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Pflegekinder - Elternschaft auf Zeit

Kinder, die - aus welchen Gründen auch immer - nicht bei ihren leiblichen Eltern wohnen können, werden oft als Pflegekinder betreut. Sie leben für eine begrenzte Zeit oder auch dauerhaft in einer Pflegefamilie. Diese Entscheidung kann vom Erziehungsberechtigten, aber auch vom Jugendamt getroffen werden.

Umgangssprachlich ist mit dem Begriff „Pflegekind“ meist ein Kind gemeint, das vollständig in eine Pflegefamilie integriert ist. Pflegekinder in Deutschland sind aber auch Kinder, für die eine Tagespflege in Anspruch genommen wird, aber auch Kinder, deren Eltern bei der Erziehung durch eine ergänzende Pflege unterstützt werden.

 

Warum wird ein Kind zum Pflegekind?

Wenn die leiblichen Eltern nicht fähig sind, für ein Kind zu sorgen, wird es zum Pflegekind. Bis sie diesen Status erlangen, haben die meisten Kinder schon über eine längere Zeit in einer Atmosphäre der Vernachlässigung oder sogar der Misshandlung gelebt, oft sogar bis hin zu einer mehr oder weniger ausgeprägten Traumatisierung. Denn bevor ein Kind aus seiner Familie herausgenommen werden kann, muss erst einmal der Missstand entdeckt, beziehungsweise gemeldet werden. Die ersten Maßnahmen, die das Jugendamt ergreift, dienen dazu, dem Kind den Verbleib in der Familie zu ermöglichen. Den Eltern werden Hilfestellungen im Rahmen der sogenannten familienstützenden Maßnahmen gegeben. Dadurch soll die Familie stabilisiert werden. Die Eltern sollen in die Lage versetzt werden, sich verantwortlich um ihr Kind zu kümmern. Scheitert dieser Versuch, wird das Jugendamt versuchen, Überzeugungsarbeit zu leisten: Die Eltern sollen selbst entscheiden, dass das Kind bei anderen Eltern versorgt wird. Klappt auch das nicht, werden die Kinder bei anhaltenden Missständen per Gerichtsbeschluss aus der Familie genommen und bei geeigneten Pflegeeltern untergebracht. Im Unterschied zum Adoptivkind bleibt das Kind immer noch Teil seiner Herkunftsfamilie, lebt aber eben bei Pflegeeltern.

 

So wird man eine Pflegefamilie

Kinderlose Paare oder Eltern mit Kindern und einem großen Herzen entscheiden sich aus verschiedenen Gründen dazu, ein Pflegekind aufzunehmen. Bei den kinderlosen Paaren ist der Wunsch nach einem eigenen Kind und danach, die Elternschaft zu leben, mitunter so groß, dass sie sich für ein Pflegekind bewerben. Eltern, die bereits eigene Kinder haben, treffen diesen Entschluss aus religiösen oder ethischen Gründen oder einfach nur aus einem tiefen Mitgefühl heraus. Um zur Pflegefamilie zu werden, müssen Paare bestimmte persönliche Voraussetzungen erfüllen:

  • Oberstes Gebot ist eine geringe Erwartungshaltung an das Kind und die Fähigkeit, Menschen so anzunehmen wie sie sind. Pflegekinder bringen meist eine schwierige Vergangenheit mit sich, die mit dem Einzug in eine Pflegefamilie nicht ausgelöscht wird.
  • Um die Versorgung des Kindes gewährleisten zu können, ist ein Kriterium für den Pflegeeltern-Status, dass ein Elternteil nicht berufstätig ist. Dies ist zumindest in der Anfangszeit sehr wichtig.
  • Bewerber müssen ein ärztliches Gesundheitszeugnis und ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen.
  • Die Wohnung muss genug Platz für ein weiteres Familienmitglied bieten.
  • Die zukünftigen Pflegeeltern müssen finanziell abgesichert sein. Das Pflegekind darf nicht zur Verdienstquelle werden.
  • Religiöse Besonderheiten der Herkunftsfamilie werden bei der Vermittlung berücksichtigt. Die Zugehörigkeit zu einer Sekte disqualifiziert Paare im Grunde für die Eignung als Pflegeeltern.

