und wenn es dann da ist, sind alle Bedenken und Einwände vergessen. Allerdings sollten sich Frauen darauf nicht verlassen. Wenn der Vertrauensbruch so schwer wirkt, dass die Partnerschaft zerstört ist, dann steht die Frau ohne Mann und das Kind ohne liebenden Vater da.

Allerdings kommt auch bei einer ungewollten Vaterschaft der Mann meist nicht um seine Unterhaltspflicht herum. Denn die Rechtsprechung macht hier keinen Unterschied. Männer, die zwangsweise Vater geworden sind, tragen ohne Einschränkungen die Verantwortung für den Unterhalt des Kindes mit.


Rechtliche Lage

Wird ein Mann ungewollt Vater, könnte er auf die Idee kommen, die Vaterschaft einfach nicht anzuerkennen. Leider klappt das nicht, da die Mutter die Vaterschaft gerichtlich feststellen lassen kann. Ein serologisches sowie ein DANN-Gutachten stellen unzweifelhaft fest, ob der von der Mutter angegebene Mann der Vater des Kindes ist. Nach Feststellung der Vaterschaft ist der Mann unterhaltspflichtig. Weigert er sich zu zahlen, kann die Mutter beim Jugendamt Unterhaltsvorschuss beantragen. Diese Zahlungen fordert das Jugendamt vom Vater wieder zurück.


Ungewollte Vaterschaft stellt einen Mann vor schwierige und weitreichende Entscheidungen, die er nur selbst und aus dem eigenen Gefühl heraus treffen kann. Eines sollte man sich jedoch klar machen: Vielleicht stellt sich das, was anfangs wie eine unerwünschte Last im Leben scheint, letztendlich doch als großes Glück heraus.

 


Zum Weiterlesen:
http://www.vaeternotruf.de/ungewollte-vaterschaft.htm