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Die Altersfreigabe für Kinofilme: Sinnvoll oder an der Realität vorbei?

Die FSK (Freiwillige Selbstkontrolle) sagt es bereits aus: alles ist freiwillig, die Empfehlungen, wann ein Film von Kindern gesehen werden kann, ohne sie zu belasten, wirken zuweilen ein wenig konfus und wenig nachvollziehbar. Im Zweifel müssen also die Eltern selbst entscheiden, wie die Kontrolle aussieht. Oder anders ausgedrückt: welche Filme sie ihren Kindern erlauben oder eben nicht. Filme wie „Batman – The Dark Knight Rises“ führen in vielen Familien zu Diskussionen.

Offiziell ist der neue Batman-Film ab 12 Jahren freigegeben. Und genau daran scheiden sich die Geister. Ein Film, in dem viel Gewalt gezeigt wird, der eine an sich eher düstere Atmosphäre hat und verstörende Aufnahmen zeigt, sollte nicht für Kinder freigegeben werden. So sehen es die Kritiker. Andere Stimmen sind der Meinung, dass es andere Filme gibt, die deutlich drastischer und dementsprechend gefährlicher für Kinder sind und dennoch bereits ab 12 Jahren freigegeben werden. Doch ist diese Frage so leicht zu beantworten? Ist nicht das eine 12-jährige Kind für sein Alter viel reifer als das andere, das vielleicht schon 13 oder 14 Jahre alt ist? Und wie soll man als Elternteil überhaupt damit umgehen? Dem 11-Jährigen kann man noch guten Gewissen Batman oder andere Filme ab 12 verbieten. Bei älteren Kindern wird es schwerer mit der Argumentation.

 


Was tun?

 

Taschenkontrollen und Verkleidungsverbote – das sind die Maßnahmen der Kinobetreiber, um grauenvolle Taten wie die in Denver künftig zu verhindern. Eltern nützt das allerdings herzlich wenig, denn wenn der Nachwuchs alt genug ist, will er in der Regel in solche Filme wie Batman gehen. Sie genießen beinahe Kultstatus, da will man als Kid mitreden wollen. Der Leiter der Familienberatungsstelle „Familylab“, Mathias Voelchert, hat sich kürzlich zu Kinofilmen geäußert, die Eltern als kritisch erachten. Er gab in einem Interview Hilfestellung zu richtigen „Taktik“ von Eltern. Zusammengefasst kam er zu folgenden Ergebnissen:

 

  • Voelchert rät, den Kindern den Kinobesuch zu erlauben, wenn sie alt genug dafür sind. Es verbindet das jedoch mit dem Zusatz, dass sie auch die geistige Reife haben müssen.

 

  • Im Zweifel sollten sich Eltern die Filme, die ihre Kinder sehen wollen, vorher selbst anschauen, um sich ein Urteil darüber zu bilden, ob die nötige Reife vorhanden ist oder nicht.

 

  • Die Idee vieler Eltern, mit ins Kino zu gehen, findet Voelchert zwar im Grunde gut, bei den Kids kommt sie in aller Regel allerdings eher schlecht an. Mit den Eltern ins Kino zugehen, das ist „voll peinlich“.

 

  • Das Kind zu überreden oder gar zu zwingen, bei besonders gewalttätigen Szenen wegzusehen, ist nicht zu empfehlen. Das Kind sollte selbst bestimmen, wann es eine Szene nicht sehen will. Doch so einfach ist das nicht.

 


Zum Thema Wegsehen rät Voelchert dazu, auf die Reaktionen des Kindes zu achten. Wenn es eine Szene eigentlich nicht sehen will, aber trotzdem meint, „cool“ sein zu müssen, können Sätze wie „Also, ich sehe mir so etwas ja nicht gern an. Ich dreh dann den Kopf weg oder schließe die Augen“ hilfreich sein. Vielleicht überfordert ein Film das Kind auch insgesamt, zugeben möchten das aber die wenigsten. Hier kann die Aussage „Ich finde den Film langweilig. Wollen wir gehen?“ dem Kind die nötige Vorlage geben. Es kommt leicht aus der Situation heraus, ohne das Gesicht zu verlieren.

 

Mathias Voelchert gibt auch ganz konkrete Tipps zum besten Vorgehen im Zusammenhang mit dem Batman-Film. Schließlich gehen solche Nachrichten auch an Kindern nicht vorbei, es wird untereinander darüber gesprochen, Ängste und Verwirrung sind oft die Folge. Gleichzeitig jedoch ist das Interesse an dem Film besonders groß. Zum Kultstatus kommt etwas Ähnliches wie eine „Faszination des Grauens“. Doch gut tut das Kinder nicht unbedingt. Voelchert gibt Empfehlungen:

 

  • Es macht keinen Sinn, das Thema zu verschweigen. Man sollte daher mit den Kindern auch über das Massaker bei der Premiere in den USA sprechen, bevor man die Erlaubnis zum Kinobesuch erteilt.
  • Wenn das Gespräch mit dem Kind ergibt, dass starke Ängste vorhanden sind, es aber trotzdem ins Kino will, ist es das Beste, den Kinobesuch zu verbieten. Zwar steht man als Eltern als Bösewicht da. Doch der Nachwuchs muss nicht wegen des Gruppenzwangs anderer Kinder ins Kino, obwohl der Film bzw. das damit verbundene Erlebnis angstbesetzt sind. Vor anderen Kindern kann der Nachwuchs sagen „Meine Eltern haben es mir verboten, da kann man nichts machen“.

 


Was ist denn nun angemessen?


Natürlich, es wäre wünschenswert, wenn die FSK wirklich dem Kindesalter angemessen wäre. Aber das ist aus (mindestens) zwei Gründen nicht möglich:


1.    Wie bereits erwähnt, ist jedes Kind anders. Man könnte so gesehen auch darüber sprechen, dass frühreife Jugendliche schon mit 16 volljährig sind. Andere schaffen es selbst mit 21 Jahren noch nicht, genügend Reife für die Volljährigkeit zu entwickeln.


2.    Es geht immer auch um Profite der Filmindustrie. Ein Film, der ab 16 Jahren freigegeben wird, hat naturgemäß weniger Besucher in den Kinosesseln. Für die Verantwortlichen der Harry-Potter-Filme zum Beispiel hätte eine solche Freigabe enorme Umsatzverluste bedeutet. Den Machern von Batman geht es nun einmal auch nicht anders.