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Kinderfotos auf Facebook – Risiken und Sicherheitsvorkehrungen

Unsere Kinder bescheren uns Tag für Tag ganz besondere Momente – und die wollen wir gerne teilen. Verständlich, aber zum Teil auch bedenklich. Zumindest dann, wenn die Fotos von unseren Kleinen in die virtuelle Welt wandern und bei Facebook oder in anderen sozialen Netzwerken gepostet werden.

Das erste Bad, Abenteuer auf dem Wickeltisch, die ersten Sitzungen auf dem Töpfchen oder einfach nur das süßeste Lächeln unserer Kleinen – sind diese Bilder erst einmal im Internet veröffentlicht, verliert man völlig die Kontrolle darüber, wer die Bilder betrachtet und nutzt. Logischerweise gibt es auch keinerlei Überblick darüber, wozu die Kinderbilder im Netz genutzt werden. Da kann es schon mal passieren, dass Einem das eigene Kind aus einer Werbung entgegenlächelt oder sein Konterfei in einem der so verbreiteten Hoax-Meldungen per Mail oder bei Facebook über den Weg läuft. Auch wenn das alles dem Kind nicht physisch schadet, verletzt es doch sein Recht auf Privatsphäre und Selbstbestimmung.


Das kindliche Recht auf Privatsphäre

Die Kleinen  wissen nichts davon und dennoch überschreiten Eltern eine Grenze, wenn sie Fotos ihrer Kinder im Netz posten. Wer meint, das Veröffentlichen von Kinderbildern im Netz wäre nicht viel anders, als mit Freunden und Bekannten im Fotoalbum zu blättern, der irrt sich. Zum einen sehen auch viele Menschen die Fotos, die man nicht wirklich zu den Freunden zählen kann, zum anderen bleibt es nicht beim bloßen Ansehen. Wer immer auch die Fotos im Netz sieht, kann im Grunde damit machen, was er will. Auch wenn dem Kind an sich kein Schaden zugefügt wird, sollte man dennoch daran denken, dass auch und vor allem die Würde eines Kindes gewahrt werden muss. Es ist keinesfalls in Ordnung, Fotos von Freunden oder Bekannten ungefragt im Netz zu posten, das gilt auch für die Bilder der eigenen Kinder, umso mehr, weil sie sich nicht einmal wehren können.


Warum Kinderfotos gepostet werden

Fragt man Eltern, warum sie denn Fotos ihres Kindes bei Facebook veröffentlichen, ist es in der Regel der „Besitzerstolz“. Man will zeigen, was man hat und natürlich auch ein bisschen damit angeben, wie toll das eigene Kind auf dem Pferd aussieht oder wie zuckersüß niedlich die Tochter lächeln kann. Manch einer argumentiert damit, dass es einfach „praktisch“ ist, weit weg wohnenden Familienmitgliedern oder Freunden die Kinderfotos zu übermitteln. Das mag alles seine Berechtigung haben, nur gibt es andere – sicherere – Mittel und Wege, um die Kinderfotos durchs Netz zu schicken.


Wo ist die Grenze? – Was ist erlaubt?

Es gibt zum einen die Position, dass Kinderfotos überhaupt nicht ins Netz gehören, andere Stimmen sprechen sich lediglich für eine achtsame Auswahl der Bilder aus. So gehören Nacktfotos jeder Art überhaupt nicht auf die Timeline von Facebook, auch peinliche Bilder sollte man seiner Freundesliste und auch seinem Kind ersparen. Entschließt man sich, Bilder des eigenen Kindes zu posten, dann sollte man diese nur einem handverlesenen Kreis zugänglich machen und sein Profil bei Facebook so sicher wie möglich gestalten. Die Sicherheitseinstellungen bei Facebook machen dies möglich – wenn man weiß, wie´s geht.


Kinderbilder sicher ins Netz stellen

Abgesehen von Facebook gibt es jede Menge anderer Möglichkeiten, Kinderfotos sicher durchs WWW zu Freunden und Verwandten gelangen zu lassen. Sind es nur wenige Bilder, ist der Email-Versand ein machbarer Weg, je nach Mail-Provider sind die maximalen Anhanggrößen allerdings eingeschränkt. Einige Provider bieten die Möglichkeit, Onlinegalerien zu erstellen, die einem bestimmten Personenkreis über eine E-Mail-Einladung samt Link zugänglich gemacht werden können. Onlinespeicher wie zum Beispiel die Dropbox lassen sich ebenfalls für bestimmte Mail-Empfänger freischalten. Wer eine eigene Webseite hat, kann einen geschützten Bereich einrichten, auf den ebenfalls nur Besucher mit einem eigenen Zugang zugreifen können. Man sieht also deutlich: Es gibt etliche Varianten der Bildweiterleitung, die nicht die Privatsphäre des Kindes in Gefahr bringen.


Kinderfotos im Internet – Grundsätzliche Regelungen

 

  • Nach den Bestimmungen des Kunsturheberrechts dürfen Bilder von dritten Personen nur mit deren Einverständnis ins Netz gestellt werden. Für die eigenen Kinder, sofern sie jünger als 14 sind, können die Eltern dieses Einverständnis erteilen.
  • Wollen nicht die Eltern, sondern zum Beispiel Schule oder Kindergarten, oder auch andere Eltern, Bilder des Kindes im Internet veröffentlichen, ist eine schriftliche Einverständniserklärung der Eltern nötig.
  • Wer Kinderfotos mit dem Smartphone macht und diese dann bei Facebook postet, sollte sich darüber im Klaren sein, dass hierbei auch der Ort, an dem das Bild gemacht worden ist, übermittelt werden kann. Deshalb sollte man seine Einstellungen entsprechend prüfen.
  • Der Schutz der Privatsphäre des Kindes ist gleichzeitig ein respektvoller Umgang mit anderen Menschen. Eltern sollten dies ihrem Kind vorleben, insbesondere dann, wenn es ums Internet geht.




Der Artikel gibt die Meinung des Autors, aber nicht in allen Punkten die der gesamten Redaktion von vaterfreuden.de wieder.