Musik, Filme oder Computerprogramme aus dem Internet auf den eigenen PC herunterladen kann heute fast jedes Kind. Allerdings ist unseren Kindern oft nicht klar, dass sie sich damit bestenfalls in einer rechtlichen Grauzone befinden und schlimmstenfalls sogar kriminell handeln.
Kostenlose Musik aus dem Internet – total legal, oder was?
Unterhaltungs- und Softwareindustrie jammern seit Jahren über die immensen Verluste, die durch sogenanntes Filesharing entstehen. Dabei werden Daten über einen speziellen Server ins Internet geladen und stehen prinzipiell jedem zum kostenlosen Download bereit. Welche Folgen kann das Saugen von Dateien aus dem Netz haben? Wie funktioniert das überhaupt und wer haftet für entstandene Schäden?
Filesharing – Tauschbörsen im Internet
Beim Filesharing (englisch für „Dateien teilen“) werden Dateien zwischen verschiedenen Computern über das Internet weitergegeben. Technische Grundlage ist ein sogenanntes Peer-to-Peer-Netzwerk, eine Verbindung von Rechner zu Rechner. Im Fall der Internettauschbörsen bedeutet das, dass sich die Dateien auf Computern oder Servern befinden und von dort aus verteilt werden. Damit diese Verteilung funktioniert, muss auf dem Rechner eine bestimmte Software installiert sein. Die Verteilung erfolgt in beide Richtungen. Computer, die Teil des Netzwerkes sind, können sowohl Dateien auf ihren Rechner laden als auch Dateien vom eigenen Rechner an andere Netzwerk-Rechner verteilen. Die Originale der Dateien bleiben auf dem Ursprungsrechner erhalten, sie werden lediglich kopiert.
Das illegale Filesharing funktioniert deshalb so gut, weil das Netzwerk dezentralisiert ist. Ständig werden von Rechner zu Rechner Dateien hin und her kopiert, zentrale Server gibt es nicht mehr. Als Folge davon kann niemand als Verantwortlicher haftbar gemacht werden und auch eine Abschaltung des Netzwerkes ist kaum möglich.
Rechtliches zum Filesharing
Theoretisch kann eine Person, die beim illegalen Filesharing ertappt wird, sowohl zivil- als auch strafrechtlich belangt werden. Zivilrechtlich kommt es zu Unterlassungsklagen und auch zu Schadensersatzansprüchen, in strafrechtlicher Hinsicht kann wegen Verstoß gegen das Urheberrecht eine Freiheits- oder Geldstrafe folgen. Ob Eltern in diesem Fall für ihre Kinder haften, lässt sich nicht eindeutig beantworten und hängt vom Ermessen des Richters ab.
Es häufen sich jedoch Urteile, in denen Eltern die Verantwortung für die illegale Tätigkeit ihrer Kinder übernehmen müssen, auch dann, wenn sie das Ausmaß des Datentauschs nicht überblicken konnten. Das Gericht geht hier von Verletzungen der Aufsichts- und Informationspflicht aus und mutet den Eltern die Aufgabe zu, dafür zu sorgen, dass ihr Kind im Internet keine Straftaten begeht.
Legale Möglichkeit zum Musik-Download
Neben den einschlägigen Tauschbörsen gibt es auch Internetseiten, auf denen ganz legal Musik per Download bezogen werden kann. Allerdings sind diese Seiten nicht kostenlos oder bieten nur ein sehr begrenztes Angebot an Musikdateien an. Für die Jugendlichen also meist keine akzeptable Alternative, da gerade die Songs der populärsten Bands nur gegen Bezahlung zu kriegen sind.
In diesem Zusammenhang stellt sich auch die Frage, wie es sich eigentlich mit dem Kopieren von CDs verhält: Dabei gilt, dass bis zu 7 Kopien für Freunde und Verwandte erlaubt sind und auch auf dem Rechner eine Version des Silberlings gelagert werden darf – allerdings nur, wenn das Original vorliegt. Dies gilt allerdings nur für Musik-CDs und DVDs ohne Kopierschutz.
Hilfe –erwischt!
Beim Filesharing erwischt wird man dann, wenn über die sogenannte IP-Adresse der eigene Rechner als Teil des Peer-to-Peer-Netzwerkes identifiziert wird. Dann flattert schnell mal eine Abmahnung ins Haus, der in der Regel gleich eine Unterlassungserklärung und ein Vergleichsangebot beigefügt wird. In diesem Falle gilt: Am besten sofort einen Anwalt einschalten. Auf keinen Fall darf man das Schreiben einfach ignorieren, sollte aber auch nicht ohne Prüfung die Unterlassungserklärung unterschreiben, die meist als Schuldbekenntnis formuliert ist.
Steht schon die Polizei vor der Tür, sollte man ebenfalls ohne Anwalt kein Wort sagen. Dazu gehört auch scheinbar harmloser Smalltalk während der Hausdurchsuchung. Nach der Hausdurchsuchung, die sich in diesem Fall meist auf den PC beschränkt, wird man zur Vernehmung geladen. Auch hier ist die Rücksprache mit dem Anwalt unbedingt notwendig.
Wie sag ich´s meinem Kind?
Auch den Kindern, die sich so sorglos im Netz bedienen ist meist nicht klar, dass es sich um eine illegale und damit strafbare Aktion handelt. Wenn Ihnen auffällt, dass Ihr Kind Unmengen an neuer Musik und aktuellen Filmen auf der Festplatte hortet, wird es Zeit für ein Gespräch. Informieren Sie Ihr Kind darüber, was es da eigentlich tut, nämlich den Musik- und Filmkonzernen finanziellen Schaden zufügen und klären Sie es darüber auf, dass Sie als Eltern oder sogar das Kind selbst haften, wenn es erwischt wird. Die Strafen können finanziell empfindlich weh tun, hinzu kommen eventuell die Anwaltskosten und Schadensersatzansprüche.
Wenn der Appell an das moralische Gewissen des Kindes nicht fruchten, dann gibt es für Eltern nur noch wenige Wege, um das ungesetzliche Saugen zu stoppen: Sie können den Internetzugang für Ihr Kind sperren oder – bei entsprechenden Kenntnissen – technische Vorkehrungen treffen, damit das Saugen von Musik, Filmen und Software aus dem Internet unmöglich wird.
Zum Weiterlesen:
http://www.zeit.de/digital/internet/2010-10/illegal-download-abmahnung
http://www.forium.de/redaktion/filesharing-eltern-haften-fuer-ihre-kinder/
http://www.jurablogs.com/thema/filesharing
http://www.teltarif.de/filesharing-3000-euro-fuer-vater-und-sohn/news/38090.html