Sind eigene Kinder in der Pflegefamilie vorhanden, muss die Aufnahme eines zusätzlichen Kindes wohl bedacht werden. Die Kinder müssen damit einverstanden sein.
 

Die ersten Schritte zur Pflegefamilie

Paare, die sich dafür  interessieren, ein Pflegekind aufzunehmen, sollten sich zuerst gründlich informieren, bevor sie an das Jugendamt oder eine freie Vermittlungsstelle für Pflegekinder herantreten. Vorbereitungsseminare, Gespräche mit den Mitarbeitern und ein Hausbesuch sind unverzichtbar, lange bevor die Aufnahme eines Pflegekindes konkret wird. Werden die Eltern in Spe als geeignet eingeschätzt, dann werden sie in die Vermittlungskartei aufgenommen. Nun beginnt das Warten auf das Pflegekind. Fortbildungen, weitere Gespräche mit dem Jugendamt und die Teilnahme an einer Pflegeelterngruppe verkürzen die Wartezeit und bereiten das Paar auf die zukünftigen Aufgaben vor.

 

Rechtliches und Finanzielles rund um Pflegeelternschaft

Der rechtliche Status eines Pflegekindes ist kompliziert. Das Sorgerecht für das Kind bleibt vorerst bei der Herkunftsfamilie, allerdings können Pflegeltern oder leibliche Eltern eine Übertragung des Sorgerechts beantragen. Die Übertragung kann nur vom Familiengericht durchgeführt oder wieder rückgängig gemacht werden. Ist das Wohl des Kindes gefährdet, können die Pflegeeltern auch die Vormundschaft für das Kind beantragen. Sie tragen dann die gesamte elterliche Sorge und können alle Entscheidungen für das Wohl des Kindes und auch über dessen Vermögen treffen. Werden nur Teile des Sorgerechts wie das Aufenthaltsbestimmungsrecht, das Recht auf die Entscheidung in medizinischen oder schulischen Fragen, übertragen, wird diese Person „Pfleger“ genannt.

Lebt ein Kind in einer Pflegefamilie muss trotzdem der Kontakt zur Herkunftsfamilie - also zu den Eltern, Großeltern und anderen Verwandten - ermöglicht werden, soweit das Wohl des Kindes nicht gefährdet ist. Wichtige Rechte und Pflichten von Pflegeeltern sind im SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz) und im BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) festgelegt.

Pflegeeltern erhalten Pflegegeld, um die finanzielle Versorgung des Kindes abzusichern. Es setzt sich zusammen aus Unterhaltzahlungen und den Kosten der Erziehung. Die Unterhaltszahlungen sind eigentlich Sache der Herkunftseltern, das Jugendamt übernimmt die Leistungen jedoch im Bedarfsfall. Wie viel Pflegegeld für ein Kind ausgezahlt wird, ist Ländersache. Das Pflegekind wird ebenso steuerlich berücksichtigt, weiterhin ist ein Anspruch auf Kindergeld gegeben. Zusätzlich zum Pflege- und Kindergeld können Beihilfen für besondere Ausgaben beantragt werden. So leistet das Jugendamt Zuschüsse für Erstausstattung, Einschulung, Konfirmation oder Klassenfahrten. Auch diese Zahlungen sind Ländersache und werden nach Prüfung und Ermessen gewährt.

Die Entscheidung ein „fremdes“ Kind in die Familie aufzunehmen, sollte wohldurchdacht sein. Wer sich aber dafür entscheidet, leistet eine wichtige Hilfestellung für Kinder in Not. Besonders Kinder, die bei den eigenen Eltern nicht gut aufgehoben sind, brauchen Liebe, Zuwendung und Unterstützung.

 

Wichtige Infos:

http://www.moses-online.de/