Jedes Kind ist eine Persönlichkeit, jeder Lehrer auch. Hier besteht ein Konfliktpotential, das zu Problemen zwischen Schüler und Lehrkraft führen kann. Häufig fühlen sich Kinder unfair behandelt oder zu schlecht benotet.
Ärger mit dem Lehrer
Auch Lehrer sind nur Menschen und zum Teil mit ihrer Aufgabe überfordert. Dies führt nicht selten dazu, dass sie Nerven zeigen – bei ihren Schülern. Passiert dies in einzelnen Situationen, dann ist dieses Verhalten zwar unprofessionell, aber verständlich und in gewissem Maße tolerierbar. Häufen sich jedoch die Klagen des Kindes, besteht Handlungsbedarf, denn die Konflikte, die daraus entstehen, können Kinder sehr belasten und zu einer Verschlechterung der Noten führen.
Ursachen finden
Hat Ihr Kind Probleme mit einem Lehrer, sollten Sie zuallererst nach den genauen Ursachen forschen. In Einzelgesprächen mit dem Kind und der betreffenden Lehrkraft können Sie sich beide Seiten anhören, um dem Grund für die Unstimmigkeiten auf die Spur zu kommen. Gleichzeitig sollten Sie herausfinden, ob sich der entstandene Ärger auf die Beziehung zwischen dem Lehrer und Ihrem Kind beschränkt oder ob auch andere Schüler Schwierigkeiten haben. Auch der Elternbeirat kann helfen, denn er ist oft umfassender über die Geschehnisse und auch die Probleme an der Schule informiert. Um die allgemeine Situation Ihres Kindes besser eingrenzen zu können, ist auch der Kontakt zum Klassenlehrer hilfreich.
Das Gespräch mit dem Lehrer
Auf das Gespräch mit der Lehrkraft sollten Sie sich möglichst gut vorbereiten. Machen Sie sich einen Zettel als Gedächtnisstütze, um alle wichtigen Punkte anzusprechen. In das Gespräch sollten Sie so ruhig und sachlich wie möglich gehen und sich vornehmen, sich nicht aufzuregen. Dies ist oft nicht leicht, vor allem dann nicht, wenn es so wirkt, als würde das eigene Kind ungerecht behandelt werden. Die Bereitschaft zur Zusammenarbeit ist jetzt besonders wichtig. Für das Gespräch sollten Sie einen Zeitrahmen einfordern, der es möglich macht, alle Probleme ausführlich zu besprechen. Allgemeine Elternabende sind weniger geeignet, da der Lehrer dort viele Gespräche führen muss und die Redezeit jeweils begrenzt ist. Besser geeignet ist ein Termin nach dem Unterricht oder in einer Freistunde des Lehrers. Das Ergebnis des Gesprächs sollte man am besten stichpunktartig zusammenfassen und vom Lehrer gegenzeichnen lassen.
Wenn das Gespräch scheitert
Wenn das Gespräch mit dem Lehrer scheitert und sich eindeutig abzeichnet, dass es sich bei dem Ärger, den Ihr Kind mit dem Lehrer hat, um ein ernsthaftes Problem handelt, dann sollten Sie sich an die nächsthöhere Instanz wenden. Dies ist in der Regel der Direktor der Schule, der weitere Maßnahmen einleiten kann. So kann es noch ein weiteres Gespräch zusammen mit dem Rektor oder eventuell auch dem Schulpsychologen geben. Sollte auch dieser Weg zu keinem Ergebnis führen, zum Beispiel weil die Schulleitung unkooperativ ist, da es die Lehrkraft schützen möchte, dann kann eine Beschwerde bei der zuständigen Schulaufsichtsbehörde schriftlich eingereicht werden. Diese sollte die wichtigsten Fakten und wenn vorhanden auch das protokollierte Gespräch mit dem Lehrer enthalten. Die Zuständigkeiten sind hier von Bundesland zu Bundesland verschieden: Zum Teil ist das Kultusministerium Ansprechpartner, teilweise gibt es Schulämter. Auskunft erteilt die Schule oder das Kultusministerium. Wenn auch hier keine Lösung zu erreichen ist, bleibt der Weg zum Gericht. Zuständig bei öffentlichen Schulen ist das Verwaltungsgericht, bei Privatschulen das Zivilgericht. Allerdings sollte man in diesem Fall einen Schulwechsel vorziehen.
Ärger mit dem Lehrer ist für Kinder sehr belastend. Sie sollten in dieser Situation immer zum Wohle des Kindes handeln und unnötige Konflikte vermeiden. Allerdings ist es für Ihr Kind ebenso wichtig, dass Sie hinter ihm stehen, ihm zu seinem Recht verhelfen und es sich in der Situation nicht allein gelassen fühlt.
Zum Weiterlesen:
www.focus.de/schule/familie/familie-was-tun-bei-zoff-mit-dem-lehrer_aid_232726.html