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Das ändert sich für Familien in 2011

Im Jahr 2011 ändert sich einiges in Hinblick auf Steuern, Krankenversicherung und Elterngeld. Die Änderungen dienen hauptsächlich der Einsparung von Kosten und in manchen Bereichen bekommen das gerade auch Familien mit Kindern zu spüren.

Es ist wichtig, Bescheid über zukünftige Änderungen zu wissen, damit man entsprechend vorbereitet ist und reagieren kann – auf den Anstieg der Strompreise zum Beispiel mit einem Anbieterwechsel. Andere Änderungen kann man einfach nur hinnehmen und versuchen, eventuelle finanzielle Verluste an anderer Stelle auszugleichen.

 

Steuerliche Änderungen – Kürzung von Zuschüssen

Wer für das Jahr 2011 Familienzuwachs eingeplant hat, der ist von der Kürzung des Elterngeldes betroffen. Statt bisher 67%, gibt es jetzt lediglich 65% vom letzten Nettogehalt für Elternteile, die ein Kind in den ersten 14 Lebensmonaten Vollzeit betreuen und die ein Gehalt von mindestens 1.240 Euro im Monat erhalten. Die bisherigen Ober- und Untergrenzen des Elterngeldes von 300 bzw. 1.800 Euro verändern sich nicht, für Spitzenverdiener mit mehr als 250.000 Euro Bruttoeinkommen pro Jahr ist das Elterngeld ausgeschlossen. Wer ALG II bezieht, muss in Zukunft auf den Zuschuss zur Beitragszahlung für die Rentenversicherung verzichten. Wer Wohngeld bezieht, hat keinen Anspruch auf einen zusätzlichen monatlichen Heizkostenzuschuss mehr. Dafür können Hartz IV-Empfänger nun auch die Riester-Förderung beantragen. Wer in einer eingetragenen Lebensgemeinschaft lebt (gleichgeschlechtliche Paare) ist ab Januar 2011 bei Erbschaften und Schenkungen Ehepaaren steuerlich gleichgestellt.

Bezieher von ALG II erhalten faktisch kein Elterngeld mehr. Es wird mit dem Arbeitslosengeld verrechnet. Dies betrifft rund 16% aller Elterngeldbezieher. Die einzige Ausnahme ist, wenn der jeweilige Elternteil vor der Geburt des Kindes erwerbstätig war.

 

Änderungen in der Krankenversicherung

Die Gesundheitsreform 2011 bringt einige Änderungen in Bezug auf die Krankenversicherung. So erhöhen sich die Arbeitnehmeranteile um 0,3 Prozent. Der Gesamtbeitrag für die gesetzliche Krankenversicherung erhöht sich von 14,9 auf 15,5 Prozent. Zusatzbeiträge durch die Kassen können ab nächstes Jahr in unbegrenzter Höhe (bisher maximal 37,50 Euro) erhoben werden.

Bestätigt ein Arzt, dass ein Medikament einer bestimmten Marke das Beste für den Patienten ist, erstattet die Kasse den Kaufpreis. Andernfalls muss der Patient die Kosten vorfinanzieren und erhält einen Teil von der Krankenkasse zurückerstattet.

Wer in die private Krankenversicherung wechseln möchte, kann dies als Arbeitnehmer ab einer Versicherungspflichtgrenze von 49.500 Euro tun. Ein Wechsel in die private Krankenversicherung ist möglich, wenn diese Grenze ein Jahr lang überschritten wird. Die Beitragsbemessungsgrenze, die die Obergrenze für den Beitrag zur Kranken- und Pflegeversicherung regelt sinkt von 3.750 Euro brutto auf 3.712,50 Euro.

 

Lebenshaltung

Die sogenannte Ökostrom-Umlage wird um 1,5 Cent erhöht und beträgt dann 3,5 Cent je Kilowattstunde Strom. Dies bedeutet eine Strompreiserhöhung, die viele Stromversorger mit einer Preiserhöhung von durchschnittlich rund 14 Prozent an den Verbraucher weitergeben. Auch der Preis für Erdgas ist tendenziell steigend, die Erhöhungen können vereinzelt über 20% betragen. Ebenfalls teurer werden Zigaretten.

Ab 15. Januar 2011 sorgt eine Regelung an Geldautomaten für mehr Transparenz: Wer an einem Geldautomaten einer fremden Bank etwas abheben will, bekommt vorab die Gebühren angezeigt.

Fliegen wird ebenfalls teurer. Durch eine Erhöhung der Luftverkehrssteuer kosten Flüge je nach Entfernung bis zu 45 Euro mehr als bis jetzt.

 

Zum Weiterlesen:

http://www.bild.de/BILD/ratgeber/geld-karriere/bams/2010/12/26/steuer-rente-krankenkasse/was-sich-2011-alles-aendert.html

http://www.focus.de/finanzen/steuern/tid-20795/steuern-2011-erst-schroepfen-dann-entlasten_aid_583315.html

http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/kein-elterngeld-mehr-bei-hartz-iv-2011.php

http://www.bafoeg-aktuell.de/News/2010/09/01/hartz-iv-elterngeld-und-wohngeld-tiefe-einschnitte-ab-2011/