Vater liegt mit seinem Baby im Bett und schläft
Nach der Geburt des Kindes stehen viele Behördengänge an. Da das Kindergeld jedoch noch sechs Monate rückwirkend ausgezahlt wird, können Sie es etwas ruhiger angehen lassen. Bildquelle: PublicDomainPictures / Pixabay

Kindergeld 2019 – Das müssen Sie darüber wissen

Das Kindergeld ist seit seiner Einführung zum festen Bestandteil aller deutschen Haushalte mit Kindern geworden. Doch was genau ist das Kindergeld? Was sind die Voraussetzungen und wie lange haben Sie und Ihr Kind Anspruch auf die Zahlung? Und inwieweit verändert sich das Kindergeld im Jahr 2019?

Die Voraussetzungen für das Kindergeld

Ab der Geburt eines Kindes haben Sie Anspruch auf die Zahlung des Kindergeldes. Dabei handelt es sich nicht um eine Sozialleistung, sondern um eine steuerliche Ausgleichszahlung, die den Lebensunterhalt eines Kindes unterstützen sollen. Das Kindergeld erhalten Sie für alle minderjährigen Kinder, die in Ihrem Haushalt leben. Es wird zudem immer nur an eine Person ausgezahlt. Dabei ist es egal, ob es sich um Ihre leiblichen Kinder, Adoptivkinder, Stiefkinder, Enkelkinder oder Pflegekinder handelt. Wichtig ist nur, dass Sie ihren Wohnsitz in Deutschland, einem EU-Mitgliedsstaat, Norwegen, Liechtenstein, Island oder der Schweiz haben. 

Ausnahmen gelten, wenn Sie als Missionar, Entwicklungshelfer oder deutscher Beamter tätig sind. In diesen Fällen kann auch eine Zahlung außerhalb Deutschlands, der EU und seines direkten Einflussbereiches erfolgen.

Darüber hinaus wird auch Kindergeld für Kinder über 18 Jahre gezahlt, sofern sich diese in einer Ausbildung oder im Studium befinden. Die Bezugsdauer erfolgt hierbei bis zum Abschluss des 25. Lebensjahres und kann auch an das Kind direkt ausgezahlt werden, sofern dieses einen eigenen Haushalt führt und sich selbst versorgt. Zusätzlich kann der Bezug des Kindergeldes über das 25. Lebensjahr verlängert werden, wenn das Kind Grundwehrdienst, Zivildienst, Wehrdienst (Maximal drei Jahre) geleistet hat oder als Entwicklungshelfer tätig war.

Wie hoch sind die Beträge des Kindergeldes?

Die Beträge des Kindergeldes sind gestaffelt und erhöhen sich je nach Anzahl der Kinder. Ab dem 01. Juli 2019 wird der Kindergeldbetrag erneut erhöht:

Übersicht zur Entwicklung des Kindergeldes in Deutschland

Diese Staffelung gilt nur für Kinder, die auch Anspruch auf Kindergeld haben. Zusätzlich greift sie auch dann, wenn Ihre Kinder mit Kindergeldanspruch nicht in Ihrem Haushalt leben. So erhalten Sie auch dann einen höheren Betrag für das dritte und vierte Kind, wenn die ersten beiden Kinder einen eigenen Wohnsitz besitzen oder bei einem anderen Elternteil leben.

Was ist bei der Beantragung des Kindergeldes zu beachten?

Sobald das erste Kind das Licht der Welt erblickt, stellt sich die Frage, wo man überhaupt das Kindergeld beantragen kann. Den Antrag auf Kindergeld reichen Sie bei der Familienkasse der für Sie zuständigen Agentur für Arbeit ein. Hier finden Sie eine Auflistung aller in Deutschland zuständigen Familienkassen.

Nach Eingang des Kindergeldantrages prüft die Familienkasse Ihren Anspruch, ob alle Voraussetzungen erfüllt sind und legt danach die Höhe des Kindergeldes fest. Das Kindergeld wird auch rückwirkend ausgezahlt, allerdings wurde der Zeitraum der rückwirkenden Zahlung im Januar 2018 von vier Jahren auf sechs Monate herabgesetzt. Daher sollten Sie mit dem Antrag nicht allzu lange warten.

Sobald der Antrag von der Familienkasse geprüft worden ist, erhalten Sie den Kindergeldbescheid, in dem die Höhe des Kindergeldes festgelegt ist, wann der Beginn der Zahlung erfolgt und welche Pflichten Sie haben. Die Bearbeitung Ihres Kindergeldantrages kann bis zu sechs Wochen dauern. Sollte diese Zeit überschritten werden, ist es ratsam, sich nochmal über die kostenfreie Telefonnummer 0800 4 5555 30 direkt an die Familienkasse zu wenden.

Für Kinder mit Kindergeldanspruch, die über 18 Jahre sind, muss ein Ausbildungsnachweis von der jeweiligen Schule, der Hochschule, der Universität oder des Ausbildungsbetriebes eingereicht werden.

Fortlauf des Kindergeldes

Um einen reibungslosen Fortlauf der Kindergeldzahlungen zu garantieren, wird Ihnen die Familienkasse in regelmäßigen Abständen Fragebögen zukommen lassen, um Ihren Anspruch auf Kindergeld zu überprüfen. Hierbei wird ermittelt, ob Sie Ihren Wohnsitz noch in Deutschland haben, ob Ihr Kind noch bei Ihnen im Haushalt lebt und ob das Kind nach dem 18. Lebensjahr noch Anspruch auf Kindergeld hat.

Sollten Sie Kindergeldzahlungen über Ihren Anspruch hinaus gezahlt bekommen haben, so müssen Sie das Geld zurückzahlen. In diesem Fall warten Sie einfach auf eine schriftliche Aufforderung der Rückzahlung, bevor Sie den Betrag zurückerstatten.

 

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