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Auf zur Vater-Kind-Kur

Nicht nur für Frauen ist der Spagat zwischen Haushalt, Kindererziehung und Beruf kräftezehrend, auch Väter brauchen mal eine Pause. Was für Mütter schon seit langem angeboten wird, ist jetzt auch für Väter auf dem Vormarsch: Die Vater-Kind-Kur als Auszeit und Maßnahme zum Kraft schöpfen.

Besonders für Väter, die den Großteil der Erziehungsverantwortung übernehmen und als alleinerziehende Elternteile oder Hausmänner Kind und Kegel managen, ist eine Kur mit Kind ein Ausweg aus der Dauerüberlastung und ein Mittel, um ein Burnout zu vermeiden. Die Inhalte unterscheiden sich kaum von der Mutter-Kind-Kur: Bei einem dreiwöchigen stationären Aufenthalt werden Erschöpfungszustände, Überforderung oder chronische Erkrankungen therapiert.

 

 

Vater-Kind-Kur – was ist das eigentlich genau?

Die Vater-Kind-Kur ist eine Kur, die von der Krankenkasse finanziert wird und in der Regel drei Wochen andauert. Gruppen- und Einzelgespräche, Ernährungsberatung, Sport und Entspannung sind wichtiger Bestandteil der Kur. Die Betreuung übernimmt qualifiziertes Personal, das aus Ärzten, Psycho- und Physiotherapeuten, Ernährungsberatern und Erziehern besteht. Sie als Vater, aber auch Ihr Kind werden rundum versorgt und betreut. Je nachdem, ob das gesunde Kind, das nicht zuhause betreut werden kann, mitkommt, oder ob Ihr Kind mit behandelt werden muss, wird ein individueller Plan für die Dauer der Vater-Kind-Kur aufgestellt. 

 

Wer hat Anspruch auf die Vater-Kind-Kur?

Die Vater-Kind-Kur wird vom behandelnden Arzt verordnet. Mit einem entsprechenden Attest wird bescheinigt, dass Sie und Ihr Kind eine Erholungspause dringend nötig haben. Seelische und körperliche Beschwerden können als Begründung für die Verschreibung angeführt werden. In den Attesten müssen alle Erkrankungen, die persönliche Situation und akute Beschwerden aufgeführt werden. Soll Ihr Kind mit behandelt werden, gilt dies für es ebenso, fährt es nur mit, weil eine Trennung unzumutbar wäre oder die Betreuung nicht abgesichert werden kann, muss dies ebenfalls ärztlich bescheinigt werden. Die Begründung für die Vater-Kind-Kur sollte so aussagekräftig und überzeugend wie möglich formuliert sein. Dies erhöht die Wahrscheinlichkeit, dass die Krankenkasse eine Kostenzusage erteilt. Der übliche Zeitraum für eine Mutter- oder Vater-Kind-Kur sind drei Wochen. So lange dauert es mindestens, bis ein Therapieerfolg bzw. eine Erholung eintritt. Wenn während des Aufenthalts von der Klinik festgestellt wird, dass eine Verlängerung aus medizinischen Gründen erforderlich ist, kann diese bei der Krankenkasse beantragt werden. Zwischen zwei Vater-Kind-Kuren müssen mindestens vier Jahre zeitlicher Abstand liegen, in bestimmten Fällen sind jedoch auch Ausnahmen möglich.

 

Und wer übernimmt die Kosten?

Den größten Teil der Kosten übernimmt die Krankenkasse des Vaters, dorthin geht auch der Antrag. Ist der Mann bei der Ehefrau mitversichert, privat versichert oder beihilfeberechtigt, geht der Antrag an die entsprechende gesetzliche oder private Krankenkasse bzw. an die Beihilfestelle. Wer ALG II bezieht, sollte sich vor dem Antrag für die Vater-Kind-Kur über eventuelle Kürzungen der Bezüge während der Kur erkundigen. 

Grundsätzlich gilt für die Kostenübernahme der Vater-Kind-Kur durch die Krankenkasse folgende Regelung:

  • Die gesetzlichen Krankenkassen leisten eine volle Kostenübernahme für die Vater-Kind-Kur.
  • Pro Tag wird eine Zuzahlung von 10 Euro fällig.
  • Erreicht die Zuzahlung einen prozentualen Anteil von 2% des Jahreseinkommens (1% bei chronisch kranken Personen) kann man sich auf Antrag von der Zuzahlung befreien lassen.
  • Kinder sind von der Zuzahlung grundsätzlich befreit. 
  • Die Fahrtkosten werden von der Krankenkasse übernommen, 10% der Fahrtkosten, bzw. mindestens 5 € müssen zugezahlt werden.
  • Der Eigenanteil entfällt beim Transport zu einer stationären Rehabilitationsmaßnahme.

Wer privat krankenversichert ist, sollte sich bei seinem Versicherer über Bedingungen und Konditionen für eine Vater-Kind-Kur informieren. Häufig ist für die Kostenübernahme eine entsprechende Zusatzversicherung nötig. 

 

Eine Vater-Kind-Kur ist kein Zuckerschlecken!

Wer jetzt denkt, die Vater-Kind-Kur wäre mit einem Urlaub zu vergleichen, der irrt sich gründlich. Der Ansatz der Kur ist, dass Sie und Ihr Kind Hilfe brauchen und diese wird Ihnen vom Personal vor Ort auch gewährt. Ein Team von ausgebildeten Fachleuten koordiniert Ihre Therapien, die Tage sind angefüllt mit Anwendungen und Gesprächen. In diesen Zeiträumen wird Ihr Kind in der integrierten Kinder-Tagesstätte betreut. Je aktiver Sie die Behandlungen mitmachen, umso größer ist in der Regel der Kurerfolg. Zu den Kindertagesstätten ist noch ein Wort zu sagen: Obwohl sich das Personal dort redlich bemüht, ist die Situation für alle schwierig. Die Kinder, die nur wenige Wochen in der Einrichtung verbringen, haben keine Zeit, sich einzugewöhnen, oft herrscht dort ein ständiges Kommen und Gehen und Unruhe. Sensible Kinder weigern sich eventuell bald, überhaupt noch dorthin zu gehen. Eventuell müssen Sie sich also darauf einstellen, Ihr Kind nur selten oder gar nicht dort unterbringen zu können.

 

Der Antragsweg

Um eine Kur beantragen zu können, müssen Sie bei der Krankenkasse einen Meldebogen und einen Selbstauskunftsbogen sowie ein ärztliches Attest für sich selbst und Ihr Kind einreichen. Die Krankenkasse prüft den Antrag und alle Unterlagen und erteilt entweder eine Kostenzusage oder lehnt die Kur ab. Im zweiten Fall können Sie Widerspruch einlegen und sollten das auch tun. Denn in etwa 50% der Fälle wird die Kur dann doch genehmigt. Ohnehin lohnt es sich, den Antrag zusammen mit einer Beratungsstelle auszufüllen und einzureichen. Die Einrichtungen, die in der Regel an die großen deutschen Wohlfahrtsverbände angegliedert sind, wissen, was wichtig ist, kennen Stolperfallen und Hindernisse und umgehen diese oft schon im Vorfeld.