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Beim Klauen erwischt – was nun?

Es gibt kaum einen größeren Schock für Eltern, als ihr Kind, dass sie so sorgfältig erzogen glaubten, beim Klauen zu erwischen. Tritt dieser Fall ein, ist höchste Umsicht gefragt, damit das Kind nicht dauerhaft auf die schiefe Bahn gerät. Die erste Frage, die beantwortet ist lautet: Warum hat es das getan?

Wenn Teenager oder gar Kinder etwas stehlen, kann das die unterschiedlichsten Ursachen haben: Vielleicht haben sie zu wenig Taschengeld, um sich bestimmte Wünsche zu erfüllen, vielleicht steckt Geltungssucht oder eine Mutprobe dahinter. Für Eltern gilt in jedem Fall, dass sie das Gespräch suchen müssen. Vorwürfe und Strafen sind meist fehl am Platze.


Das Horrorszenario

Es klingelt an der Tür, Sie öffnen und stehen zwei Polizisten gegenüber, die Ihr Kind begleiten. Es hat etwas gestohlen und wurde dabei erwischt. Wie Sie sich jetzt fühlen? Keine Frage, man möchte vor Scham im Boden versinken, ist wütend und macht sich Vorwürfe, dass man bei der Erziehung des Kindes versagt hat. All diese Gefühle sollten Sie möglichst beherrschen und die Situation erst einmal so gelassen wie möglich aufnehmen. Wenn das gar nicht geht, dann heißt es für den Sprössling ab ins Zimmer. Wir reden, wenn ich wieder klar denken kann. Es schadet Ihrem Kind überhaupt nichts, wenn es eine Weile schmort und gibt Ihnen die Gelegenheit, sich wieder einigermaßen zu beruhigen. Der Diebstahl an sich wird meist eine Bagatellsache sein. Meist stehlen Kinder CD´s, DVD´s, Spielzeug oder Zigaretten, seltener Kleidungsstücke oder Schmuck. Wenn Reden wieder möglich ist, sollten Sie Ihrem Kind zuallererst folgende Frage stellen:


Warum hast Du gestohlen?

Wenn Kinder oder Jugendliche stehlen, geht es nur selten um ein echtes Bedürfnis. Meist steckt etwas anderes dahinter und sie sollten herausfinden, was das ist. Am besten funktioniert das mit einer einfachen Frage. Allerdings macht hier der Ton die Musik. Ihr Kind weiß selbst, dass es etwa unrechtes getan hat. Verhalten Sie sich nun wütend oder gar aggressiv wird ihr Kind in einer Abwehr- oder Trotzhaltung verharren, die Ihnen beiden nicht weiter hilft. Versuchen Sie unbedingt vernünftig und verständnisvoll zu reagieren und zeigen Sie Ihrem Kind durch Worte und Gesten, dass Sie zwar stinksauer sind, aber trotzdem bereit, seine Sicht der Dinge zu hören. Gründe, warum Ihr Kind gestohlen hat, können zum Beispiel folgende sein:

  • Nervenkitzel, um Langeweile zu vertreiben
  • Mutprobe, um in der Clique anerkannt zu werden
  • Frustabbau, Trost durch etwas „Schönes“
  • Aufmerksamkeit der Eltern erreichen
  • Rebellion gegen die Eltern

In der Regel ist es müßig, dem Kind zu erklären, dass es nicht stehlen darf, das weiß es selbst gut genug. Vielmehr sollten Sie dann, wenn Sie die Ursache zusammen mit dem Kind herausgefunden haben, darüber nachdenken, was das Klauen „ersetzen“ könnte. Ihr Kind sucht den Nervenkitzel? Dann sollte es vielleicht einmal einen Bungee-Sprung versuchen (und selbstständig darauf sparen). Es wollte die Aufmerksamkeit der Eltern erreichen? Dann sollten Sie darüber nachdenken, wo und warum sich Ihr Kind vernachlässigt fühlen könnte.


