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Straßenmalerei

Kinder lieben malen – besonders in großen Dimensionen. Wer eine eigene Garageneinfahrt besitzt oder einen Bürgersteig in der Nähe hat, kann seinem Kind hier den nötigen Freiraum bieten, um sich künstlerisch mit Straßenkreiden zu entfalten.

Das rechtliche vorweg: Ein Urteil des Amtsgerichtes Wiesbaden hat entschieden, dass das Malen mit Straßenkreide vor dem Haus zum normalen Mietgebrauch gehört. Auch wenn natürlich die gebotene Rücksicht auf die Mitmieter genommen werden muss, darf ein Kind dort malen. Zudem ist das Kunstwerk nach dem nächsten Regen ohnehin spurlos verschwunden. Die Kreiden färben nicht ab.


Mit Straßenkreide können bereits sehr kleine Kinder malen. Die Kreide ist in vielen Geschäften erhältlich und ungiftig. Sie besteht aus Gipspulver, und Lebensmittelfarbe. Auch wenn die Kreide nicht abfärbt, sollte Ihr Kind beim Malen alte Kleidung tragen, da es auf den Knien auf der Straße herumrutschen wird, um sein Kunstwerk zu erschaffen. Nach dem Malen können eventuelle Spuren an den Händen, Füßen oder im Gesicht einfach abgewaschen werden.


Auch wenn die Kreide nicht färbt, sollte man doch darauf achten, dass die Kinder außerhalb der Gehbereiche malen. Zum einen wird dann das Gemälde nicht durch Fußspuren zerstört, zum anderen erspart es Kreidereste an den Schuhen, die eventuell ins Haus getragen werden könnten.