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Schulwahl in Deutschland – So frei können Sie entscheiden

Deutsche Kinder unterliegen der Schulpflicht. Für alle verbindliche Schulform ist die Grundschule, anschließend können verschiedene weiterführende Schulen gewählt werden. In welche Schule ihr Kind gehen soll, können Eltern frei entscheiden – allerdings gibt es Grenzen und Regeln.

Schulrecht ist in Deutschland Länderrecht, dementsprechend gelten auch bei der Schulwahl in den einzelnen Bundesländern verschiedene Vorschriften. So kann zum Beispiel in Hamburg die Schulbehörde den Elternwunsch bei der Schulwahl ablehnen, in Brandenburg gibt es genau fünf Gründe, warum ein Kind in eine andere Grundschule gehen darf als die im Einzugsgebiet des Wohnortes.

 

Auswahl der Grundschule

Grundsätzlich bestehen für staatliche Grundschulen festgelegte Einzugsgebiete. Kinder, die im Umkreis einer bestimmten Schule leben, werden automatisch dieser Schule zugerechnet. Allerdings können Eltern sich auch für eine andere Grundschule entscheiden. Die Wahlfreiheit kann prinzipiell auf zwei verschiedene Arten genutzt werden.

  • Einschulung in eine freie Schule (Montessori, Waldorf oder ähnliche alternative Schulformen): Da diese Schulform nur an einigen wenigen Standorten zu finden ist, sind die Gebietsgrenzen außer Kraft gesetzt. Es genügt eine Mitteilung an die zuständige Schule oder die örtliche Schulbehörde, dass das Kind an einer freien Schule eingeschult werden soll.
  • Beantragung der Aufnahme bei einer anderen staatlichen Grundschule als der zugewiesenen: In diesem Fall müssen Eltern einen sehr gut begründeten Antrag beim Schulamt stellen. Dabei werden Gründe, die sich direkt auf die Schule beziehen, meist nicht anerkannt.

Möchten Sie, dass Ihr Kind auf eine freie Schule geht, gibt es dort aufgrund der begrenzten Platzanzahl meist ein Auswahlverfahren. Sie sollten sich darüber im Klaren sein, dass Ihr Kind auch abgelehnt werden kann. Ist dies der Fall, nehmen die staatlichen Grundschulen das Kind dann oft nur noch widerwillig auf.

Gründe für eine Antragsstellung

Es gibt viele Gründe, warum ein Kind nicht auf die Grund- oder weiterführende Schule im Einzugsgebiet gehen soll oder kann. Die Schulämter erkennen davon nur einige an. Auch wenn Sie eine andere Schule wählen, weil Ihnen die Einzugsschule nicht gefällt oder Sie eine andere Schule als besser für Ihr Kind empfinden, sollten Sie im Antrag an die Schulbehörde die Wahl lieber mit folgenden Aspekten begründen:

  • Der Arbeitsort macht den Besuch der Einzugsschule schwierig.
  • Die Einzugsschule ist keine verlässliche Halbtagsschule, so dass die Betreuung des Kindes bei Unterrichtsausfall nicht gewährleistet ist.
  • Um die Betreuung zu gewährleisten, soll das Kind auf eine Ganztagsschule gehen. Man unterscheidet hier zwischen offenen und gebundenen Ganztagsschulen.

Bei der Antragstellung ist zu beachten, dass kein Rechtsanspruch darauf besteht, dass Ihr Kind eine andere Schule besuchen kann. Kinder mit kürzeren Schulwegen oder Kinder, deren Geschwister bereits auf die Schule gehen, werden bei der Vergabe der Plätze oft bevorzugt.

Vorzüge der Einzugsschulen

Wenn Eltern darüber nachdenken, Ihr Kind auf eine andere Schule als die Einzugsschule zu schicken, sollten Sie dabei folgendes bedenken: Je kürzer der Schulweg ist, umso mehr Freizeit bleibt dem Kind. Lange Wege und umständliche Busverbindungen stressen Kinder oft. Weiterhin gehen in die Einzugsschule meist fast alle Kindergartenfreunde und die Kinder aus der Nachbarschaft. Verabredungen und Treffen oder gemeinsame Hausaufgaben sind einfach zu organisieren und erlauben dem Kind ein hohes Maß an Selbstständigkeit. Ist die Schule sehr weit vom Wohnort entfernt, sind Sie als Eltern erheblich mehr gefordert, um Ihrem Kind soziale Kontakte mit den Schulfreunden zu ermöglichen.

Wahl der weiterführenden Schulen

Auf welche Schule Ihr Kind nach der Grundschulzeit geht, suchen Sie selbst aus, bzw. richtet sich dies auch nach der Empfehlung der Grundschule. Dies ist in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich geregelt. In Baden-Württemberg ist die Empfehlung bindend, in anderen Bundesländern ist sie tatsächlich nur eine Empfehlung. Gibt es in Ihrem Umkreis mehrere weiterführende Schulen der gleichen Art (zum Beispiel zwei Gymnasien), gibt es ebenfalls eine Einzugsschule, von der Sie auf begründetem Antrag hin abweichen können.

Beziehen Sie Ihr Kind möglichst in die Schulwahl mit ein. Dies gilt sowohl bei der Wahl der Grundschule als auch dann, wenn es darum geht, die weiterführende Schule auszusuchen. Berücksichtigen Sie dabei nicht nur Ihre eigenen Bedürfnisse oder die Schulqualität, sondern auch die Wünsche Ihres Kindes.