Die richtige Strafe

Natürlich darf ein Diebstahl nicht folgenlos bleiben. Allerdings gilt es, die Strafe umsichtig auszuwählen. Taschengeldentzug oder Hausarrest sind nicht besonders günstig, da sie das Kind wütend machen und eventuell zu einem erneuten Diebstahl führen können – einfach, um sich zu rächen, den Frust abzubauen oder sich die eigene Macht zu bestätigen. Wenn Sie selbst Ihr Kind beim Diebstahl erwischt haben, dann ist die angemessene Strafe, dass es die gestohlenen Dinge zurückbringen und sich entschuldigen muss. Wurde Ihr Kind bereits im Kaufhaus ertappt, dann ist dieser peinliche Vorgang meist Strafe genug. Allerdings sollten Sie klar machen, dass ein Vertrauensverlust stattgefunden hat und dass Ihr Kind Ihnen erst einmal wieder seine Vertrauenswürdigkeit beweisen muss.

Fatal sind drakonische Strafen, mit denen Ihr Kind möglicherweise erst Recht kriminalisiert wird. So sollten Eltern zum Beispiel niemals das eigene Kind bei der Polizei anzeigen. Dieser Vertrauensbruch ist für das Kind unverzeihlich und führt oft nicht zu einem Umdenken, sondern zu einer „Jetzt-Erst-Recht“ – Haltung. Auch die öffentliche Bloßstellung bei Freunden oder Verwandten sollten Sie vermeiden. Ihr Kind hat einen Fehler gemacht und sollte jetzt die Chance bekommen, sich anders zu verhalten.


Die rechtliche Seite

Das Jugendstrafgesetzt behandelt Diebstahlsdelikte bei Kindern oder Jugendlichen in Abhängigkeit von der Schwere des Diebstahls und des Alters. Bei Diebstählen, die zur Anzeige kommen, wird das Jugendamt informiert, dass sich dann mit den Eltern in Verbindung setzt. Kinder unter 14 Jahren sind noch nicht strafmündig. Hier wird unter Umständen geprüft, ob die Eltern ihre Aufsichtspflicht nicht ausreichend erfüllt haben. Kinder ab 14 können rechtlich zur Verantwortung gezogen werden. Kommt es zu einer Verhandlung mit abschließender Verurteilung, dann werden meist Arbeitsstunden im sozialen Bereich verhängt. Allerdings ist dies meist erst dann der Fall, wenn es sich um Wiederholungstaten handelt. Wird Ihr Kind zum allerersten Mal erwischt, bleibt es in der Regel bei einer Verwarnung, wenn es sich nicht um einen schweren Diebstahlsdelikt handelt. Im betroffenen Kaufhaus oder Supermarkt wird oft eine Geldstrafe fällig und es wird ein Hausverbot verhängt.


Klauen bei Mama und Papa

Der Ladendiebstahl ist die eine Sache – aber was ist, wenn sich das Kind am elterlichen Portmonee bedient? Dies wiegt oft noch schwerer als ein Diebstahl im Supermarkt, stört es doch das familiäre Vertrauen empfindlich. Auch hier ist es sehr wichtig, nach den wahren Gründen zu suchen und dem Kind vor allem auch die eigenen Gefühle mitzuteilen. Sagen Sie ihm, wie enttäuscht und verletzt Sie darüber sind, dass Sie im eigenen Haus Angst haben müssen, bestohlen zu werden. Als Vorsichtsmaßnahme und damit Ihr Kind erst gar nicht in Versuchung gerät, empfiehlt es sich ohnehin, Geld und Geldbeutel nicht für das Kind frei zugänglich herumliegen zu lassen.

 


Zum Weiterlesen:
http://www.mobile-elternmagazin.de/elvis/drucken?k_beitrag=46185&k_onl_struktur=385570
http://de.wikipedia.org/wiki/Jugendstrafrecht