Als junger Mensch denkt man kaum an den Tod, doch das Leben ist unberechenbar. Was passiert mit den Kindern, wenn die Eltern einen Unfall haben und danach geistig behindert oder tot sind? Ein Testament, in dem die Vormundschaft für die Kinder geklärt ist, schafft hier Klarheit für den Worst Case.
Was passiert, wenn uns etwas passiert? Testament für junge Eltern
Zum einen scheut man sich, überhaupt über diesen Fall nachzudenken, zum anderen aber auch davor, ein kompliziertes Testament zu verfassen und all die bürokratischen Wege zu gehen. Während der erste Punkt unumgänglich ist, lässt sich zum zweiten sagen, dass es längst nicht so kompliziert ist, wie man glaubt, seinen letzten Willen zu verfassen.
So verfasst man ein Testament
Damit ein Testament auch anerkannt wird, sollte es auf jeden Fall handschriftlich verfasst werden und zwar von Anfang bis Ende. Weiterhin ist es wichtig, dass das Testament von beiden Elternteilen unterschrieben wird, vor allem dann, wenn es um das Kindeswohl geht und ein gemeinsames Sorgerecht besteht. Eine notarielle Beglaubigung des Testaments ist nicht erforderlich. Das Testament, in dem der gewünschte Vormund für das Kind festgelegt ist, kann entweder in der Schreibtischschublade oder aber auch – gegen Gebühr - beim Amtsgericht hinterlegt werden. Das Verfassen ist also gar nicht mal so kompliziert. Schwieriger ist oft die Frage, wer im Falle eines Falles als Vormund für das Kind in Frage kommt.
Diese Regelungen gelten auch dann, wenn im Testament nicht die Vormundschaft für das Kind festgelegt, sondern das Erbe allgemein verteilt wird. Eine notarielle Beglaubigung oder Hinterlegung ist auch dann nicht nötig, manchmal aber sicherer, damit das Testament wirklich für gültig erklärt wird und auffindbar ist. Sollte kein gültiges Testament vorhanden sein, werden Erbe und auch Vormundschaft nach den gesetzlichen Regelwerken verteilt.
Wer soll sich um die Kinder kümmern?
Diese Frage ist oft gar nicht so leicht zu beantworten. Wird eine Person als Vormund für das Kind ausgewählt, muss zwischen Kind und der gewählten Person ein sehr gutes vertrauensvolles und inniges Verhältnis bestehen. Vor allem muss der gewünschte Vormund auch bereit sein, diese schwierige und verantwortungsvolle Aufgabe zu übernehmen und dem Kind für den Rest seines Lebens Elternersatz sein wollen. Dies sollten Sie unbedingt gründlich klären und der betreffenden Person auch genügend Zeit zum Überlegen lassen.
Bei getrennt lebenden Eltern mit gemeinsamem Sorgerecht ist die Sachlage klar. Verstirbt der Elternteil, bei dem das Kind lebt, kommt es automatisch zum anderen Elternteil. Soll das in bestimmten Fällen ausgeschlossen werden, dann muss die Mutter (oder der Vater) das alleinige Sorgerecht beantragen und der Antrag muss positiv beschieden werden.
Und wer kümmert sich um die Finanzen?
Wer als Vormund bestellt ist, muss nicht automatisch der Erbe des Gesamtvermögens bzw. der gesamten Lasten einer Familie sein. Dies kann durchaus getrennt werden. Wer als Vormund bestellt ist und diese Aufgabe auch übernimmt, hat ohnehin Anspruch auf Waisenrente und Kindergeld für das Kind, das er annimmt. Für diesen Fall kann für das minderjährige Kind im Testament ein gesonderter Vermögensverwalter bestimmt werden. Nach §1803 BGB muss der Vermögensverwalter die Anordnungen des Erblassers befolgen, kann allerdings (nach gerichtlicher Genehmigung) auch davon abweichen, wenn das Interesse des Mündels gefährdet ist.
Grundsätzlich sollte man aber doch der Person, der man sein Kind zu übergeben bereit ist, soweit vertrauen, dass man ihm auch die Verwaltung über die Finanzen des Kindes, also über sein Erbteil überlässt.
Was wird aus Geschwistern?
Wenn es kein Testament gibt und die Vormundschaft nicht klar ist, dann geht die Angelegenheit vor Gericht. Dort wird eine geeignete Person ausgewählt und zum Vormund der Kinder bestimmt. Wenn sich innerhalb der Verwandtschaft weder Vater, noch Onkel oder Tante oder die Großeltern bereit erklären, die Vormundschaft und die Verantwortung für die Kinder zu übernehmen, wird versucht, eine Pflegefamilie zu finden. Geschwister werden nach Möglichkeit nicht getrennt, allerdings lässt sich eine Trennung nicht immer vermeiden. Vor allem dann, wenn der Altersunterschied sehr groß ist, finden sich eventuell keine Pflegeeltern, die bereit sind, zwei so unterschiedliche Kinder aufzunehmen. Allerdings gibt es bei fast erwachsenen, größeren Geschwistern die Möglichkeit, dass sich das Größere um das Kleinere kümmert. Die amtliche Vormundschaft übernimmt dann bis zur Volljährigkeit eine erwachsene Person.
Um Unsicherheiten zu vermeiden und die Zukunft der Kinder zu klären, falls den Eltern etwas passiert, sollte ein Testament verfasst werden. Wenn Ihre Kinder schon etwas größer sind, sollten Sie ein Mitspracherecht bekommen, wer als Vormund in Frage käme. Kinder über 14 haben ohnehin die Möglichkeit, einen gewählten Vormund abzulehnen.
Zum Weiterlesen:
http://www.testament-verfassen.de/
http://eltern.t-online.de/vormundschaft-fuer-kinder-beim-fruehen-tod-der-eltern/id_43203792/index