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Neues im Jahr 2015 – das ändert sich für Familien

Jahr für Jahr ändert sich die Gesetzeslage in Deutschland, meist im Kleinen, manchmal auch im Großen. Wer hier die wichtigsten Änderungen verpasst, kann Probleme bekommen. Im folgenden Artikel stellen wir die relevanten Gesetzesänderungen für 2015 vor und was es sonst noch zu beachten gibt.

Veränderungen ergeben sich im nächsten Jahr vor allem auch rund um die Sozialversicherungsbeiträge. Das Elterngeld wird erhöht und es gibt Neues im Meldegesetz. Generell interessant für Familien ist die neue Bemessung der Leistungen für ambulante und stationäre Pflege, Eltern werden die neue Elterngeldreform sowie die neue Finanzierung des BAföG interessieren.


Änderungen im Bereich der Sozialversicherungen

Die Regierung reagiert auf die steigende Anzahl der Pflegebedürftigen und erhöht zum 01. Januar 2015 die Leistungen für die Pflegebedürftigen selbst wie auch für die Angehörigen. In stationären Einrichtungen sollen zusätzliche Betreuungskräfte eingestellt werden. Die Kehrseite der Medaille: Die Pflegebeiträge steigen um 0,3 Prozentpunkte an und liegen dann für Eltern bei 2,35 % und bei Kinderlosen bei 2,6 %.


Änderungen gibt es bei den Beiträgen für die Krankenversicherung. Der Beitragssatz sinkt von 15,5 % auf 14,6 %. Weiterhin sind die Kassen zukünftig berechtigt, einen einkommensabhängigen prozentualen Zusatzbeitrag zu erheben. Dieser muss vollständig von den Versicherungsnehmern gezahlt werden. Ein Beitragsanstieg muss bis zum 31. Dezember des Vorjahres von den Kassen an die Kunden gemeldet werden.


Mehr Elterngeld ab Januar

Die Elterngeldreform umfasst hauptsächlich die Erweiterung der Auswahlmöglichkeiten für die Betreuung des Kindes in den ersten Lebensjahren. Ein schneller Wiedereinstieg in den Beruf nach der Geburt des Kindes wird finanziell belohnt. Ebenfalls finanzielle Vorteile bringt es, wenn die Eltern sich für einen Zeitraum von vier Monaten die Erwerbs- und Erziehungsarbeit teilen. Das sogenannte „Elterngeld Plus“ soll die Arbeitsteilung in der Familie im Bereich der Erziehung fördern und die Elternzeit flexibler machen. Folgende Punkte kennzeichnen das neue Elterngeld:

  • Mütter und Väter, die in Teilzeit arbeiten, beziehen das Elterngeld Plus für einen Zeitraum von bis zu 24 Monaten.
  • Die Höhe des Betrages wird halbiert.
  • Beträgt die Arbeitszeit beider Elternteile zwischen 25 und 30 Stunden pro Woche, wird ein sogenannter Partnerschaftsbonus in Form von einer viermonatigen Verlängerung des Elterngeldbezugs gewährt.

Die neuen Regelungen gelten für alle Kinder, die nach dem 01. Juli 2015 geboren werden. Aus dem „Monitor Familienleben 2014“, der vom Institut Allensbach erstellt wurde, ist abzulesen, dass das Elterngeld wie auch die geplanten Änderungen ab 2015 auf eine hohe Zustimmung in der Bevölkerung stoßen. Nur 12 % lehnen die neuen Regelungen ab.


Neues zum BAföG

Bislang teilten sich Bund und Länder die Finanzierung der Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAFÖG). Ab 01. Januar 2015 übernimmt der Bund die komplette Finanzierung. Im Jahr 2016 stehen weitere Änderungen bevor, diese betreffen dann die Bedarfssätze sowie die Einkommensfreibeträge. Beide Werte werden nach oben angepasst.


Nicht nur für Familien interessant

Von folgenden Änderungen sind alle Verbraucher ab 01. Januar 2015 mehr oder weniger betroffen:

  • Mit dem Lebensversicherungsreformgesetzt wird der Garantiezins für Neuverträge um 0,5 % abgesenkt.
  • Die Kirchensteuer wird automatisch von den Banken einbehalten und weitergeleitet.
  • Öl- und Gasheizungen, die älter als 30 Jahre sind, dürfen ab Januar nicht mehr betrieben werden und müssen ausgetauscht werden.
  • Ab Mai 2015 ändert sich das Meldegesetz, die Meldedaten sind über den Onlinezugriff für die Behörden zentral verfügbar.
  • Vermieter müssen ihren Mietern den Ein- bzw. Auszug bestätigen und das innerhalb von zwei Wochen.

Als Verbraucher sollten Sie genau prüfen, welche Gesetzesänderungen auch Sie betreffen und eventuell entsprechende Maßnahmen ergreifen.