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Baukindergeld – die wichtigsten Regeln

Seit September 2018 bietet der Staat Zuschüsse zum Wohneigentum für Familien mit Kindern. Ähnlich wie früher bei der Eigenheimzulage wird die Unterstützung über einen Zeitraum von 10 Jahren ausgezahlt. Das Baukindergeld wird über die Kreditanstalt für Wiederaufbau beantragt - und zwar nach dem Einzug der Familie ins neue Heim. Wir nennen weitere wichtige Regeln für das Baukindergeld.

Anfang 2006 hat der Staat die Eigenheimzulage, mit der Bauherrn vom Staat finanziell bei Neubau oder Kauf eines Hauses unterstützt wurden, eingestellt. Seit 18. September 2018 gibt es das Baukindergeld. Familien erhalten pro Kind eine Förderung von 12.000 Euro, die über 10 Jahre hinweg ausgezahlt wird. 

Baukindergeld - Eigenheimzulage neu aufgelegt

Anders als die Eigenheimzulage, die generell für selbstgenutztes Wohneigentum gewährt wurde, ist die Förderung durch das Baukindergeld davon abhängig, dass mindestens ein minderjähriges Kind im Haushalt lebt, für das Kindergeld bezogen wird. Darüber hinaus gibt es weitere Bedingungen:

  • Die geförderte Immobilie wird vom Antragsteller selbst genutzt.
  • Das Datum des Kaufvertrags oder der Baugenehmigung für einen Neu- oder Umbau muss zwischen dem 01. Januar 2018 und dem 31.12. 2020 liegen.
  • Der Antragsteller darf zum Antragsdatum keine weitere Immobilie besitzen.
  • Das Gesamteinkommen im Haushalt liegt nicht höher als 90.000 Euro, pro Kind wird ein Betrag von 15.000 Euro hinzugerechnet.
  • Das Baugrundstück auf dem das Wohnhaus errichtet ist, liegt in Deutschland.

Die Berechnung der Förderungshöhe erfolgt nach dem Ist-Zustand zur Antragstellung. Das bedeutet, dass Kinder, die nach dem Antragsdatum geboren werden, nicht berücksichtigt werden. Andererseits wird das Baukindergeld weiterbezahlt, auch wenn ein Kind kurz nach dem Antragsdatum volljährig wird oder der Kindergeldbezug erlischt.

Was wird gefördert?

Ziel des Baukindergeldes ist es, den Mietwohnungsmarkt zu entlasten und es Familien ermöglichen, in ein eigenes Haus oder eine eigene Wohnung zu ziehen. Förderfähig sind Neubauten ebenso wie der Kauf eines Hauses oder einer Eigentumswohnung. Die Größe der Immobilie spielt dabei keine Rolle, auch die Anzahl der förderfähigen Kinder ist unbegrenzt. Entscheidend für den Förderzeitraum ist der Einzug in das neue Zuhause: Der Antrag kann bis zu drei Monate nach dem Umzugstermin gestellt werden. Familien, die zwischen 01. Januar 2018 und 18. September 2018 eingezogen sind, können das Baukindergeld noch bis zum 31. Dezember 2018 beantragen und erhalten die Förderung rückwirkend.

Die Antragstellung

Wichtig ist, den Antrag auf Baukindergeld bei der KfW möglichst bald zu stellen, denn es handelt sich dabei um eine Kann-Bestimmung. Sind die bereitgestellten Haushaltsmittel aufgebraucht, wird die Förderung nicht mehr gewährt. Die Antragstellung erfolgt online über das KfW-Zuschussportal. Sie benötigen die Meldebestätigung bei der Gemeinde, um das Datum des Einzugs nachzuweisen, Einkommensnachweise und den Grundbuchauszug. Die erste Auszahlung erfolgt nach Prüfung des Antrags. Laut Aussage der KfW kann die allerdings dauern, frühestens ab März 2019 soll das Online-Zuschuss-Portal komplett nutzbar sein.

Baukindergeld ist nicht die einzige Förderung!

Neben dem Baukindergeld gibt es noch eine Vielzahl von weiteren Förderungen durch den Staat, die über die Kreditanstalt für Wiederaufbau parallel beantragt werden können. Auch die einzelnen Bundesländer bieten Zuschüsse oder vergünstigte Kredite. So gibt es seit Juli 2018 in Bayern wieder eine Eigenheimzulage zur Förderung selbstgenutzten Wohneigentums. Bei jeder Förderung besonders wichtig: Der Zeitpunkt der Antragstellung. Während das Baukindergeld erst nach dem Einzug beantragt wird, können viele Förderungen nur gewährt werden, wenn Antragsstellung und Antragsbestätigung vor Beginn der Baumaßnahme oder dem Kaufdatum einer Immobilie liegen.