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"Ihr seid gemein und ich gehe jetzt" - wenn Kinder ausziehen wollen

Wer kennt das nicht – irgendwann sind unsere Kinder von unseren Erziehungsmaßnahmen so genervt, dass sie ihre Sachen packen und gehen wollen. Und das manchmal schon im Alter von fünf Jahren. Als Elternteil steht man nun da und weiß nicht, ob lachen oder weinen die angemessene Reaktion ist. 

Wutentbrannt stopft die fünfjährige Kim ihre Spielsachen in den Kindergartenrucksack. „Ich zieh aus!“ ruft sie noch in die Küche, bevor die Wohnungstür lautstark hinter ihr ins Schloss fällt. Was nun? Dem Kind hinterherlaufen und es zurückholen, oder es einfach mal machen lassen und sehen, was passiert? Auf jeden Fall sollten Sie der Sache auf den Grund gehen.

 

„Ich ziehe aus“ – Liebesentzug auf Kinderart

Kinder sind auf uns angewiesen, wir haben sie in vielen Dingen „in der Hand“. Kein Wunder also, dass unsere Kinder nach Mitteln und Wegen suchen, um auch uns einmal in der Hand zu haben. Wenn Kinder sich missverstanden oder ungeliebt fühlen, wollen sie oft nur eins, weg von uns. Auch dann scheint ihnen vielleicht das Ausziehen als gute Alternative. Wie kommt nun ein Kind darauf, dass es ausziehen oder sich sogar andere Eltern suchen will. In der Regel ahmen Kinder in diesem Alter uns nach. Überlegen Sie also selbst: Gehen Sie manchmal einfach, wenn Probleme zu kompliziert erscheinen oder drohen Sie Ihrer Partnerin (oder sie Ihnen) mit dem Auszug aus der Wohnung, wenn es zum Streit kommt? Sollte das der Fall sein, dann bringen Sie wahrscheinlich umso mehr Verständnis für die Reaktion Ihres Kindes auf. 

 

Die richtige Reaktion, wenn das Kind ausziehen will

Methoden wie Hausarrest oder Strafarbeiten sind absolut unangemessen, wenn das Kind mit so einer Ansage kommt. Viel besser ist es, wenn Sie versuchen, den Grund für diesen ungewöhnlichen Wunsch herauszufinden. Ihr Kind in dem Moment zu fragen, in dem es stinkwütend ist, hat meist wenig Sinn. Deshalb bewährt sich manchmal folgende Vorgehensweise: Helfen Sie Ihrem Kind beim Tasche packen und bieten Sie ihm an, es zur Oma oder zum Freund oder wo immer es auch hinwill, zu bringen. Bleiben Sie dabei gelassen und freundlich. Meist kommen Sie gar nicht aus der Haustür hinaus, denn Ihre Bereitschaft zu helfen, wird Ihrem Kind den Wind aus den Segeln nehmen. Wenn es an einem Punkt dann sagen kann: „Ich bleibe doch besser hier“, dann ist der Moment gekommen nachzufragen, was überhaupt los war. In diesem Gespräch können Sie gleichzeitig zusammen nach angemesseneren Methoden suchen, mit denen das Kind seine Wut loswerden kann.

 

Wenn das Kind zur Mama ziehen will

Anders liegt der Fall bei getrennt lebenden Eltern, wenn Ihr Kind immer wieder darauf beharrt, zur Mutter (oder andersherum zum Vater) zu ziehen. Dann geht es nicht um einen Racheakt, sondern das Kind ist in echter Not. Versuchen Sie auch hier gemeinsam einen Weg zu finden, mit dem es vor allem dem Kind besser geht. Wenn Ihr Kind tatsächlich stark unter der Wohn- und Lebenssituation leidet, ist es eventuell doch beim anderen Elternteil besser aufgehoben oder glücklicher. Wenn es die Örtlichkeiten zulassen, sollten Sie ihm einen Umzug auf Probe ermöglichen. Es zieht vorläufig zum anderen Elternteil, hat aber jederzeit die Möglichkeit, sich wieder umzuentscheiden. Diese Variante ist allerdings erst für größere Kinder geeignet, die die Situation und ihre eigenen Bedürfnisse bereits erfassen und formulieren können.

 

Wenn Teenager ausziehen wollen

Ein spezieller Fall liegt vor, wenn Ihr Teenager mit 15 oder 16 Jahren ausziehen will. Manchmal wird die Situation zuhause unerträglich, so dass die Jugendlichen nur noch diesen einen Ausweg sehen. Auch hier sollten Sie nicht abblocken, sondern gesprächsbereit bleiben. Im ersten Schritt sollten Sie versuchen, die häuslichen Probleme zu lösen. Ist das nicht möglich, kann der Umzug zu den Großeltern oder zu anderen Verwandten erwogen werden. Nur dann, wenn all diese Möglichkeiten ausscheiden, ist zu überlegen, ob Ihr Kind bereits reif für eine eigene Wohnung ist. Sie sollten sich in diesem Fall ausgiebig informieren und beraten lassen. Dem Kind steht ein Unterhalt zu, auch Verträge darf es, bevor es volljährig ist, nicht selbst abschließen. Wichtig zu wissen ist auch: Gegen Ihren Willen kann das Kind nicht ausziehen, solange es nicht volljährig ist. Dies funktioniert nur, wenn es gleichzeitig beim Jugendamt den Entzug des Sorgerechts beantragt.

Grundsätzlich gilt: Die Androhung eines Kindes, die elterliche Wohnung zu verlassen, ist meist auch ein Hilferuf. Versuchen Sie zu ergründen, warum Ihr Kind glaubt, es mit Ihnen nicht mehr aushalten zu können und suchen Sie gemeinsam nach Wegen für ein harmonisches Miteinander.